Beschluß des Rates der Volkskommissare über den Roten Terror, 5. September 1918

BESCHLUß

Nachdem sich der Rat der Volkskommissare den Bericht des Vorsitzenden der GlossarAußerordentlichen Kommission zur Bekämpfung der Konterrevolution über die Tätigkeit dieser Kommission angehört hatte, kam er darüber überein, daß es in der bestehenden Situation unmittelbar notwendig ist, die Sicherheit des Hinterlandes mittels des Terrors zu gewährleisten;

daß es notwendig ist, eine möglichst große Anzahl von verantwortlichen Parteigenossen zur Allrußländischen Außerordenlichen Kommission zu schicken, um ihre Tätigkeit zu verstärken und dieser eine größere Planmäßigkeit zu verleihen;

daß es notwendig ist, die Sowjetrepublik von den Klassenfeinden zu befreien, weshalb diese in Konzentrationslagern zu isolieren sind.

Alle Personen, die zu Glossarweißgardistischen Organisationen, Verschwörungen und Aufständen in Beziehung stehen, sind zu erschießen;

daß es notwendig ist, die Namen aller Erschossenen sowie die Gründe für die Anwendung dieser Maßnahme gegen sie zu veröffentlichen.

GlossarVolkskommissar für Justiz GlossarKurskij

GlossarVolkkommissar für Innere Angelegenheiten GlossarPetrovskij

Geschäftsleiter des GlossarRates der Volkskommissare

GlossarVlad. Bonč-Bruevič

Sekretär des Sovnarkom GlossarL. Fotieva

Moskau, Kreml'.

5. September 1918

(Übersetzung aus dem Russ. von L. Antipow)