Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst, 5. Dezember 1916

Zusammenfassung

Das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst von 1916 stellt eine der wichtigsten Etappen in der Entwicklung des deutschen Arbeitsrechts dar. Zum einen war das Dokument Ausdruck des Bemühens der Militärführung, unter den Bedingungen eines erstmals industriell geführten Krieges die totale Militarisierung der Wirtschaft und die Mobilisierung aller materiellen und menschlichen Ressourcen durch Einführung der Arbeitspflicht zu erreichen. Um sich der Loyalität des Reichstags und der Arbeiter zu versichern, machte die deutsche Regierung jedoch zum anderen zahlreiche Zugeständnisse, die bereits auf die Sozialstaatlichkeit heutiger Prägung verwiesen. Zur Lösung von Arbeitskonflikten sah das Gesetz etwa ein System von paritätisch besetzten Schlichtungsausschüssen vor. Damit erkannte der Staat nicht nur die Gewerkschaften erstmals als gleichberechtigte Verhandlungspartner der Unternehmer rechtlich an und begründete die sozialpartnerschaftliche Beziehung zwischen den Wirtschaftsvereinigungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Gesetz beschritt zudem den Weg zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer und zur Erweiterung des gewerkschaftlichen Einflusses. Schließlich gestand die Regierung dem Reichstag die Rolle als entscheidende Legitimationsinstanz zu.