Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit (sog. Élysée-Vertrag) vom 22.1.1963

Zusammenfassung

Der Élysée-Vertrag vom 22. Januar 1963 gehört in die nationalen, bilateralen und multilateralen Kontexte der deutsch-französischen Beziehungen nach 1945, die bereits unmittelbar nach Kriegsende auf politischer, wirtschaftlicher und kultureller Ebene wieder aufgenommen worden waren. Erst die hier geleistete Vorarbeit ermöglichte den bilateralen Abschluss des Élysée-Vertrags, dessen in vielerlei Hinsicht improvisiertes und übereiltes Zustandekommen auch zu seiner Vorgeschichte gehört. Der Vertrag war in erster Linie das Ergebnis einer allmählichen Annäherung zweier Männer: Konrad Adenauers und Charles de Gaulles. Zu deren Lebenszielen hatte die deutsch-französische Aussöhnung gehört. Nach dem Scheitern von multilateralen europäischen Plänen entschieden sich beide für den Bilateralismus. So wurde der Élysée-Vertrag zwar zu einem symbolischen Ereignis. Doch barg er bereits die Keime für sein kurzfristiges Scheitern, das in der Präambel des Bundestages, in dem sich beschleunigenden Autoritätsverlusts von Konrad Adenauer und in den sich anschließenden Spannungen zwischen Charles de Gaulle und Adenauers Nachfolger als Bundeskanzler, GlossarLudwig Erhard, zum Ausdruck kam.