Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ["Grundlagenvertrag"], 21. Dezember 1972

Zusammenfassung

Der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Dezember 1972 bildete den rechtlichen Rahmen für die Ausgestaltung der deutsch-deutschen Beziehungen bis zum Fall der Mauer im Herbst 1989. Die vertraglich vorgesehenen Folgeverhandlungen führten in den siebziger und achtziger Jahren zu Vereinbarungen auf einer Vielzahl von Gebieten.

Zusammen mit den Verträgen von Moskau und Warschau 1970, Prag 1973 und dem Viermächte-Abkommen über Berlin 1971 war der Grundlagenvertrag Teil der entspannungspolitischen Bemühungen, mit denen die Bundesregierung die Normalisierung der Beziehungen zu den sozialistischen Staaten Osteuropas und zur DDR anstrebte. Über seine bilateralen Wirkungen hinaus schuf der Vertrag, indem er die "querelles allemandes" beseitigte, eine wichtige Voraussetzung für das Zustandekommen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE).

Die Bundesrepublik erkannte mit dem Vertrag die Teilung Deutschlands als politische Realität an, machte jedoch einschränkend im "Brief zur deutschen Einheit" den Vorbehalt einer späteren Wiedervereinigung geltend. Insofern verkörperte der Vertrag eine Politik des Modus vivendi mit der DDR, die von der Hoffnung getragen war, das Zusammenleben der Deutschen auf beiden Seiten der innerdeutschen Grenze unter Einbeziehung von Berlin (West) zu verbessern. Für die DDR sicherte der Grundlagenvertrag zusammen mit dem bei der Paraphierung brieflich vereinbarten Beitritt beider deutscher Staaten zu den Vereinten Nationen den Erfolg ihrer langjährigen Bemühungen um internationale Anerkennung und Gleichberechtigung.