Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare [Kommissarbefehl], 6. Juni 1941

Zusammenfassung

Der sogenannte Kommissarbefehl vom 6. Juni 1941 war ein zentraler Bestandteil jener völkerrechtswidrigen Befehle, die auf Geheiß Hitlers im Frühjahr 1941 für den bevorstehenden Überfall auf die Sowjetunion ausgearbeitet wurden, um den Feldzug in einen "rassenideologischen Vernichtungskrieg" (Hillgruber) zu transformieren. Die Kommissarrichtlinien verpflichteten das deutsche Ostheer, alle gefangengenommenen Politoffiziere der Roten Armee noch im Frontbereich auszusondern und an Ort und Stelle zu exekutieren. Da die sowjetischen Politkommissare uniformierte Angehörige der sowjetischen Streitkräfte waren, die als reguläre Kombattanten in der Kriegsgefangenschaft Anspruch auf eine völkerrechtskonforme Behandlung besessen hätten, repräsentierte der Kommissarerlaß einen besonders offenkundigen, planmäßigen Bruch mit dem Völkerrecht. Das Ostheer setzte die Richtlinien während des deutsch-sowjetischen Krieges flächendeckend und weitgehend befehlsgemäß um. Der Erlaß ging damit als "Symbol für die Einbeziehung der Wehrmacht in die nationalsozialistische Ausrottungspolitik" (Streit) in die Geschichte ein.