Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat ["Reichstagsbrandverordnung"], 28. Februar 1933

Zusammenfassung

Die "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" wurde am 28. Februar 1933, dem Tag nach dem Reichstagsbrand, auf der Grundlage von Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung erlassen. Formal bildete sie eine der innenpolitischen Lage angepaßte Modifizierung von Ausnahmezustandsverordnungen der Weimarer Republik. In ihrer totalitären Zielsetzung wie in ihrer Anwendung sprengte die Reichstagsbrandverordnung, so die seit den 1960er Jahren üblich gewordene Bezeichnung, freilich alle bisherigen Formen des Ausnahmezustands. Über ihre explizit antikommunistische Zielsetzung hinaus gewann sie kurzfristig erhebliche Bedeutung für den pseudolegalen Ausbau der nationalsozialistischen Macht und wurde langfristig – neben dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 – zu einem verfassungsrechtlichen Fundament der Diktatur.