Betriebsrätegesetz, 4. Februar 1920

Zusammenfassung

Im Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920 ist in Deutschland zum ersten Mal eine betriebliche Mitbestimmung institutionalisiert worden. Das Betriebsrätegesetz machte "Industrieuntertanen zu Industriebürgern" (Anton Erkelenz), weil es den Arbeitnehmern ermöglichte, an der Ausgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen und ihres Unternehmens zu partizipieren. Mit ihm wurde eine Tradition kooperativer Arbeitsbeziehungen in den Unternehmen begründet, an die nach 1945 wieder angeknüpft wurde und die lange Zeit als Erfolgsrezept des "Modell Deutschland" galt.