''Wir haben abgetrieben!'' Manifest im Stern

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Wir haben abgetrieben! Manifest im SternМанифест «Мы сделали аборт» в журнале «Stern»
6. Juni 1971
июнь 6, 1971
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Am 6. Juni 1971 erschien in einem der auflagenstärksten Wochenmagazine der Bundesrepublik ein Manifest, das Öffentlichkeit und Gesetzgeber in Aufruhr versetzte: 374 Frauen gaben öffentlich bekannt, abgetrieben zu haben. Damit bekannten sie sich zu einer Straftat, die nach der geltenden Gesetzeslage mit Gefängnis von ein bis fünf Jahren geahndet werden konnte. Dieses Manifest kann als erstes sichtbares Zeichen einer beginnenden Formierung der Neuen Frauenbewegung in der Bundesrepublik gewertet werden. Mit den Protesten gegen die durch den Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches geregelte Gesetzgebung zur Abtreibung wurde ab dem Frühjahr 1971 ein Prozess der Selbstorganisation in Gang gesetzt, aus dem eine soziale Bewegung hervorging, die mit ihren Forderungen und Aktionen für rund ein Jahrzehnt die Protestgeschichte der Bundesrepublik mitprägte.


[Русская версия отсутствует]


von: Kristina Schulz, 2011


Die Geschichtsschreibung der Neuen Frauenbewegung war lange ein Terrain der historischen Akteurinnen. Entsprechend erschienen in den 1970er- und frühen 1980er-Jahren einige Werke, in die persönliche Erinnerungen und Erfahrungen einflossen. Von eigentlicher Forschungsliteratur kann man mit wenigen Ausnahmen erst ab Mitte der 1990er-Jahre sprechen. Umfassende Darstellungen der Mobilisierungsdynamik der Frauenbewegung bleiben jedoch die Ausnahme. Die vorliegenden Untersuchungen legen vielmehr den Akzent auf die lokalen Aktivitäten und Strukturen der Frauenbewegung oder widmen sich, mitunter auch aus international vergleichender Perspektive, thematischen Schwerpunkten der Bewegung wie den Kampagnen gegen die Kriminalisierung der Abtreibung und gegen Gewalt, oder dem Schutz von Migrantinnen. Neuere Forschungen befassen sich auch mit der Geschichte des Antifeminismus in den 1970er und 1980er Jahren.

In den westlichen Gesellschaften wurde der Selbstbestimmung über den Körper im 20. Jahrhundert zunehmende Bedeutung zugewiesen. In Diskussionen überlagerten sich moralische, medizinische und soziale Aspekte. Die Kontrolle der weiblichen Gebärfähigkeit hat in diesen Debatten eine zentrale Rolle eingenommen – in Deutschland wie in anderen Ländern. Sozialisten wie Wilhelm Reich („Sexpol“) und radikale feministische Kreise forderten bereits in den 1910er-Jahren die Entkriminalisierung der Abtreibung und Aufklärung über Verhütungsmethoden. Dennoch waren Abtreibung und die Verbreitung von Informationen und Mitteln der Empfängnisverhütung selbst nach dem Zweiten Weltkrieg noch in der Bundesrepublik verboten. Während das Verbot, Verhütungsmittel zu verbreiten, 1969 mit der Reform des § 184 des Strafgesetzbuches aufgehoben wurde, blieb das Abtreibungsverbot weiterhin unangetastet.

Die ausgehenden 1960er-Jahre waren von einer breiten Protestbewegung geprägt, die sich als „neue“ linke Bewegung verstand und auf Ideen und Deutungen einer intellektuellen Neuen Linken bezog. Diese Bewegung, die als „68er-Bewegung“ in die Geschichte eingegangen ist, bildete mit ihren Forderungen nach einer „Revolutionierung des Alltagslebens“ und nach der Veränderung zwischenmenschlicher Verhältnisse sowie ihren innovativen und provokativen Aktionsformen den Hintergrund für die Entstehung der Neuen Frauenbewegung. Denn in der Bundesrepublik wie auch in anderen westlichen Industrieländern ging der Zerfall der 68er-Bewegungen mit dem Aufkommen neuer kollektiver Akteure einher, darunter auch die Neue Frauenbewegung. Es entstanden Frauengruppen, die sich auf die Deutungsmodelle und revolutionären Ziele der Neuen Linken beriefen, gleichwohl aber eine marxistische Perspektive zurückwiesen, die sich als unfähig zeigte, die Ungleichheit der Geschlechter in ihrer Analyse gesellschaftlicher Unterdrückungsstrukturen zu berücksichtigen.

Im Mobilisierungsprozess der Neuen Frauenbewegungen rückte die Forderung nach Selbstbestimmung über den eigenen Körper ins Zentrum. Das Manifest „Wir haben abgetrieben“ veranschaulicht die Verknüpfung individueller Freiheitsaspirationen (die Frau entscheidet selbst) mit kollektiven Forderungen nach dem Ende weiblicher Bevormundung durch (männliche) Autoritäten wie Ärzte, Richter oder Politiker. Die Veröffentlichung des Manifests Anfang Juni 1971 löste eine Welle von Neugründungen aktiver Pro-Abtreibungsgruppen auch jenseits der Universitätsstädte aus, in denen die Unterschriftensammlung ihren Ausgangspunkt genommen hatte. Diese Gruppen, die durch ein übergeordnetes Delegiertengremium, die Aktion 218, koordiniert wurden, weiteten ihr Aktions- und Themenfeld in den folgenden Monaten aus und setzten sich über die Abschaffung des § 218 hinaus für „Frauenbefreiung“ und „Frauenemanzipation“ in allen gesellschaftlichen Bereichen ein.

Um die dreißig Frauengesichter, manche mit Kindern an ihrer Seite, blickten am 6. Juni 1971 von der Titelseite der Zeitschrift Stern. Darunter prangte die Schlagzeile „Wir haben abgetrieben! 374 Frauen halten den § 218 für überholt und erklären öffentlich: ‚Wir haben gegen ihn verstoßen’“.

Im Innern des Magazins beschäftigte sich ein mehrseitiges Dossier mit dem Thema Abtreibung, das durch eine beeindruckende Liste von 374 Unterzeichnerinnen abgeschlossen wurde. Vorangestellt war der „Appell“, mit dem Aktivistinnen seit dem Frühjahr um Unterschriften geworben hatten. Schockierende Zahlen wurden dort bekannt gegeben zu einem Thema, das Medien und Öffentlichkeit bislang als absolutes Tabu behandelt hatten: Von jährlich sieben Millionen Abtreibungen war die Rede, von hunderten von Toten und zehntausenden von Frauen, die aufgrund von Pfuscherei unter den Spätfolgen einer Abtreibung zu leiden hatten. Dabei sei der Schwangerschaftsabbruch, wenn er von Fachärzten vorgenommen werde, „ein einfacher Eingriff“ (Stern vom 6. Juni 1971, 17). Das Problem sei nicht der medizinische Eingriff als solcher, sondern die Heimlichkeit und Vertuschung, zu der Frauen aufgrund des gesetzlichen Verbots der Abtreibung gezwungen seien, „unter erniedrigenden und lebensgefährlichen Umständen“. Die Unterzeichnerinnen erklärten „Ich gehöre dazu, ich habe abgetrieben.“ An diese Selbstdenunzierung schloss sich nicht nur die Forderung nach einer ersatzlosen Streichung des § 218 bei Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse an, sondern auch nach „umfassender sexueller Aufklärung für alle“ und einem „freien Zugang zu Verhütungsmitteln“.

Wer waren die 374 Unterzeichnerinnen des Bekenntnisses? Abgesehen von einigen prominenten Journalistinnen oder Schauspielerinnen setzten vor allem unbekannte Frauen, deren Berufsangaben von der Sekretärin oder Studentin bis zur Hausfrau reichten, ihren Namen unter den Appell. Offensichtlich konzentrierten sich Urheberinnen des Manifestes bei der Suche nach Unterschriften auf vier Aktionszentren, denn die überwiegende Mehrheit der Unterzeichnerinnen kam aus West-Berlin, München, Frankfurt oder dem Raum Köln/Bonn. Diesen Schwerpunkten entsprachen die im Begleitartikel im Stern genannten Gruppen, die sich um die Sammlung weiterer Unterschriften bemühten. Es waren die Aktion 218 in München, Köln, Frankfurt und West-Berlin. Versucht man, diese Trägergruppen zu verorten, so lassen sich drei Netzwerke differenzieren: studentische Frauengruppen, die sich im Zuge der 68er-Bewegung in Berlin, Frankfurt und München gebildet hatten, überparteiliche und parteinahe oder parteigebundene Organisationen wie die Humanistische Union oder Jungsozialisten sowie Einzelpersonen und Einzelinitiativen, die sich zusammenschlossen, um die Kampagne zu organisieren.

Liest man den Begleitartikel im Stern, wird deutlich, wer der „Kopf“ dieser Aktion war und wie die Idee zustande kam. Der Artikel ist von Alice Schwarzer unterzeichnet, heute eine Ikone des Feminismus. Zum Zeitpunkt des „Appells“ war sie noch jung, gerade dreißig, und pendelte als Auslandskorrespondentin zwischen Paris, ihrer Wahlheimat für einige Jahre, und Westdeutschland hin und her. In Paris erlebte Schwarzer im Frühjahr 1971 das Zustandekommen eines Manifests, das in der französischen Öffentlichkeit eine explosive Wirkung entwickelte: 343 Frauen aus Medien und Öffentlichkeit, darunter Jeanne Moreau, Marguerite Duras, Françoise Sagan und Simone de Beauvoir, bekannten sich im Magazin Le Nouvel Observateur dazu, eine Abtreibung gehabt und damit gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Die Skandalwirkung einer solchen kollektiven Selbstanklage wurde auch von den deutschen Medien wahrgenommen. In der Hoffnung auf hohe Auflagen plante ein Münchner Blatt, die Aktion zu kopieren. Um dem zuvorzukommen, wandte sich Schwarzer an den Stern, der publizistische Unterstützung zusagte. In und mit der Kampagne 218, die in den auf den Stern-Artikel folgenden Monaten immer größere Kreise zog, wurde Alice Schwarzer zu einer Leitfigur der feministischen Bewegung in der Bundesrepublik, die mit ihrem 1975 erschienenen Buch „Der kleine Unterschied und seine großen Folgen“ (Frankfurt 1975) die These Simone de Beauvoirs „Man kommt nicht als Frau zur Welt, man wird es“ (Beauvoir 1949, 334) popularisierte.

Welches waren die direkten Folgen der Selbstanklage? Der Gesetzesverstoß provozierte, wie beabsichtigt, den Gesetzgeber und die ausführende Gewalt. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelte in mehreren Städten gegen die Aktion 218, ließ Wohnungen durchsuchen, Beweismaterial beschlagnahmen und Aktivistinnen verhören. Keine der Unterzeichnerinnen des Appells wurde jedoch verhaftet. Die große Anzahl der Bekennerinnen sowie die Polarisierung der Öffentlichkeit schützten vor einer Anklage. Damit war ein wichtiges Ziel der Initiatorinnen erreicht: Das bis dahin tabuisierte Thema der Abtreibung war auf die öffentliche Agenda gesetzt, die Unzulänglichkeit des geltenden Paragraphen aufgezeigt und damit die Glaubwürdigkeit des Gesetzgebers angegriffen.

In den folgenden Jahren standen sich auf politischer Ebene wie auch in der weiteren Öffentlichkeit Abtreibungsbefürworter und Abtreibungsgegner immer wieder gegenüber, bis dem Bundestag schließlich im April 1974 ein konsensfähiger Reformvorschlag des § 218 im Sinne einer Fristenlösung (Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen) vorlag. Das Gesetz wurde von einer knappen Mehrheit der Parlamentarier angenommen; bevor es jedoch rechtskräftig werden konnte, legten die unions-regierten Länder beim Bundesverfassungsgericht Einspruch ein. Aufgefordert, die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz zu prüfen, entschieden die Bundesrichter im Februar 1975, den Reformparagraphen zu blockieren. Das Urteil aus Karlsruhe erregte die Frauenbewegung und weite Teile der Bevölkerung. Doch die Aktionen und bundesweiten Demonstrationen konnten den Entscheid nicht rückgängig machen. Erst im Februar 1976 wurde den Bundestagabgeordneten erneut ein Gesetzentwurf zur Abstimmung vorgelegt, der diesmal an der prinzipiellen Strafbarkeit der Abtreibung in jedem Stadium der Schwangerschaft festhielt, davon aber Fälle ausnahm, in denen eine medizinische, eugenische, soziale oder ethische Indikation vorlag. Diese erweiterte Indikationslösung wurde am 12. Februar 1976 vom Bundestag verabschiedet und trat im Juni desselben Jahres in Kraft.

In die öffentlichen Debatten, welche den politischen Entscheidungsprozess über fünf Jahre begleiteten, griff die Frauenbewegung immer wieder lautstark ein. Das Manifest der 374 war kein einmaliges Ereignis, sondern der Anfangspunkt einer kontinuierlichen und ständig anwachsenden Mobilisierung „von Frauen für Frauen“. Engagierten sich in der Kampagne 218 auch Männer, Gewerkschafter, Politiker, progressive Mediziner oder Partner betroffener Frauen für die Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, so gingen die Frauengruppen doch zunehmend über dieses Thema hinaus und leiteten aus dem Recht auf Abtreibung weitergehende Forderungen nach Frauensolidarität, Selbstbestimmung und Autonomie ab. Insofern handelte es sich bei dem Dokument nicht allein um eine kollektive Aktion unter vielen, die noch folgen sollten, sondern um den Beginn – und zugleich schon den Ausdruck – eines neuartigen feministischen Bewusstseins, das in den 1970er-Jahren die Form einer sozialen Bewegung annahm und sich darin qualitativ von den noch existierenden Organisationen der traditionellen Frauenbewegung unterschied.


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Appell[ ]

Jährlich treiben in der Bundesrepublik rund 1 Million Frauen ab. Hunderte sterben, zehntausende bleiben krank und steril, weil der Eingriff von Laien vorgenommen wird. Von Fachärzten gemacht, ist die Schwangerschaftsunterbrechung ein einfacher Eingriff.

Frauen mit Geld können gefahrlos im In- und Ausland abtreiben. Frauen ohne Geld zwingt der Paragraph 218 auf die Küchentische der Kurpfuscher. Er stempelt sie zu Verbrecherinnen und droht ihnen mit Gefängnis bis zu 5 Jahren.

Trotzdem treiben Millionen Frauen ab – unter erniedrigenden und lebensgefährlichen Umständen.

Ich gehöre dazu. – Ich habe abgetrieben.

Ich bin gegen den Paragraphen 218 und für Wunschkinder.

Wir Frauen wollen keine Almosen vom Gesetzgeber und keine Reform auf Raten!

Wir fordern die ersatzlose Streichung des Paragraphen 218!

Wir fordern umfassende sexuelle Aufklärung für alle und freien Zugang zu Verhütungsmitteln!

Wir fordern das Recht auf die von den Krankenkassen getragene Schwangerschaftsunterbrechung!

Hier nach: Appell „Wir haben abgetrieben.“, Formular für die Unterschriftensammlung, Original, Archiv FrauenMediaTurm Köln, Sign. FT.02.034.


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Abb. 1: Stern Nr. 24, 6. Juni 1971, Titelbild. FGruner + Jahr AG & Co. KG; Abb. 2: Appell "Wir haben abgetrieben.", Formular für die Unterschriftensammlung, Original, Archiv FrauenMediaTurm Köln, Sign. FT.02.034. FrauenMediaTurm, Köln, Online.

1: Stern Nr. 24, 6 июня 1971, Обложка. Gruner + Jahr AG & Co. KG; 2: Обращение «Мы сделали аборт», форма для сбора подписей, подлинник, Archiv FrauenMediaTurm Köln, Sign. FT.02.034. FrauenMediaTurm, Köln, онлайн.

„Wir haben abgetrieben“, in: Stern Nr. 24 vom 6. Juni 1971, Titelseite und S. 16-23.

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