Beschluß der Regierung der DDR über eine Nationalhymne, 10. November 1949

Zusammenfassung

Im September 1949 erteilte das SED-Politbüro dem Schriftsteller Johannes R. Becher und dem Komponisten Hanns Eisler den Auftrag für die Schaffung einer Nationalhymne der DDR. Die neue Hymne wurde unter Einsatz der Medien- und Organisationsmacht von Partei und Staat schnell volkstümlich. Becher hatte kein Kampf- oder Marschlied gedichtet, sondern eine Friedenshymne, ein Sehnsuchtslied, das die deutsche Einheit und Wiederauferstehung Deutschlands beschwor. Als die DDR, mit der Verfassungsänderung 1974, ihr Nationsverständnis änderte, wurde aus der Becher-Eisler-Hymne ein Lied ohne Wort und der Ruf nach dem "einig Vaterland" aufgegeben. Als dieser in den Novembertagen 1989 auf den Straßen Leipzigs und anderswo in der DDR wieder ertönte, erlebte auch der Hymnentext eine Renaissance. Volkskammer und Ministerrat beschlossen die offizielle Wiederverbreitung der alten Hymne in Melodie und Text. Versuche diese Hymne oder die "Kinderhymne" Bert Brechts als neue Hymne des vereinigten Deutschlands zu etablieren, scheiterten. Mit der deutschen Vereinigung am 3. Oktober 1990 verlor die Nationalhymne der DDR ihre Gültigkeit.