Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage [Saarvertrag], 27. Oktober 1956

Zusammenfassung

Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27. Oktober 1956 schuf die Voraussetzung für die Eingliederung des Saarlandes als elftes Bundesland der jungen Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1957. Nachdem die Saarländer 1955 gegen ein europäisches Statut für die Saar mit gleichzeitigem Wirtschaftsanschluss an Frankreich entschieden hatten, begannen Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die weitere Zukunft des Gebietes als bundesdeutscher Gliedstaat. Hauptgegenstand des Vertrags bildeten detaillierte Maßgaben für eine dreijährige Übergangszeit bis zur endgültigen Loslösung des Saarlandes von der französischen Wirtschaft. Die "kleine Wiedervereinigung", die Deutschland 1957 mit dem Saarland feierte, beruhte nicht zuletzt auf der großen Kooperationsbereitschaft Frankreichs. Deshalb gilt der Saarvertrag als Meilenstein in der fortdauernden deutsch-französische Freundschaft.