Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, 7. Oktober 1949

Zusammenfassung

Die erste Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 stellte einen Kompromiss zwischen den Grundsätzen der bürgerlich-demokratischen Reichsverfassung der Weimarer Republik und sozialistischen Verfassungsprinzipien – wie Gewalteneinheit und Wirtschaftsplanung – dar. Sie war gesamtdeutsch angelegt. Weite Teile des Verfassungstextes, insbesondere die Grundsätze über die Wahlen, die Volkssouveränität, alle individuellen Schutz- und Freiheitsrechte sowie alle Rechtsschutz- und Rechtssicherheitsgarantien, standen aber von Anfang an im Widerspruch zur Verfassungsrealität in der DDR.