Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs und Erlaß des Reichskanzlers zum Vollzug des Gesetzes über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs vom 1. August 1934, 1. und 2. August 1934

Zusammenfassung

Das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 markierte einen letzten Höhepunkt und zugleich den Abschluss des Prozesses der nationalsozialistischen Machtübernahme seit dem 30. Januar 1933. Indem Adolf Hitler unter der neuen Amtsbezeichnung "Führer und Reichskanzler" als Staatsoberhaupt, Regierungschef, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Parteiführer der NSDAP vier zentrale Funktionen der Staatsgewalt in seiner Hand vereinigte, fand die Umwandlung des Deutschen Reiches in einen "Führerstaat" ihren staatsrechtlichen Abschluss. Das Gesetz dokumentierte zugleich die Lösung einer Regimekrise, die eng mit der Ausschaltung der SA und national-konservativer Opponenten im Juni/Juli 1934 verbunden gewesen war. Die Popularität Hitlers, den die deutsche Öffentlichkeit als Garanten für Ordnung und Stabilität ansah, wuchs in der Folgezeit exponentiell und verschaffte so einer charismatischen Führerherrschaft den notwendigen gesellschaftlichen Rückhalt.