Auszug aus dem Protokoll Nr. 21 der Sitzung des Rates der Volkskommissare (SNK) [Gründung der Tscheka], 7. (20.) Dezember 1917

Einleitung

Die Geschichte der Allrußländischen Außerordentlichen Kommission zur Bekämpfung der Konterrevolution und Sabotage (im folgenden Tscheka) läßt sich in fünf Abschnitte unterteilen: Dezember 1917 – Juli 1918; Juli 1918 – 5. September 1918; 5. September 1918 – Anfang November 1918; November 1918 – Februar 1919 und März 1919 – 6. Februar 1922. Ihre Anfänge gehen auf das Militärische Revolutionskomitee (VRK) von Petrograd zurück, mit dem sie sowohl funktional als auch personell verbunden war. Im Oktober 1917 unter maßgeblicher Beteiligung der Bolschewiki gegründet, übernahm es die Organisation des Oktoberumsturzes und führte den nachfolgenden Kampf gegen die Gegner des neuen Regimes, die sogenannte "Konterrevolution" an. Eine der Kommissionen des VRK war auch für die Bekämpfung der Sabotage zuständig. Der spätere Leiter der Tscheka, Feliks Dzeržinskij, war als einer der vier stellvertretenden Vorsitzenden des VRK an der Planung und Durchführung seiner Aktionen maßgeblich beteiligt. Nachdem die Macht der Bolschewiki in Petrograd konsolidiert worden war, wurde das VRK am 5. (18.) Dezember 1917 aufgelöst; auf diese Weise war den Kompetenzstreitigkeiten innerhalb der neuen Regierung vorzubeugen und die Koordination ihrer Tätigkeit straffer zu organisieren. Die Aufgaben des VRK wurden den nunmehr gefestigten neuen Regierungsinstitutionen übertragen, insbesondere dem Rat der Volkskommissare (SNK), mit Lenin an der Spitze.

Am 6. (19.) Dezember 1917 beschloß der Rat der Volkskommissare auf Initiative Lenins, die Aufgabe des "Kampfes gegen die Konterrevolution", die bisher vom VRK wahrgenommen wurde, einer speziell dafür zu schaffenden Kommission zu übertragen. Zu diesem Zweck beauftragte er Dzeržinskij, Vorschläge bezüglich ihrer Zusammensetzung und die Maßnahmen zur Bekämpfung der Sabotage umgehend auszuarbeiten und am darauf folgenden Tag dem Rat vorzutragen. Die überstützte Handlungsweise der Führung war durch die innenpolitische Zwangslage legitimiert, in der sie sich befand: In Petrograd brach der Generalstreik der Beamten aus, der die Arbeit der neuen Machthaber zu unterminieren drohte. Die Sitzung des Rates der Volkskommissare, in der die Gründung der Tscheka beschlossen wurde, fand am Abend des 7. (20.) Dezember 1917 statt.

Vor der Sitzung am 7. (20.) Dezember gab Lenin Dzeržinskij wahrscheinlich detaillierte Anweisungen für ein "Dekret über den Kampf gegen Konterrevolutionäre und Saboteure"; so die Darstellung von Sowjethistorikern (Zwigun [Cvigun], S. u.a. (Red.), W. I. Lenin und die Gesamtrussische Tscheka. Dokumentensammlung (1917-1922), Potsdam 1977S. 41-43), die vielfach von westlichen Historikern übernommen wurde, welche Legett jedoch bestreitet (Legett, G., The Cheka. Lenin`s Political Police. The All-Russian Extraordinary Commission for Combating Counter-Revolution and Sabotage (December 1917 to Februar 1922), Oxford 1986, S. 19).

Im Vorfeld der Abstimmung hielt Dzeržinskij sein Referat über die Maßnahmen zum Kampf gegen die Saboteure und Konterrevolutionäre, in dem er die bolschewistische Macht, gemäß ihrem "Konterrevolutions"-Diskurs, als "Opfer" der "Feinde der Revolution" darstellte und die Notwendigkeit eines revolutionären Repressionsorgans wie folgt begründete: "Wir befinden uns im Krieg, und zwar an der grausamsten aller Fronten, denn der Feind ist maskiert und auf dem Vormarsch, und es ist ein Kampf um Leben und Tod! Mein Vorschlag, meine Forderung zielt auf die Bildung eines Organs, das auf revolutionäre und unverkennbar bolschewistische Weise mit den Konterrevolutionären abrechnet."

Nach: Werth, N., "Ein Staat gegen sein Volk. Gewalt, Unterdrückung und Terror in der Sowjetunion", in: Courtois, S., Werth, N., Panné, J.-L., Paczkowski, A., Bartosek, K., Margolin, J.-L. (Hg.), Das Schwarzbuch des Kommunismus. Unterdrückung, Verbrechen und Terror, München u.a. 1998, S. 71f.

Das Protokoll der Sitzung, das hier in handschriftlicher und in maschinenschriftlicher Fassung als Schlüsseldokument vorliegt, vermerkte nun den von den Mitgliedern des Rates der Volkskommissare auf Vorschlag Dzeržinskijs gefaßten Beschluß zur Bildung der Tscheka.

Es wurde kein Dekret mit Gesetzeskraft verabschiedet, sondern nur ein einfacher Beschluß gefaßt. Die Tscheka sollte so "ohne jegliche Gesetzesgrundlage gedeihen und agieren" können.

Werth, Ein Staat gegen sein Volk, S. 72.

Auch eine sofortige Veröffentlichung, wie es bei einem Dekret üblich gewesen wäre und wie im Beschluß selbst festgelegt wurde, fand nicht statt. Die "Izvestija VCIK" meldete am 10. (23.) Dezember 1917 nur: "Auf Beschluß des Tates der Volkskommissare vom 7. Dezember 1917 ist die Gesamtrussische Außerordentliche Kommission beim Rat der Volkskommissare zum Kampf gegen die Konterrevolution und Sabotage gebildet worden. Die Kommission hat ihren Sitz in der Gorochowaja-Straße 2. Öffentliche Sprechzeit ist von 12.00 bis 17.00 Uhr."

Nach: Zwigun, Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, S. 44.

Erst am 10. Februar 1922 war es der sowjetischen Öffentlichkeit möglich, in der "Izvestija VCIK" den Beschluß im Wortlaut zur Kenntnis zu nehmen.

Legett, The Cheka, S. 371, Fn. 159.

Allerdings war die Widergabe des Beschlusses in der Izvestija nicht ohne Fehler. Statt "Unterbindung [russ. presekat’] und Liquidierung aller konterrevolutionären und Sabotageanschläge" hieß es "Verfolgung [russ. presledovat’] und Liquidierung aller konterrevolutionären und Sabotageanschläge". Ob es sich bei diesem Fehler um ein bewußte Fälschung für die Öffentlichkeit handelte, um der Tscheka damit richterliche Vollmachten einzuräumen, wie Pipes meint, erscheint jedoch fraglich.

Pipes, R., Die Russische Revolution, 3 Bde., Band 2: Die Macht der Bolschewiki, Berlin 1992, S. 771.

In der handschriftlichen Protokollmitschrift (Dokument Nr. 1) steht, soweit entzifferbar, "presek.", also die Abkürzung von "presekat’" und somit "unterbinden". In der maschinenschriftlichen Fassung des Beschlusses, die erst später als Beilage zum Punkt 3 des Sitzungsprotokoll Nummer 92 vom 9. April 1918 (Dokument 2) des SNK gefertigt wurde, steht hingegen "presledovat’", also "verfolgen". Insofern lag der Fehler bereits in dem maschinenschriftlichen Protokollauszug vor, der möglicherweise als Vorlage für die Zeitungsmeldung diente. Ob die Wortänderung in der maschinenschriftlichen Fassung bewußt vorgenommen wurde, muß allerdings offen bleiben.

Der vollständige Name der neuen Kommission war anfänglich "Allrussische Außerordentliche Kommission zur Bekämpfung der Konterrevolution und Sabotage"; mit Erweiterung des Aufgabenbereiches erfuhr auch der Name einige Änderungen. Der offizielle, eher selten benutzte Titel lautete schließlich: "Allrussische Außerordentliche Kommission zur Bekämpfung der Konterrevolution, Spekulation, Sabotage und Amtsmißbrauch".

Die Aufgaben der Tscheka waren mit "Unterbindung und Liquidierung aller konterrevolutionären und Sabotageanschläge" recht weit gefaßt. Allerdings durfte die Tscheka nur die Voruntersuchung führen und hatte alle "Saboteure und Konterrevolutionäre" den Revolutionstribunalen zu übergeben. Die Diskrepanz zwischen den Forderungen in Dzeržinskijs kämpferischer Rede vor dem SNK und den recht mageren Befugnissen ergab sich nach Werth aus der Rücksichtnahme der Bolschewiki, die diese zu üben hatten, um die Koalitionsverhandlungen mit den Linken Sozialrevolutionären nicht zu gefährden.

Werth, Ein Staat gegen sein Volk, S. 72.

Nach dem Eintritt der Linken Sozialrevolutionäre in die Regierung, kam es besonders mit Štejnberg, dem Volkskommissar für Justiz, immer wieder zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Volkskommissariat für Justiz und der Tscheka. Auch mußten die Bolschewiki die Entsendung von Linken Sozialrevolutionären in die Tscheka akzeptieren. Letztendlich setzte sich aber die Tscheka, mit Unterstützung Lenins, durch und mußte zum Beispiel die Volkskommissare für Innere Angelegenheiten und für Justiz nur nachträglich von der Verhaftung wichtiger politischer Persönlichkeiten informieren.

Am 31. Januar 1918 wurde durch den SNK die Konzentration aller Arbeiten zur "Ermittlung, Unterbindung und Verbrechensvorbeugung" bei der Tscheka beschlossen, wodurch sich diese als alleiniges Organ zur Bekämpfung der Konterrevolution offiziell durchsetzte. Allerdings lag die weitere Bearbeitung der Fälle noch bei den Revolutionstribunalen. Mit der SNK-Proklamation "Das sozialistische Vaterland in Gefahr" vom 21. Februar 1918 wurde beschlossen, daß "feindliche Agenten, Spekulanten, Plünderer, Rowdys, konterrevolutionäre Agitatoren und deutsche Spione" sofort am Tatort zu erschießen waren.

Zwigun, Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, S. 69-71.

Eine Aufgabe, die nun der Tscheka zufiel, wie am 23. Februar 1918 in der öffentlichen "Bekanntmachung der Allrussischen Tscheka über die Erschießung von Feinden der Sowjetmacht am Tatort" betont wurde.

Below [Belov], G. u.a. (Red.), Aus der Geschichte der Allrussischen Außerordentlichen Kommission (1917-1921). Eine Sammlung von Dokumenten, 1. Hbd., Potsdam 1971, S. 156.

Die Todesstrafe, die am 26. Oktober 1917 abgeschafft worden war, wurde mit der Anweisung des Volkskommissariats für Justiz, daß Revolutionstribunale bei Anwendung der Strafmittel keinerlei Beschränkung unterlägen, am 16. Juni 1918 auch offiziell wieder eingeführt.

SU 1918, Nr. 44 Art. 533

In der ersten Phase, bis zum Juli 1918, war die Tscheka noch nicht der mächtige Terrorapparat, sondern erst im Aufbau begriffen. Zwischen Dezember 1917 und Juli 1918 vermeldete die Presse "nur" 884 Erschießungen. Bei ihrem Umzug von Petrograd in die neue Hauptstadt Moskau im März 1918 arbeiten 600 Personen im Tscheka-Hauptquartier in der Ulica Bol'šaja Lubjanka, im Juli bereits 2 000. Insgesamt bestand die Tscheka im Juni 1918 aus 12 000 Mann. Zusätzlich erhielt die Tscheka bewaffnete Verbände zu ihrer Verfügung. Im April 1918 umfaßte die Kampfabteilung 1 000 Mann. Der Aufbau von lokalen Kreis- und Gebiets-Tschekas ging indes nur langsam voran.

Vom 11. bis 14. Juni 1918 fand die I. Allrussische Tscheka-Konferenz statt. Die etwa 100 Teilnehmer beschlossen eine Erweiterung ihrer Aufgaben, die Reorganisation des Apparates und den Aufbau von lokalen Außerordentlichen Kommissionen.

Beschluß der I. Gesamtrussischen Konferenz der Außerordentlichen Kommissionen über die Bildung außerordentlicher Kommissionen und die Hauptaufgaben ihrer Tätigkeit, in: Below, Aus der Geschichte der Allrussischen Außerordentlichen Kommission, 1, S. 214ff.

Jede dieser Kommissionen wurde in die "Abteilungen Konterrevolution, Spekulation, Amtsvergehen in Einrichtungen der Sowjetmacht und die Abteilung Auswärtiges aufgegliedert." Des weiteren legten die Teilnehmer, ohne daß die Tscheka verfassungsrechtlich irgendwo verankert gewesen wäre, fest: "Die Außerordentlichen Kommissionen sind das höchste administrative Machtorgan Sowjetrußlands und übernehmen den gesamten Kampf zum Schutze der revolutionären Ordnung und mit Zustimmung des Rates der Volkskommissare auch die Absicherung des Eisenbahnnetzes." Die Tscheka reklamierte für sich zusätzlich nicht nur die Aufgabe des Eisenbahnschutzes, sondern auch die der Sicherung der Grenzen. Insgesamt stellte diese erste Konferenz eine entscheidende Wegmarke beim Aufbau der Tscheka dar.

Am 15. Juni 1918 tagte erstmals ein Außergerichtliches Justizkollegium (Trojka) der Tscheka mit dem Recht zur Verhängung der Todesstrafe. Es bestand aus Dzeržinskij, Aleksandrovič und Lacis.

Litvin, A. L., Writing History in Twentieth-Century Russia. A View from Within, Basingstoke (NY) 2001, S. 69.

In der zweiten Phase (Juli 1918 bis 5. September 1918) erfuhr die Organisation der Tscheka eine weitere Stärkung. Der Aufbau von lokalen Tscheka-Abteilungen schritt zügig voran, allerdings ließ die Arbeitsorganisation der Kreis-Tschekas in den Augen Dzeržinskijs noch zu wünschen übrig. Im August 1918 bestanden 35 Gouvernement- Tschekas und 75 Kreis-Tschekas. Die für die Bolschewiki im Sommer 1918 sich immer gefährlicher gestaltende Lage im nun beginnenden offenen Bürgerkrieg, die etwa 140 Aufstände und Erhebungen, meist von Bauern, und der Aufstand der Sozialrevolutionäre am 6.-7. Juli 1918 in Moskau, sorgten für eine Verschärfung des Roten Terrors, noch vor seiner offiziellen Verkündung am 5. September 1918, und so für eine wachsende Macht der Tscheka. Angehörige der "Bourgeoisie" wurden immer öfter als Geiseln genommen. Wahrscheinlich bereits im Juli 1918 erhielt die Tscheka die Erlaubnis, eigene Konzentrationslager einzurichten, die der Isolierung und Internierung politischer Gegner ohne Gerichtsverfahren und -urteil dienten.

Stettner, R., "Archipel GULag". Stalins Lager – Terorinstrument und Wirtschaftsgigant. Entstehung, Organisation und Funktion des sowjetischen Lagersystems 1928-1956, Paderborn u.a. 1996, S. 69.

Seit dem 29. Juli 1918 baute die Tscheka ihre Macht auch in der Armee aus und errichtete eigene Abteilungen (Front- und Armee-Tscheka). Aufgrund der bereits bestehenden Militärkontrolle existierten zwei konkurrierende Militärgeheimpolizeiorganisationen.

Nach der Ermordung des Petrograder Tscheka-Chefs, Moisej Urickij, und dem Attentat auf Lenin am 30. August 1918 erhielt der Rote Terror in Sowjetrußland offiziellen Charakter. Noch vor seiner Verkündung im Beschluß des Rates der SNK über den Roten Terror am 5. September 1918 veröffentlichte die Tscheka am 3. September 1918 ihren am 31. August 1918 verfaßten Aufruf an die "Werktätigen der Republik".

Below, Aus der Geschichte der Allrussischen Außerordentlichen Kommission, 1, S. 278f.

Darin hieß es, daß auf die "verbrecherischen Pläne der Feinde der Arbeiterklasse mit Massenterror zu antworten" sei. Weiterhin wurde in dem Aufruf gedroht, daß alle "Personen, die unberechtigt Waffen bei sich tragen und sich nicht ausweisen können, auf der Stelle erschossen", "Personen, die versuchen Hetze gegen die Sowjetmacht zu betreiben, sofort festgenommen und in Arbeitslager gebracht", "Vertreter des räuberischen Kapitals, alle Plünderer und Spekulanten" ihr Vermögen verlieren und "zu Zwangsarbeit verpflichtet" und alle an der "Durchführung konterrevolutionärer Pläne" beteiligte Personen "durch das Schwert des revolutionären Proletariats umkommen und vernichtet werden." Der Rote Terror, der nun begann, war also nicht Ausdruck einer unkontrollierten Massenbewegung als Antwort auf das Attentat auf Lenin, sondern wurde von der Tscheka zentral durchgesetzt. In Petrograd waren, wie die "Izvestija VCIK" am 3. September 1918 meldete, nach den Attentaten 500 Geiseln durch die Kugeln der Tscheka hingerichtet worden.

Werth, Ein Staat gegen sein Volk, S. 90.

Mit dem "Beschluß über den Roten Terror" vom 5. September 1918 bekam die Tscheka nun auch offiziell die erwünschten Vollmachten, alle "Klassenfeinde" in Lagern zu isolieren und Konterrevolutionäre ohne Nachfrage zu erschießen.

In der Zeit zwischen der Ausrufung des Roten Terrors und der zweiten Allrussischen Tscheka-Konferenz Anfang November (3. Phase) setzte die Tscheka den Terror in großem Maßstab um. Allein die Zeitungsberichte sprachen von 10.000 bis 15.000 Hinrichtungen in den beiden Herbstmonaten.

Werth, Ein Staat gegen sein Volk, S. 92.

Die Tscheka baute ihre Kompetenzen weiter aus, ohne daß diese gesetzlich fest verankert gewesen wären und sie selbst der Kontrolle von seiten eines übergeordneten Organs unterstanden gewesen wäre. So gab am 3. Oktober 1918 die Tscheka in der "Izvestija VCIK" bekannt, daß sie zwar dem SNK unterstünde und die Kommissare für Justiz und für Innere Angelegenheiten ein Kontrollrecht ihr gegenüber ausüben würden; gleichzeitig wies sie jedoch darauf hin, daß sie "in der Ausübung ihrer Tätigkeit […] vollständig selbständig hinsichtlich Durchführung von Durchsuchungen, Verhaftungen und Erschießungen" handele und sich die Verwaltungen für Justiz und für Innere Angelegenheiten nicht in die Arbeit der Tscheka einzumischen hätten.

Below, Aus der Geschichte der Allrussischen Außerordentlichen Kommission, 1, S. 303f.

Allerdings forderte die unkontrollierte Macht der Tscheka auch Protest in der Partei und in den Volkskommissariaten für Justiz und für Innere Angelegenheiten heraus. In den offiziellen Zeitungen wurde Kritik an den Maßnahmen der Tscheka geübt. Die örtlichen Sowjets verlangten vielfach nach der Unterstellung der lokalen Tscheka irgendeinem Kontrollmechanismus. Am 25. Oktober befaßte sich das CK der Partei mit einem neuen Statut der Tscheka, das dann am 28. Oktober 1918 vom VCIK verabschiedet wurde. Allerdings schränkte dieses Statut in der Praxis die Tätigkeit der Tscheka nicht ein. Vielmehr wurde die zentrale Rolle der Tscheka im "Kampf gegen die Konterrevolution, Spekulation und Amtsvergehen auf dem gesamten Gebiet der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik" bestätigt. Der Kompetenzstreit mit den lokalen Sowjets blieb zugunsten der Tscheka ungelöst. Auch die am 25. Oktober 1918 vom CK beauftragte Kontrollkommission zur Untersuchung der Tscheka-Aktivitäten setzte der Tätigkeit der Tscheka keine wirklichen Grenzen.

Die sich in der 4. Phase (November 1918 – Februar 1919) wiederholende Kritik an der Tätigkeit der Tscheka wurde besonders von Lenin zurückgewiesen. Am 7. November 1918, bei einer Festveranstaltung der Tscheka, erklärte er: "Wenn ich sehe, was die Tscheka leistet und dies den Angriffen gegenüberstelle, so sage ich: Das ist doch Spießergerede, das kein Pfifferling wert ist ".

Zwigun, Lenin und die Gesamtrussische Tscheka, S. 130.

Auf der II. Allrussischen Tscheka-Konferenz (25. – 28. November 1918) wurden ihre Angriffsziele noch einmal definiert, ihre Aufgaben festgelegt: "1. Gegenrevolution, 2. Bourgeoisie, 3. Unordnung und Mißbräuche, 4. Dienstvergehen, 5. Untersuchung in besonderen Fällen, 6. Grenzübertritt, 7. Spionage, 8. 'Sich-Verstecken'’, 9. Öffentliche Ordnung, wo keine Miliz vorhanden ist, 10. Denunziation überprüfen, 11. Teilnahme an ungesetzlichen Versammlungen".

Scheibert, P., Lenin an der Macht. Das russische Volk in der Revolution 1918-1922, Weinheim 1984, S. 85.

Die Tscheka reklamierte auf der Konferenz für sich auch das Recht der Kontrolle über das gesamte Transport- und Kommunikationswesen. Des weiteren wurde auf der Konferenz über eine Geheiminstruktion für die lokalen Tschekas hinsichtlich ihrer Stellung zu den örtlichen Sowjets beraten. Die lokalen Tschekas durften danach eigenmächtig handeln, wenn sie in den Sowjets Unregelmäßigkeiten feststellten, allerdings hatten sie nachträglich die Präsidien [welche?] zu informieren. Bei Mißbräuchen in den lokalen Tschekas durften die Exekutivkomitees nicht selber dagegen vorgehen, sondern hatten nur die nächst höhere Tscheka-Ebene zu informieren. Das Recht der administrativen Bestrafung war von der Tscheka weiterhin auszuüben, allerdings sollten das Recht zur Erschießung nur die Front- und Gouvernement-Tschekas besitzen.

Scheibert, Lenin an der Macht, S. 85.

Lenin selbst verteidigte auf der Tscheka-Konferenz die Tätigkeit der Tscheka gegenüber der wiederaufflammenden Kritik aus den eigenen Reihen.

Der Winter 1918/19 war für die Tscheka eine schwierige Zeit, denn die Angriffe gegen das Vorgehen und die Allmacht der Tscheka nahmen zu, auch wenn das weniger aus humanitären, als aus machtpolitischen Gründen geschah.

Das Volkskommissariat des Inneren versuchte die lokalen Tschekas unter die Kontrolle der örtlichen Sowjets zu stellen. Es gab kaum Fälle, wie ein offizieller Bericht aus dem Herbst 1918 betonte, wo die Tscheka und die örtlichen Sowjets vertrauensvoll zusammenarbeiteten, vielmehr beherrschte gegenseitiges Mißtrauen das Klima.

Nach: Karsch, S., Die bolschewistische Machtergreifung im Gouvernement Voronez (1917-1919), Stuttgart 2006 (= Quellen und Studien zur Geschichte des östlichen Europas, Bd. 71), S. 220.

Häufig verhafteten sich die Tscheka- und Sowjet-Angehörigen gegenseitig. Die Parteiversammlung des Kreises Zemljansk beklagte zum Beispiel am 30. Oktober 1918: "Die Kreis-Tscheka ignoriert viele Beschlüsse der Vollversammlung und des Parteikomitees, sie stört und verschleppt häufig die Vollversammlungen [...]. Die Tscheka ist eine trinkende und in sich zerstrittene, haltlose Bande."

Nach: Karsch, Die bolschewistische Machtergreifung, S. 230.

Diese Kreis-Tschekas führten häufig ein selbst von der Tscheka-Zentrale nur schwer zu kontrollierendes Eigenleben und sorgten, allerdings von der Zentrale gewollt, für die exzessive Anwendung des Roten Terrors in der Provinz. Am 20. Januar 1919 entschied das Präsidium des VCIK die Abschaffung der Kreis-Tschekas. Dieser Sieg des NKVD war aber nur ein scheinbarer, da die Kreis-Tschekas aufgrund von Sonderentscheidungen vielfach weiter existierten.

Auch das Volkskommissariat für Justiz und der Chefankläger des Obersten Revolutionstribunals, Nikolaj Krylenko, versuchten, die auf ihre Kosten ausufernden Kompetenzen der Tscheka einzuschränken. Nach Krylenkos Vorstellung sollte die Tscheka zu einem reinen Ermittlungsorgan der Revolutionstribunale zurückgestuft werden. Auch aus der Partei kam massive Kritik an der Tscheka. Lev Kamenev forderte am 8. Januar 1919 die Abschaffung der Tscheka und die Übergabe ihrer Aufgaben an die Revolutionstribunale, die ihrerseits von einer Spezialabteilung beim VCIK überwacht werden sollten. Am 17. Februar 1919 beschloß das VCIK schließlich die Revolutionstribunale zu reorganisieren und die Gerichtsfunktion der Tscheka einzuschränken. Die Tscheka durfte unmittelbare Gerichtsfunktion nur noch im "Falle des Auftretens eines bewaffneten Aufstandes (durch Konterrevolutionäre, Banditen usw.)" und in "Gebieten, in den der Kriegszustand erklärt wurde", ausüben. Der Tscheka wurde aber das Recht eingeräumt, in Konzentrationslager einzuweisen. Die Revolutionstribunale, die nun aus drei Mitgliedern bestanden und gegen deren Urteile keine Berufung möglich war, hatten das Recht, die Untersuchungstätigkeit der Tscheka zu kontrollieren.

Below [Belov], G. A. u.a. (Red.), Aus der Geschichte der Allrussischen Außerordentlichen Kommission (1917-1921). Eine Sammlung von Dokumenten, 2. Hbd., Potsdam 1974, S. 31f.

Diese auf den ersten Blick die Macht der Tscheka stark einschränkende Regelungen waren jedoch weitgehend bedeutungslos. Die Aufsichtsfunktion der Revolutionstribunale wurde dadurch, daß Tscheka-Mitarbeiter in den Tribunalen saßen und zum Beispiel der stellvertretende Tscheka-Chef, Jakov Peters, Mitglied des Obersten Revolutionstribunals war, ad absurdum geführt. Der wiederaufflammende Bürgerkrieg brachte fast allerorts den Kriegszustand mit sich und ließ die Kritik an der Tscheka verstummen.

Am 6. Februar 1919 wurde die gesamte Militärkontrolle der Armee der Tscheka unterstellt und in die "Besondere Abteilung der Tscheka" umgewandelt. Damit hatte sich die Tscheka, gegen den heftigen Widerstand Trockijs, bei der Organisation der Militärgeheimpolizei durchgesetzt.

Die 5. und letzte Phase in der Geschichte der Tscheka (März 1919 – 6. Februar 1922) begann am 16. März 1919, mit der Ernennung des Tscheka-Chefs Dzeržinskij zum Volkskommissar für Innere Angelegenheiten. Die Tscheka und das NKVD verschmolzen faktisch zu einer Mammutbehörde. Kritik aus dem NKVD war nun nicht mehr zu erwarten.

Mit der Übernahme der Tscheka durch das NKVD wurde auch die Zuständigkeit für die Konzentrations- und Zwangsarbeitslager neu geregelt. Der Großteil der von der Tscheka verwalteten Lager ging nun in die Hoheit des NKVD über, auch wenn einige wenige Lager, in die hauptsächlich politische Gefangene eingeliefert wurden, der Tscheka direkt unterstellt blieben.

Die bewaffneten Truppen der Tscheka erhielten eine neue Organisationsstruktur. Das im Sommer 1918 gebildete Armeekorps der Allrussländischen Tscheka, das sich zu einer von der Roten Armee unabhängigen Truppe entwickelte, wurde mit anderen bewaffneten Abteilungen im Mai 1919 zur "Armee der inneren Sicherheit der Republik" mit ca. 125 000 Soldaten zusammengefaßt und dem Volkskommissar für Innere Angelegenheiten und damit Dzeržinskij unterstellt. Zu ihren Aufgaben gehörte die Bewachung der Betriebe, der Transportwege, der Getreideablieferung und der Konzentrationslager und Gefängnisse. Bis Mitte 1920 wuchs die Armee auf 250 000 Mann.

Die in den Händen Dzeržinskijs konzentrierte Macht rief 1919/20 wieder verstärkt Kritik hervor. Das Vorgehen der Tscheka wurde auf dem VII. Sowjetkongreß (5.-9. Dezember 1919) abermals scharf kritisiert und die Kapitulation der Sowjetmacht vor der Tscheka von Rednern konstatiert. Der im März zwischen dem Volkskommissar für Justiz und Dzeržinskij erzielten Übereinkunft bezüglich der Kompetenzen der Tscheka und der Revolutionstribunale folgte in der Praxis keine Beschränkung der Macht der Tscheka. Mit dem russisch-polnischen Krieg 1920 kehrte der Kriegszustand wieder zurück und jegliche innere Kritik an der Tscheka verstummte wieder.

Die Tscheka beschäftigte sich nun vor allem mit der Niederschlagung der um sich greifenden Bauernaufstände und Streikbewegungen. Der Liquidierung des Kronstädter Aufstandes im März 1921 führte zu einem verstärkten Vorgehen gegen alle den Menschewiki, Sozialrevolutionären und Anarchisten nahe stehenden Personen. Im April 1921 wurde Dzeržinskij zusätzlich zum Volkskommissar für Verkehrswesen ernannt, so daß sein Kompetenzbereich eine zusätzliche Erweiterung erfuhr.

Die mit dem Ende des Bürgerkriegs eingetretene Ruhepause führte zwar nicht zu einer Einschränkung des Terrors der Tscheka, aber doch langsam zu einer Art "Zivilisierung" des Roten Terrors. Im Rahmen des Übergangs zur Neuen Ökonomischen Politik (NĖP) wurde die Tscheka mit Beschluß vom 6. Februar 1922 in die Staatliche Politische Abteilung (GPU, seit 1923 OGPU) umgewandelt und in das NKVD eingegliedert, dessen Chef allerdings Dzeržinskij blieb. Die Kompetenzen der GPU waren nun geringer, aber die Kontrolle über die Konzentrationslager und das Recht zur Einweisung in diese verblieben bei ihr. Auch Todesurteile wurden von der GPU weiterhin vollstreckt, so 1923 einige hundert und 1924 etwa 2 500. Die Zahl der Mitarbeiter wurde 1922/23 drastisch reduziert. Von den Ende 1921 90 0000 öffentlichen und 60 000 geheimen Tscheka-Mitarbeitern blieben 36 000 in den Diensten der GPU.

Beyrau, D., "Der Erste Weltkrieg als Bewährungsprobe. Bolschewistische Lernprozesse aus dem 'imperialistischen' Krieg", in: Journal of Modern European History, 2003, H. 1, S. 116.

Das Personal der Tscheka setzte sich aus ethnisch unterschiedlichen Bevölkerungskreisen zusammen. Auffallend war der hohe Anteil an Polen, Letten und Juden. Erstere stießen besonders zum Anfang über die Netzwerke des polnischen Tscheka-Chefs Dzeržinskij zu der Kommission. Die häufig gut ausgebildeten Juden rückten als eine Art "Ersatzintelligenz" in die nun freien Führungspositionen des Staates, und somit auch der Tscheka, ein, die ihnen im Zarenreich verwehrt blieben. Aber auch Mitglieder der russischen Unterschichten nutzen die Tscheka als Möglichkeit zum sozialen Aufstieg.

Die von ihnen ausgeübte und auch erlebte Gewalt schweißte die Mitarbeiter der Tscheka, die sich selbst stolz Tschekisten nannten, zu einer Kampfgemeinschaft zusammen, die in der Folgezeit in der sowjetischen Öffentlichkeit heroisiert wurde. Die Gewalt im Bürgerkrieg, auf roter und weißer Seite, war ein Ergebnis des Verfalls sämtlicher moralischer Barrieren, des willkürlichen Vorgehens der Herrschenden und des Kampfes um das Überleben; die Bolschewiki setzten die im Weltkrieg ausgebildeten Formen der Mobilisierung, der Kontrolle und der "sozialen Chirurgie" nun zu klassenkämpferischen Zwecken ein. Als institutionalisierter Kern des bolschewistischen Terrors und als "Schwert der Partei" führte die Tscheka den Klassenkampf anhand der physischen Gewalt (Erschießen, Folter), des polizeilich-administrativen Zwangs (Geisel, Lagerhaft) und des redistributiven Zwangs (Zuteilung von Papieren, Lebensmitteln etc.).

Beyrau, Der Erste Weltkrieg, S. 112ff.

Die Opfer des stark ausgeprägten Freund-Feind-Denkens waren nichtbolschewistische Politiker, Arbeiter, die für ihre von der Revolution versprochenen Rechte kämpften, Bauern, die sich gegen die Requirierungen wehrten, Kosaken, die als die Feinde der Sowjetmacht schlechthin galten, und sonstige sog. "Kapitalisten", "Ehemalige", Kirchenleute und "sozial fremde Elemente", die im Denken der Bolschewiki nur ihre Feinde sein konnten. Nach Schätzungen Leggetts exkutierte die Tscheka in der Zeit ihres Bestehens ca. 140 000 Menschen.

Leggett, The Cheka, S. 359.

Die Tätigkeit der Tscheka wurde in den nachfolgenden Sowjetjahren heroisiert und ihre Gewalttätigkeiten vor dem Hintergrund des weißen Terrors verharmlost, ihre Taten zum selbstlosen und gerechten Kampf bei der Behauptung der Sowjetmacht über alle inneren und äußeren Gegner hochstilisiert. Die Tscheka wurde zum Mythos erhoben. Ein Mythos, der heute, wie Diskussionen über die Wiederaufstellung des Dzeržinskij-Denkmals vor der Lubjanka zeigen, in Rußland noch lange nicht verblaßt ist.

Jörn Petrick