Dekret des Rates der Volkskommissare über die Gründung der Roten Arbeiter- und Bauernarmee, 15. (28.) Januar 1918

Zusammenfassung

Noch herrschte Krieg. Um die wankende Front zu stützen, wurde Ende des Jahres 1917 die Gründung einer neuen revolutionären Armee beschlossen. Die seit der Februarrevolution entstandenen bewaffneten Arbeitermilizen, die Werkswachten und Roten Garden bildeten den Kern und das Leitbild. Die „Rote Arbeiter- und Bauernarmee“ sollte, so verkündete das Gründungsdekret vom 15. Januar 1918, „die bewußtesten und bestorganisierten Elemente der werktätigen Massen“ vereinen, binnen kurzem den „Schutz der Sowjetmacht“ übernehmen, den Ausgangspunkt für die „Bewaffnung des ganzen Volkes“ bilden und der sozialistischen Revolution in Europa als Hilfstruppe zur Verfügung stehen. Doch was ursprünglich als „Miliz“ geplant war, entwickelte sich rasch zur Kaderarmee, mit einheitlicher Organisationsstruktur, zentralisierter Verwaltung, straffer Disziplinarordnung und allgemeiner Wehrpflicht.