Beschluß des Rates der Volkskommissare über den Roten Terror, 5. September 1918

Zusammenfassung

Mit dem Beschluß über den Roten Terror sanktionierte die bolschewistische Regierung die Vernichtung der antibolschewistischen Opposition sowie den Ausbau des dafür erforderlichen Repressionsapparats und die Erweiterung seiner außergerichtlichen Vollmachten. Sie brach endgültig mit den Traditionen der Sozialdemokratie, die die Todesstrafe ablehnte. Unmittelbar nach dem Beschluß setzte die massenhafte Vernichtung der tatsächlichen und vermeintlichen Gegner der neuen Macht ein: in der Mehrheit Unternehmer, Großgrundbesitzer, Geistliche, Offiziere oder Mitglieder der Kadettenpartei, die sich häufig nur der Zugehörigkeit zu "konterrevolutionären" Klassen und gesellschaftlichen Bewegungen "schuldig" gemacht hatten; doch auch Angehörige der Arbeiter- und Bauernschichten fanden sich unter den Opfern. Die Ausmaße des Roten Terrors lassen sich kaum bestimmen – es handelte sich vermutlich um Hunderttausende von Menschen. Erst 1922, nach Ende des Bürgerkrieges, wurde versucht, ihn wieder in den Rahmen der "sozialistischen Gesetzlichkeit" zu verweisen. Aus langfristigen Perspektive betrachtet gab die Erklärung des Roten Terrors der künftigen Repressionspolitik die Richtung vor.