Resolution des II. Weltkongresses der Kommunistischen Internationale (Komintern) über die Bedingungen der Aufnahme in die Kommunistische Internationale, 6. August 1920

Zusammenfassung

Am 6. August 1920 nahm das Plenum des II. Weltkongresses der Kommunistischen Internationale (Komintern oder III. Internationale) die "21 Bedingungen für die Aufnahme in die Kommunistische Internationale" an. Mit Hilfe dieser Leitsätze sollte die bis dahin heterogene, weltweite revolutionäre Arbeiterbewegung gestrafft und diszipliniert werden, indem den jungen kommunistischen Parteien aufgetragen wurde, sich von sämtlichen "Reformisten" und "Zentristen" in ihren Reihen zu trennen. Desweiteren wurden sie verpflichtet, sich den Anweisungen der Kominternführung in Moskau zu beugen. Obwohl es noch einige Jahre dauerte, bis die später sogenannte "Bolschewisierung" der kommunistischen Parteien nach Vorbild der russischen RKP(b) abgeschlossen war, bildete die Annahme der "21 Bedingungen" die Grundlage für den Prozeß der Unterwerfung der ausländischen Kommunisten unter den Willen Moskaus.