Beschluß des CK der VKP(b) über die Absetzung N.I. Ežovs vom Posten des Volkskommissars für Innere Angelegenheiten der UdSSR, 24. November 1938

Zusammenfassung

Mit dem Beschluß des CK der VKP(b) vom 24. November 1938 wurde Nikolaj Ežov seines Postens als Volkskommissar für Innere Angelegenheiten der UdSSR enthoben; im April 1939 nahm man ihn in polizeiliche Gewahrsam; im Februar 1940 wurde er erschossen. Der Große Terror der Jahre 1937-1938, dessen Organisator und Vollstrecker Ežov gewesen war ( in der Sprache der Zeit hieß diese Phase der stalinistischen Repressionspolitik "ežovščina"), hatte aus der Sicht der Partei- und Staatsführung seine politische Funktion bereits erfüllt: die Sammlung und Formierung der sowjetischen Partei- und Staatselite und der Gesellschaft um ihren "großen Führer" I. Stalin. Gleichzeitig trug die politische Spitze der Sowjetunion der Tatsache Rechnung, daß eine Fortsetzung des Terrors, die weitere Enthauptung der politischen und wirtschaftlichen Führungselite zur Destabilisierung der innenpolitischen Situation und zu wachsenden Protesten gegen Stalins Politik führen konnte. Maßnahmen zur "Stärkung der sozialistischen Gesetzlichkeit" und Reorganisation der bisherigen Untersuchungs- und Gerichtsverfahren folgten. Die Herrschaft des NKVD über die Parteistrukturen, die sich während des Großen Terrors etabliert hatte, wurde Schritt für Schritt aufgehoben. Diese Maßnahmen wurden vom neuen Volkskommissar für Innere Angelegenheiten der UdSSR Lavrentij Berija mitgetragen und umgesetzt, der Nikolaj Ežov auf diesem Posten ablöste.