Der deutsch-russische Vertrag (Rapallo-Vertrag), 16. April 1922

Zusammenfassung

Am 16. April 1922 schlossen das Deutsche Reich und Sowjetrußland am Rande der Konferenz von Genua einen Vertrag, in dem sie die Aufnahme diplomatischer Beziehungen vereinbarten. Dieser nach seinem Entstehungsort Rapallo benannte Vertrag gilt "immer noch (als) einer der markantesten Einschnitte in der Weimarer Außenpolitik überhaupt" (Krüger). Die deutsche Seite hatte seinen Abschluß aus machtpolitischen und wirtschaftlichen Motiven heraus betrieben: Durch einen Verzicht beider Staaten – Deutschlands sowie Sowjetrußlands – auf Reparationen sollte ein sowjetisch-französch-englisches Bündnis verhindert und Sowjetrußland als ein potentieller Bündnispartner der Deutschen im Kampf um die Revision des Versailler Vertrages bewahrt werden. Auf der anderen Seite beendete der Rapallo-Vertrag die diplomatische Isolation des revolutionären Rußlands und bannte die Gefahr einer deutschen Beteiligung an einem internationalen antisowjetischen Konsortium.