Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR "Über den Übergang zum achtstündigen Arbeitstag und zur siebenstündigen Arbeitswoche sowie über das Verbot eines eigenmächtigen Ausscheidens von Arbeitern und Angestellten aus Unternehmen und Behörden", 26. Juni 1940

Zusammenfassung

Der Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 26. Juni 1940 prägte bis in die Mitte der 1950er Jahre entscheidend die Arbeitsverfassung in der Sowjetunion. Er hob endgültig die Freizügigkeit bei der Arbeitsplatzwahl auf, beantwortet eigenmächtigen Arbeitsplatzwechsel und "Bummelei" am Arbeitsplatz (progul) mit strafrechtlichen Sanktionen in Form drakonischer Strafen, verlängerte die wöchentliche Arbeitszeit und führte gleichzeitig (nach verschiedenen Kalender-Experimenten) den Sonntag wieder als offiziellen Arbeitsruhetag ein. Mit dem Erlaß sollten die seit dem Beginn der forcierten Industrialisierung bestehenden Probleme der Sowjetwirtschaft (Bummelei, Fluktuation der Arbeitskräfte) endgültig gelöst, die Wirtschaft in Zeiten der Aufrüstung gestärkt und die Disziplinierung der Arbeiterschaft erreicht werden. Mit dem Erlaß erfuhr der Kampf der Sowjetführung um die Disziplinierung und Überführung der Arbeiterschaft in eine plankonforme Masse seinen Kulminationspunkt. Die mit äußerster Härte durchgeführte Umsetzung des Erlasses führte nicht nur zu millionenfachen Verurteilungen von Arbeitern, sondern wurde auch von einer Hexenjagd auf zögerliche Betriebleitungen und Justizbeamte begleitet.