Глоссарий B
Betriebsrat
Innerbetrieblicher Interessenvertretung der Arbeitnehmer auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes. Können in Unternehmen mit mindestens fünf Mitarbeitern von den Arbeitnehmern gewählt werden. Besitzt Mitbestimmungsrecht bei personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.