Глоссарий R
Radikalenerlaß
Erlassen 1972. Auch Extremistenbeschluß. Grundsatzbeschluß der Regierungschefs der Länder, der die Mitgliedschaft von BeamtInnen in extremistischen Organisationen regelt. Sieht die Nichteinstellung bzw. Entlassung von Mitarbeitern im Öffentlichen Dienst vor, die in verfassungsfeindliche Aktivitäten durch Mitgliedschaft oder Tätigkeit verwickelt sind. Entstanden zur Zeit des Terrorismus in der Bundesrepublik Deutschland, richtete er sich primär gegen die Unterwanderung des Staates durch Linksextremisten. Der bis heute bestehende, in einigen Bundesländern abgewandelte Grundsatzbeschluß wurde im In- wie Ausland massiv als unzulässiges Berufsverbot kritisiert.