Глоссарий R
Räterepublik
Herrschaftssystem, bei dem die Staatsgewalt in der Hand von Räten liegt, in deren Hand gesetzgebende, ausführende und richterliche Gewalt vereint sind. In Deutschland existierte 1918-1919 vorübergehend ein Rätesystem als Teil der dualistischen Übergangsverfassung vor Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung. Durch Beschluß des allgemeinen Kongreß der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands wurde 1919 die Nationalversammlung konstituiert und damit das Rätesystem beendet.