Glossar V
Vorstände
Leitendes Organ einer Aktiengesellschaft, das von ihrem Aufsichtsratrat auf fünf Jahre gewählt wird. Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführung und Umsetzung der Hauptversammlungsbeschlüsse; eigenverantwortliche Leitung der Aktiengesellschaft und deren gerichtliche und außergerichtliche Vertretung; Gewährung einer ordnungsgemäßen Buchführung der Aktiengesellschaft.
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Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aussichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Montanmitbestimmungsgesetz)
Ausgefertigt 1951. Regelt die Beteiligung der Arbeitnehmerschaft an den Unternehmensentscheidung in Montanunternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern durch die paritätische Besetzung des Aufsichtsrates mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei Pattsituation liegt die Entscheidung beim gemeinsam gewählten Aufsichtsratsvorsitzenden.