Parteistatut der Rußländischen Kommunistischen Partei (der Bolschewiki) (RKP(b)), März 1919

Zusammenfassung

Die Partei der Bol'ševiki, die sich in der Oktoberrevolution 1917 durchgesetzt hatte, etablierte eine politische Hegemonie, die sie bis zum Ende der achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts wahren konnte. Rückgrat des politischen Systems war eine moderne Massenpartei, die bis 1952 den Namen "Allunions- Kommunistische Partei (der Bolschewiki)" trug. Die VKP(b), die sich selbst als "Partei neuen Typs" bezeichnete, verfügte in allen wichtigen politischen und gesellschaftlichen Funktionen über ein Monopol: Kaderrekrutierung, Erzeugung von Ideologie, Formulierung von Politik sowie Lenkung von Verwaltung und Wirtschaft wurden in der Partei und durch die Partei organisiert.

Das Statut der KPdSU, gewissermaßen das formelle Parteigrundgesetz, regelt das innere Leben der Partei. Darin wird festgelegt, wer ihr angehört, es regelt das Aufnahmeverfahren, bestimmt den Parteiaufbau und bestimmt im einzelnen die Arbeitsweise und Zuständigkeitsbereich der Gremien.

Das Parteistatut, das auf dem VIII. Parteitag 1919 verabschiedet wurde, markiert die erste Phase der Parteientwicklung nach der Oktoberrevolution. Im März 1919 hatte sich die Russische Kommunistische Partei (Bol'ševiki) weitgehend durchgesetzt und das politische Monopol gesichert. Im Bürgerkrieg zeichnete sich ein Sieg über die "Weißen" ab und die Partei richtete sich auf eine lange Phase der Alleinherrschaft ein. Das Statut von 1919 gibt der Parteiorganisation der zwanziger Jahre ihr Profil.