Das Grundgesetz (Verfassung) der Rußländischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, 10. Juli 1918

Zusammenfassung

Die Verfassung von 1918 hielt ein Zwischenergebnis jenes Prozesses fest, in dessen Verlauf sich die Sowjets von revolutionären Machtorganen zu Einrichtungen der Staatsmacht wandelten. So spiegelte sich in der ersten sowjetischen Verfassung – direkt oder indirekt – wider: der labile Zustand der neuen Macht; die undefinierte Stellung der bolschewistischen Partei im Staatsgefüge; die unterschiedlichen Vorstellungen von der Zukunft Rußlands, wie sie bei den russischen Sozialisten, auch in der RKP(b) weiterhin bestanden; die Haltung der leninschen Führung hinsichtlich der Funktion des Staates, der Sowjets und des Rechts in der Epoche des sozialistischen Aufbaus; sowie die dramatischen Veränderungen in der politischen Kräftekonstellation, wie sie sich im Laufe der ersten Jahreshälfte 1918 vollzogen hatten.