Beschluß des CK VKP(b) "Über den Umbau der literarisch-künstlerischen Organisationen", 23. April 1932

Zusammenfassung

Am 23. April 1932 beschloß das СK der VKP(b) die Auflösung der sogenannten "proletarischen literarisch-künstlerischen" Organisationen, die seit Mitte der 1920er Jahre in zunehmender Aggressivität für den "Klassenkampf" in der Kunst eingetreten waren. Dies war zunächst ganz im Sinne der von Stalin dominierten Partei gewesen, in deren Auffassung sich neben den großen, 1928 begonnenen sozioökonomischen Umgestaltungen auch eine "kulturelle Revolution" vollziehen sollte. Mit dem Abrücken vom "verschärften Klassenkampf" seit 1931 und der Postulierung einer "sozialistischen" (und damit klassenlosen) Gesellschaft war jedoch der kompromißlose ideologische Radikalismus jener proletarischen Kunstorganisationen nicht mehr zeitgemäß. Unter der künstlerischen Intelligenz sollten nicht länger Gräben aufgerissen werden, sondern alle den Sozialismus Bejahende sich im Interesse einer "Kunst für das Volk" zusammenfinden. An die Stelle der polarisierenden Vereinigungen proletarischer Künstler traten ab 1934 in den einzelnen Kunstsparten integrative Dachverbände als Zwangsvereinigungen und Agenturen des gesamten Kulturlebens – Ausdruck einer Entwicklung des sowjetischen Kulturlebens von postrevolutionärer, umkämpfter Diversität zu vereinheitlichenden Konsolidierung im Sinne und Geiste der Partei, der politischen Führung und nicht zuletzt Stalins selbst.