Glossar
Bundeskanzler
Seit 1949 Amt des Leiters der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland und damit des Regierungschefs. Gewählt vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten und daraufhin von diesem ernannt; kann nur unter gleichzeitiger Wahl eines Nachfolgers gestürzt werden (konstruktives Mißtrauensvotum). Bestimmt die Bundesminister und die Richtlinien der Politik. Übt im Verteidigungsfall die Befehlsgewalt über die Streitkräfte aus.