Glossar
Spannungszeit
In Art. 80a des Grundgesetzes geregelte Vorstufe des Verteidigungsfalls, die mit einer Erhöhung der militärischen Alarmstufe verbunden ist; die Feststellung des Spannungsfalles erfordert einen Beschluß mit Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages. Der Spannungsfall wurde im Rahmen der Notstandsgesetze 1968 in das Grundgesetz eingefügt.