Глоссарий K
Korporativwirtschaft
Staatlich-autoritär gelenktes ökonomisches System, in dem die Akteure des Wirtschaftslebens (v.a. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen) in Einheitsverbänden organisiert und auf ein fest vordefiniertes Gemeinwohl ausgerichtet sind. Interessenkonflikte werden durch institutionalisierte Konsensfindung unter staatlicher Aufsicht beigelegt. Das korporative System als Gesellschaftsorganisation fand seine deutlichste Anwendung im faschistischen Italien.