SS-Befehl – A – Nr. 65 [Verlobungs- und Heiratsbefehl der SS], 31. Dezember 1931

Zusammenfassung

Bis 1930 war die Schutzstaffel der NSDAP eine Unterabteilung der SA und unterschied sich von ihrer "Mutterorganisation" praktisch kaum. Erst 1931 bildete die SS eine Sonderidentität aus, die sie schließlich zur radikalsten Täterorganisation des Nationalsozialismus machte. Dieses neue Selbstverständnis kam explizit im Heiratsbefehl vom 31. Dezember 1931 zum Ausdruck, dem ersten der sog. Grundgesetze der SS. Heinrich Himmler wies darin die ihm unterstellten SS-Mitglieder an, ihre zukünftigen Bräute vor der Verlobung rassisch und erbbiologisch prüfen zu lassen. Auf diese Weise sollte sichergestellt werden, dass sich in der SS der "Neuadel" der kommenden "germanisch-nordischen Herrenrasse" versammelte. Der Heiratsbefehl markierte damit letztlich den Übergang vom "Rassegedanken […] zur Rassetat" (Zitat Richard Walther Darré von 1932), die letztlich im Massenmord des Holocaust kulminierte.