Verordnung über das Schlichtungswesen [Schlichtungsverordnung], 30. Oktober 1923

Zusammenfassung

Die Schlichtungsverordnung vom 30. Oktober 1923 beendete in der Weimarer Republik alle Ansätze von Tarifautonomie und ebnete der Zwangsschlichtung den Weg. Aufgrund eines Ermächtigungsgesetzes zustande gekommen, sollte sie während der Inflation dazu beitragen, Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu stabilisieren. Der Staat erweiterte durch diese Verordnung seine Kompetenz durch staatlich eingesetzte Schlichter auf das Gebiet der Lohnpolitik und restaurierte so staatskorporative Elemente. Zunächst schien die Verordnung in der Staats- und Währungskrise von 1923/24 stabilisierende Wirkung zu haben. Langfristig wurde der Staat durch seine Verantwortungsübernahme im Bereich der Lohnpolitik aber in die Verteilungskonflikte zwischen den Tarifparteien hineingezogen und darin aufgerieben, so daß die Verordnung schließlich dazu beitrug, daß das Vertrauen in den Weimarer Staat erodierte.