Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen ["Warschauer Vertrag"], 7. Dezember 1970

Zusammenfassung

Der "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen" vom 7. Dezember 1970 bedeutete einen Wendepunkt in den bilateralen Beziehungen zwischen beiden Ländern seit 1945. Der Rahmenvertrag, der als Basis für zukünftige Regelungen dienen sollte, stellte den Höhepunkt der westdeutschen Ostpolitik bezüglich Polen dar. Für Polen brachte der Vertrag das Gefühl der Sicherheit, dass die deutsch-polnische Grenze offizielle Anerkennung finden wird. Der Vertrag wurde sowohl in Deutschland als auch in Polen breit rezipiert; zahlreiche Titel, darunter Kommentare, sind zu diesem Themenkomplex erschienen. In Polen wurde vielmehr über den Vertrag veröffentlicht als in anderen Ländern, in denen Normalisierungsverträge mit der Bundesrepublik abgeschlossen wurden.