Dekret des 2. Allrußländischen Sowjetkongresses über die Bildung der Arbeiter- und Bauernregierung, 26. Oktober (8. November) 1917

Zusammenfassung

Schon am Tag nach der Machtübernahme bildeten die Bolschewiki eine neue, revolutionäre Sowjetregierung, die sie "Rat der Volkskommissare" nannten. Sie spiegelte Anspruch und Wirklichkeit der bolschewistischen Machtübernahme wider. Die neue Regierung, so verhieß das Gründungsdekret, sollte basisdemokratisch agieren, "in engem Kontakt mit den Massenorganisationen der Arbeiter, Soldaten und Bauern" stehen; unbürokratisch und flexibel bleiben, sich auf bloße "Kommissionen" stützen; und den obersten Sowjetgremien (dem Allrußländischen Sowjetkongreß und seinem Exekutivkomitee) verantwortlich sein. Tatsächlich wurde von diesem Konzept nur wenig verwirklicht. Die "Kommissionen" wurden nie geschaffen, statt dessen rückten die "Volkskommissare" in die alten Ministerien ein und übernahmen ihren Apparat. An die Stelle der Sowjetkontrolle trat die Abhängigkeit von der bolschewistischen Partei, die im ursprünglichen Konzept gar nicht vorgekommen war; und was den Bürgerkrieg und die 1920er und 1930er Jahre überdauerte, war im Grunde nur der revolutionäre Anspruch, greifbar in der Bezeichnung "Rat der Volkskommissare" für die Sowjetische Regierung, bevor sie 1945 in "Ministerrat" umbenannt wurde.