Allgemeine Richtlinien über die oberste Leitung der Rußländischen Orthodoxen Kirche, 28. Oktober (10. November) 1917

[Aus dem Bericht der Redaktionsabteilung an das Heilige Konzil der Orthodoxen Rußländischen Kirche über die Allgemeinen Richtlinien über die oberste Leitung der Orthodoxen Rußländischen Kirche: Allgemeine Richtlinien über die oberste Leitung der Orthodoxen Rußländischen Kirche]

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1. In der Rußländischen Orthodoxen Kirche steht die oberste Macht – der Gesetzgebung, der Administration, des Gerichts und der Kontrolle – dem GlossarLandeskonzil zu, das in regelmäßigen Abständen aus Bischöfen, Klerikern und Laien einberufen wird.

2. Das GlossarPatriarchat wird wiederhergestellt, und der Patriarch steht der Kirchenleitung vor.

3. Der Patriarch ist der erste unter den Bischöfen, die ihm gleich sind.

4. Der Patriarch und die Organe der Kirchenleitung sind dem Konzil rechenschaftspflichtig.

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3. November 1917

Übersetzung von L. Antipow