Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR "Über die Abschaffung der Todesstrafe", 26. Mai 1947

Zusammenfassung

Am 26. Mai 1947 hob das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR die Todesstrafe auf, die seit 1918 bzw. 1920 nach vorübergehender Abschaffung in der Sowjetunion wieder als außerordentliche Maßnahme angewendet werden konnte. Mit diesem auf die Öffentlichkeit im In- und Ausland abzielenden Schritt postulierte die sowjetische Führung bereits vor der auf Ende 1947 verschobenen Aufhebung der Lebensmittelrationierung und vor dem Hintergrund des beginnenden Kalten Krieges den Anbruch einer neuen Zeit des äußeren wie inneren Friedens. Doch die Periode, in der die Todesstrafe in der Sowjetunion nicht galt, währte nur kurz. Bereits am 12. Januar 1950 wurde sie für "Vaterlandsverräter, Spione und Saboteure-Diversanten" – also gegen Feinde im Inneren – wieder eingeführt. Dabei folgte man angeblich, wie auch schon bei ihrer Abschaffung 1947, dem ausdrücklichen Wunsch breiter Bevölkerungskreise. Der tatsächliche Hintergrund dürfte aber in der sog. "Leningrad-Affäre" zu suchen sein, deren Hauptbeschuldigte noch im selben Jahr zum Tode verurteilt werden sollten.