Beschluß des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Schließung der Berliner Sektorengrenze, 12. August 1961

Zusammenfassung

Am 12. August 1961 faßte der Ministerrat der DDR den Beschluß, die Grenze zwischen dem West- und Ostsektor Berlins zu schließen. Die Staats- und Parteiführung der UdSSR, mit der man sich im Vorfeld beraten hatte und deren Zustimmung der Maßnahme vorausging, verband damit ein dreifaches Anliegen. Der Beschluß lag in der politischen Logik der bisherigen sowjetischen Versuche, das Provisorium des Besatzungsregimes zu beenden und den politischen status quo gerade an diesem neuralgischen Punkt der Nachkriegsordnung festzuschreiben. Zweitens waren auf diese Weise, Voraussetzungen für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilisierung der DDR und ihren Ausbau zum Vorposten des sozialistischen Systems in Europa zu schaffen. Davon versprach sich die sowjetische Seite drittens die innere Konsolidierung des Ostblocks und die Festigung seiner Machtposition nach außen. Die Konsequenzen dieser politischen Entscheidung waren weittragend. In ihr fand die seit 1945 offene Berlin-Frage ihre – wie es schien: endgültige – Lösung. Schließlich wurde – symbolisch wie real – durch den Bau der Mauer und die Aufteilung Berlins die Bresche im "Eisernen Vorhang" geschlossen und die politische Grenzziehung zwischen dem kapitalistischen Westen und dem sozialistischen Osten vollzogen.