Glossar B
Berufsverbot
Unterbindung der Ausübung eine Tätigkeit in einem bestimmten Berufs- oder Gewerbebereich. Kann aufgrund gesetzlicher Folgen oder als Maßregelanordnung bei Verurteilungen wegen einer Straftat verhängt werden. Als Berufsverbot wurde auch die Entfernung aus dem öffentlichen Dienst nach dem sog. Radikalenerlaß von 1972 bezeichnet. Dieser sah vor, dass Mitglieder linksextremer Gruppierungen nicht mehr weiter als Lehrer u.ä. arbeiten durften