Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz), 10. Januar 1972

Zusammenfassung

Der illegale Konsum von Betäubungsmitteln zumeist durch junge Menschen nahm in Westeuropa seit etwa Mitte der 1960er Jahre massiv zu. Als Reaktion darauf wurde in der Bundesrepublik das Opiumgesetz vom 10. Dezember 1929 in den Jahren 1970/71 stark überarbeitet; das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz) " wurde am 24. Dezember 1971 veröffentlicht (BGBl. I, S. 2092) und trat am Folgetag in Kraft. Der vollständige Text des geänderten "Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz)" wurde schließlich am 10. Januar 1972 neu bekannt gemacht und am 12. Januar 1972 im Bundesgesetzblatt publiziert (BGBl. I, S. 1). Verboten waren die ungenehmigte Ein- und Ausfuhr, der Besitz, Anbau, Handel, Erwerb und Verkauf von Betäubungsmitteln im Sinne des Gesetzes. Außerdem war es untersagt, diese Stoffe in den Verkehr zu bringen bzw. sie anderen zu überlassen oder zu verabfolgen. Das Gesetz war auf die vollständige Kontrolle des legalen und die Unterdrückung des illegalen Verkehrs mit Betäubungsmitteln ausgerichtet und unterschied nicht zwischen "weichen" und "harten" Drogen.