Briefwechsel zur Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland, 1952 / 1991

Zusammenfassung

Das "Lied der Deutschen" wurde von Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1841 auf der damals zum vereinigten Königreich gehörenden Insel Helgoland geschrieben, die Melodie von Joseph Haydn komponiert. Hoffmann von Fallerleben hatte keine hypertrophe Hymne im Sinn. Er wollte seiner Sehnsucht nach gesamtdeutscher Einheit und Freiheit Ausdruck geben. Die Karriere des Liedes begann 1890 mit der Übergabe Helgolands an Deutschland. Anfänglich als vormärzliches Lied angesehen, erhielt es im späten Kaiserreich insbesondere durch die nationale Rechte eine völkisch-imperiale Ausdeutung, die in der Langemarck-Legende mündete. 1922 erklärte Reichspräsident Friedrich Ebert das Lied zur Nationalhymne. Im nationalsozialistischen Deutschland wurde nur die erste Strophe gesungen, diese aber zusammen mit dem Horst-Wessel-Lied, der SA-Hymne, weshalb das Deutschlandlied desavouiert war. Nach ihrem Hymnenstreit 1950/51 erklärten Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer das Lied erneut zur Nationalhymne, allerdings nur die dritte "demokratische" Strophe. 1991 bestätigte ein Briefwechsel zwischen Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl diese Vereinbarung für das vereinte Deutschland.