Glossar
Recht auf Kriegsdienstverweigerung
1987 von der UNO anerkanntes internationales Menschrecht, den Kriegsdienst entgegen bestehender Wehrpflicht zu verweigern. Faktisch garantieren jedoch allein die westlichen Staaten ein solches Recht. Auf nationaler Ebene setzte sich ein solches Recht zuerst in Großbritannien, den USA und den skandinavischen Ländern im Gefolge des Ersten Weltkriegs durch. In der Bundesrepublik Deutschland besteht dieses Recht seit 1949 (Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes). Andere westliche Staaten folgten teils erst in den 1970er Jahren (Spanien, Italien).