Glossar B
Bundespräsident
Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Wird von der Bundesversammlung gewählt; vertritt den Bund völkerrechtlich; ernennt den vom Bundestag gewählten Bundeskanzler und die Bundesminister, die Bundesrichter und Bundesbeamten, Offiziere und Beamten der Bundeswehr; Außerdem u.a. zuständig für die vorzeitige Einberufung des Bundestages, die Auflösung des Bundestages, wenn dieser dem Bundeskanzler das Vertrauen verweigert oder den Gesetzgebungsnotstand erklärt. Durch das Wahlverfahren nicht plebiszitär, sondern abgeleitet aus einem parlamentarischen Organ legitimiert; benötigt zur Wirksamkeit seiner Staatshandlungen die Gegenzeichnung des Bundeskanzlers oder des zuständigen Bundesministers.