Befehl Nr. 2 des Obersten Leiters der Sowjetischen Militärischen Administration in Deutschland (SMAD) über die Zulassung der Gründung und Tätigkeit von antifaschistischen Parteien und Organisationen, 10. Juni 1945

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Hier nach: GARF; f. R-7317, op. 1, d. 8, l. 2-3. Kopie.

© Gosudarstvennyj archiv Rossijskoj Federacii (GARF). Moskau.



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