Richtlinie für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft [NÖSPL]. Beschluß des Präsidiums des Ministerrates der DDR, 11. Juli 1963

Richtlinie für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft

I

Grundsätze und Merkmale des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft

Die vom VI. Parteitag der SED beschlossene zentrale Aufgabe auf ökonomischem Gebiet besteht darin,

"ausgehend von den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus, die nationale Wirtschaft der DDR auf der Grundlage des höchsten Standes von Wissenschaft und Technik zu gestalten und so die Arbeitsproduktivität ständig zu steigern".1

Ihre Lösung verlangt eine neue und höhere Qualität der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Im Prozeß der Verwirklichung der Beschlüsse des VI. Parteitages der SED wird es insbesondere im Hinblick auf den notwendigen raschen und proportionalen Aufschwung der Produktivkräfte unumgänglich, eine solche Veränderung des Systems der Planung und Leitung zu erreichen, die zur vollständigen Entfaltung aller produktiven Potenzen unserer sozialistischen Ordnung führt. Die konsequente Orientierung auf die exakte Ausnutzung der ökonomischen Gesetze ist nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse und nach der Schließung der zum imperialistischen Lager offenen Grenzen möglich. Sie entspricht gleichzeitig der historischen Notwendigkeit in der gegebenen Etappe unserer Entwicklung.

Deshalb wurden vom Genossen Walter Ulbrichtauf dem VI. Parteitag der SED die grundlegenden Prinzipien eines neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft entsprechend den Forderungen des Parteiprogramms umfassend begründet.2

Auf der Wirtschaftkonferenz des ZK der SED und des Ministerrates der DDR wurden die Merkmale des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung und die Probleme seiner Durchführung eingehend entwickelt, erläutert und beraten.3

In der Deutschen Demokratischen Republik wurde in den vergangenen Jahren unter komplizierten Bedingungen auch auf ökonomischem Gebiet ein festes Fundament für den umfassenden Aufbau des Sozialismus geschaffen. Diese Erfolge beruhen auf dem selbstlosen Einsatz der Arbeiter, Bauern, Angehörigen der Intelligenz und aller Bevölkerungsschichten, deren hervorragende Arbeitsleistungen das gewachsene Bewußtsein und die gefestigte moralisch-politische Einheit unseres Volkes zum Ausdruck bringen. Im Verlauf der zurückliegenden Jahre hat sich durch die richtige Arbeit der Partei das Klassenbewußtsein der Arbeiterklasse und das Staatsbewußtsein der Werktätigen weiter gefestigt und entwickelt.

In den Staats- und Wirtschaftsorganen wurde in politisch-ideologischer Hinsicht und im Niveau der ökonomischen und technisch-organisatorischen Kenntnisse und Erfahrungen ein hoher Reifegrad erreicht. All dies bildet eine gute Voraussetzung, um auf der Grundlage der erzielten Erfolge durch eine neue und höhere Qualität der Planung und Leitung der Volkswirtschaft einen allseitigen Aufschwung der Produktivkräfte und eine genauere umfassende Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus zur Stärkung der ökonomischen Kraft unserer Republik zu erreichen.

Das bisherige Planungs- und Leitungssystem unserer Volkswirtschaft sichert nicht in genügendem Maße einen ständig hohen Nutzeffekt der Wirtschaftstätigkeit, der die entscheidende Voraussetzung einer schnellen und proportionalen Entwicklung der Produktivkräfte ist. Die traditionellen Methoden der Planung, die ihnen entsprechende Leitungstätigkeit zur Durchführung und Kontrolle der Planaufgaben und die Mängel in der Anwendung der wirtschaftlichen Rechnungsführung sowie der Formen der materiellen Interessiertheit behindern sowohl den notwendigen Grad an Wissenschaftlichkeit der planmäßigen Leitung der Wirtschaft wie auch die volle Entfaltung der Triebkräfte der sozialistischen Entwicklung. Dies schränkt die Mitarbeit der Werktätigen an der Planung und Leitung der Volkswirtschaft ein und erschwert ihre sozialistische Erziehung.

Alle diese Mängel sind Ausdruck einer durch die politische und ökonomische Entwicklung überholten Art und Weise der Planung und Leitung, die nicht mehr für die vollständige Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus geeignet ist, sogar Verletzungen dieser Gesetze zuläßt und damit begonnen hat, das erforderliche Tempo unserer ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung zu bremsen. Diese Erscheinungen entsprechen weder der historischen Notwendigkeit unserer Zeit noch den großen progressiven Möglichkeiten des sozialistischen Systems der Volkswirtschaft.

Kein System der gesellschaftlichen Produktion ist so wie die sozialistische Ordnung in der Lage, die wirtschaftliche Entwicklung im Maßstab der gesamten Gesellschaft bewußt zu organisieren und dabei die schöpferische Initiative der werktätigen Massen umfassend zu wecken und mit hohem Wirkungsgrad für die gesellschaftliche Entwicklung zu mobilisieren. Indem es auf die Sicherung des höchsten gesellschaftlichen Nutzens orientiert, führt das ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft zur vollen Entfaltung und Wirksamkeit der Vorzüge der sozialistischen Ordnung.

"Allein die sozialistische Wirtschaftsordnung ermöglicht die uneingeschränkte breite und tatkräftige Teilnahme der Millionen Werktätigen an der Lösung der Produktionsaufgaben und der Leitung der Wirtschaft. Die große Kraft des bewußten Handelns der Werktätigen in Verbindung mit der rationellen Organisation der Forschung, Projektierung, Konstruktion und Produktion im Maßstab der gesamten Volkswirtschaft auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums und einer wissenschaftlich fundierten Planung bringt die entscheidenden Vorzüge unserer Gesellschaftsordnung zur vollen Wirksamkeit."4

Hiervon ausgehend beinhaltet das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft die Anwendung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus und die Leitung nach dem Produktionsprinzip und zielt darauf hin, die Arbeitsproduktivität maximal zu steigern und den wissenschaftlich-technischen Höchststand in den führenden Zweigen der Volkswirtschaft zu erreichen und mitzubestimmen.

Es ist die organische Verbindung

– der wissenschaftlich fundierten Führungstätigkeit in der Wirtschaft und

– der wissenschaftlich begründeten, auf die Perspektive orientierten zentralen staatlichen Planung

– mit der umfassenden Anwendung der materiellen Interessiertheit in Gestalt des in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel.

Die Anwendung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft dient gleichzeitig der weiteren Festigung und Entwicklung des demokratischen Zentralismus in der Wirtschaft und hat das Ziel:

– den wissenschaftlich-technischen Höchststand bei den Erzeugnissen und in der Fertigung zu erreichen und die Arbeitsproduktivität auf der Grundlage der Rationalisierung, Spezialisierung, Konzentrierung und Kombinierung der Produktion ständig zu steigern,

– die vorrangige Entwicklung der führenden Zweige der Volkswirtschaft, die volkswirtschaftlich effektivste Anwendung der Ergebnisse der modernen Naturwissenschaft und Technik zu gewährleisten,

– die Qualität der Erzeugnisse ständig zu erhöhen und diese weltmarktfähig zu gestalten,

– die Investitionsvorhaben mit dem höchsten volkswirtschaftlichen Nutzen termingerecht und entsprechend den vorgesehenen Leistungskennziffern produktionswirksam zu machen,

– alle materiellen und finanziellen Ressourcen volkswirtschaftlich zweckentsprechend zu nutzen sowie alle Reserven zur Entwicklung der Produktivkräfte aufzudecken und zu mobilisieren und

– eine sortiments- und bedarfsgerechte Produktions- und Absatztätigkeit zu sichern.

All dies führt schließlich dazu, die Lebensverhältnisse der Mensehen weiter zu verbessern, denn das Ziel der sozialistischen Produktion ist der Mensch mit seinen Bedürfnissen, die wir immer besser befriedigen wollen und müssen.

Die Durchführung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft verlangt von allen Partei- und Staatsorganen sowie gesellschaftlichen Organisationen eine zielstrebige und beharrliche politisch-ideologische Erziehungsarbeit. Sie schafft aber gleichzeitig auch bessere Bedingungen, um die Erziehungsarbeit konkreter, sachkundiger und mit dem größten Nutzeffekt für die Entwicklung der Volkswirtschaft zu gestalten.

Die konsequente Durchführung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung stellt komplizierte Aufgaben, die nur gelöst werden können durch die Entwicklung schöpferischer wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet der Ökonomie, Wissenschaft und Technik und mit einer gründlichen Qualifizierung zahlreicher Kader, vor allem der leitenden Kader in den staatlichen Wirtschaftsorganen, in den VVB und Betrieben. Insbesondere kommt es darauf an, allen Menschen das Wesen des ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft richtig zu erläutern, damit sie begreifen, daß es sich darum handelt, das gesamte System der Führung und Organisation unserer Wirtschaft auf eine höhere Stufe zu heben und nicht nur einzelne praktisch-organisatorische Maßnahmen durchzuführen. Alle müssen begreifen, daß man die Wirtschaft nicht im Verwaltungsstil sondern in ökonomischer Art und Weise führen muß. Lenin hat wiederholt darauf hingewiesen, daß die sozialistische Wirtschaft mit ökonomischen Mitteln und Methoden zu organisieren ist, um die staatliche Wirtschaftspolitik, die Interessen der Arbeiterklasse und aller Werktätigen auf ökonomischem Gebiet mit allen Konsequenzen durchzusetzen. Er sagte:

"Wenn wir, nachdem wir die Trusts und Betriebe auf der Grundlage der wirtschaftlichen Rechnungsführung geschaffen haben, es nicht verstehen, unsere Interessen durch geschäftliche, kaufmännische Methoden vollkommen zu wahren, sind wir komplette Idioten."5

"Wir dürfen kaufmännische Kalkulation nicht scheuen . . . Nur auf dieser Grundlage kaufmännischer Kalkulation kann man die Wirtschaft aufbauen. Hinderlich sind dabei Vorurteile und Erinnerungen daran, was gestern war." 6

Das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft erfordert, daß alle seine Bestandteile sorgfältig ausgearbeitet, erprobt und in der Praxis eingeführt werden.

Dabei ist zu beachten, daß zwischen den Hauptbestandteilen des ökonomischen Systems der Planung und Leitung ein unlöslicher Zusammenhang und eine enge Wechselwirkung bestehen.

Die wissenschaftlich begründete Führungstätigkeit im Bereich der Volkswirtschaft ist gekennzeichnet durch die Festlegung und Abgrenzung der Verantwortlichkeit der leitenden Organe unter Anwendung des Produktionsprinzips, durch die Planung der Perspektivaufgaben des Verantwortungsbereiches, durch die Leitung und Durchführung dieser Hauptaufgaben unter Anwendung der modernsten Mittel und Methoden der Führungstätigkeit, vor allem durch Koordinierung aller beteiligten Kräfte, exakte Bilanzierung und Anwendung des Systems ökonomischer Hebel sowie durch eine wirksame Kontrolle der Ergebnisse der Arbeit mit ökonomischen Mitteln. Hierzu gehört die Entwicklung und Führung der schöpferischen Initiative der Werktätigen gemeinsam mit den Leitungen der im Verantwortungsbereich organisierten politischen und gesellschaftlichen Kräfte und schließlich die Entwicklung und Ausbildung der Nachwuchskader für die Führungsfunktionen des Verantwortungsbereiches.

Die wissenschaftlich begründete Führung verlangt, exakte Ziele und Aufgaben zu stellen, die Mitarbeiter für den besten Lösungsweg richtig anzuleiten und zu qualifizieren, die Bedingungen für die Lösung der gestellten Aufgaben zu sichern und eine ständige wirksame Kontrolle an Hand der Zwischen- und Endergebnisse durchzuführen. Dabei müssen die sozialistischen Methoden der Führung von Arbeitskollektiven in allen Staatsorganen, VVB und Betrieben im Mittelpunkt stehen, um die rationellste Organisation und höchste Planmäßigkeit der Arbeit unlöslich mit der allseitigen Entfaltung der schöpferischen Initiative der Werktätigen zu verbinden.

Die planmäßige Leitung nach dem Produktionsprinzip muß in allen Ebenen und Bereichen unserer Volkswirtschaft durchgesetzt werden. Die wichtigste Aufgabe besteht dabei in der Entwicklung der VVB zum wirtschaftlichen Führungsorgan des Industriezweiges. Dies entspricht dem erreichten Entwicklungsstand der Produktivkräfte und den gegebenen Bedingungen ihrer vollen Ausnutzung sowie ihres weiteren raschen Wachstums.

Die Notwendigkeit, die planmäßige Leitung der Volkswirtschaft entsprechend der Reproduktionsstruktur aufzubauen und durchzuführen, berührt zugleich die wissenschaftliche Planung und die Anwendung des Systems ökonomischer Hebel. Es ist eine der wichtigsten Erfahrungen, daß die Staats- und Wirtschaftsorgane nur in der Lage sind, mit wissenschaftlicher Tiefgründigkeit die Probleme auszuarbeiten, wenn sie sich auf die Hauptprozesse und Hauptproportionen konzentrieren. Um diese Hauptproportionen und Grundfragen entsprechend den gegebenen Reproduktionsbedingungen mit strenger Konsequenz durchzusetzen, müssen sie durch die wissenschaftlich begründete Führungstätigkeit in die notwendigen Einzelaufgaben konkretisiert und durch das System ökonomischer Hebel stimuliert und gelöst werden.

Die wissenschaftlich begründete, auf die Perspektive orientierte zentrale staatliche Planung wird gewährleistet, indem von wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Analysen ausgegangen wird, die Hinweise und Vorschläge der Werktätigen Berücksichtigung finden und die Planungstätigkeit vor allem auf die Perspektivplanung der entscheidenden Proportionen und volkswirtschaftlichen Prozesse konzentriert wird. Dabei ist die Autorität des Perspektivplanes in der Jahresplanung zu sichern und die Kontinuität der Planung zu gewährleisten. Dies gibt die Grundlage für die wissenschaftlich begründete Führung und Leitung und schafft die Ansatzpunkte für eine zielgerichtete Anwendung ökonomischer Hebel.

Damit werden zugleich die Voraussetzungen geschaffen, um in allen Ebenen und Bereichen unserer Volkswirtschaft die wissenschaftlichen Bedingungen und die materielle Interessiertheit für die Ausarbeitung optimaler Pläne zu entwickeln.

Das in sich geschlossene System ökonomischer Hebel muß den Grundsatz verwirklichen:

"Was der Gesellschaft nützt, muß auch dem einzelnen sozialistischen Betrieb und den Werktätigen des Betriebes nützen."

Dabei sind die in den Hauptkennziffern festgelegten Planaufgaben mit dem größten gesellschaftlichen Nutzeffekt zielstrebig zu realisieren. Gleichzeitig sind die Werktätigen und die Leitungen der Betriebe und VVB daran zu interessieren, alle Probleme der raschen Entwicklung der Produktivkräfte rechtzeitig und gründlich auszuarbeiten, die Erreichung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes auf allen Gebieten, die bestmögliche Entwicklung der Arbeitsproduktivität und die Senkung der Kosten bei bester Qualität der Erzeugnisse und sortimentsgerechter Produktion zu planen und zu verwirklichen. Das System ökonomischer Hebel muß die Werktätigen und die Leitungen der Betriebe und VVB an höchsten volkswirtschaftlichen Leistungen im gesamten Reproduktionsprozeß materiell interessieren. Es dient dazu, ein solches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft zu entwickeln, das der Schöpferkraft des Volkes, die der vollständigen Übereinstimmung der gesellschaftlichen Erfordernisse mit den materiellen Interessen der einzelnen Werktätigen, der Brigaden, Gruppen und Betriebskollektive entspringt, freie Bahn schafft.

Der Mangel der bisherigen Anwendungsweise des Prinzips der materiellen Interessiertheit bestand darin, daß wichtige Erfordernisse des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses – wie z. B. die Qualität der Erzeugnisse, die Ausnutzung der Produktionsfonds und die bedarfsgerechte Produktion – unzureichend ökonomisch stimuliert wurden. Es wurden zwar viele Hebel angewendet, aber sie waren insgesamt nicht aufeinander abgestimmt und riefen so mannigfaltige Widersprüche im Wirtschaftsprozeß hervor oder waren ungeeignet, vorhandene Unzulänglichkeiten zu überwinden. Das Spezifische des Systems ökonomischer Hebel besteht darin, daß der gesamte Reproduktionsprozeß durch in ihrer Wirkung aufeinander abgestimmte Maßnahmen erfaßt und somit zu einem höchst wirkungsvollen Mechanismus zusammengefügt wird.

Das gesamte neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft dient der genauen Beachtung und Anwendung der ökonomischen Gesetze im Reproduktionsprozeß der Volkswirtschaft und der Sicherung eines hohen gesellschaftlichen Nutzeffektes. Das Wesen des volkswirtschaftlichen Nutzens, des gesellschaftlichen Nutzeffektes, ergibt sich aus dem ökonomischen Grundgesetz des Sozialismus. Dieses lautet:

"Ständige Entwicklung und Vervollkommnung der Produktion auf der Grundlage der fortgeschrittensten Wissenschaft und Technik und der Steigerung der Arbeitsproduktivität mit dem Ziel der immer besseren Befriedigung der materiellen und geistigen Bedürfnisse der Werktätigen und der allseitigen Entwicklung des Menschen der sozialistischen Gesellschaft."7

Das gesetzmäßige und ständige Wachstum von Akkumulation und Konsumtion erfordert, den gesellschaftlichen Nutzeffekt auf den Zuwachs des Volumens des Nationaleinkommens bei bedarfsgerechtem Sortiment zu orientieren. Demzufolge müssen alle Kennziffern der Erfassung des gesellschaftlichen Nutzeffektes bei der Planung und Leitung sowie der Anwendung ökonomischer Hebel so gestaltet werden, daß sie diesem Haupterfordernis entsprechen. Gleichzeitig ergibt sich hieraus, die Konsumtion als Bestandteil der Reproduktion zu entwickeln, daß die notwendige Entwicklung der Akkumulation voll wirksam wird und die ständig bessere Befriedigung der Bedürfnisse die Aktivität und die Schöpferkraft der Menschen als der wichtigsten Produktivkraft erhöht.

Die Durchführung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird das Gesicht unseres Wirtschaftslebens wesentlich verändern und die politische sowie ökonomische Kraft unseres Landes beträchtlich erhöhen. Es stärkt die wissenschaftlich-organisatorische Funktion unseres Staates, festigt die Planmäßigkeit und Organisiertheit unserer wirtschaftlichen Entwicklung und verbindet sie mit einem bisher nie gekannten Ausmaß der schöpferischen Initiative der Werktätigen in ihrer Teilnahme an der Lösung der Produktionsaufgaben und an der Leitung der Wirtschaft. Deshalb ist es erforderlich, allen werktätigen Menschen geduldig die Richtigkeit und Notwendigkeit der damit verbundenen Maßnahmen zu erläutern, ihre Initiative zu entwickeln und ihnen bei ihrer Qualifizierung zu helfen, um sie zur verantwortungsbewußten Mitarbeit zu befähigen. Indem das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft unter der tatkräftigen Mitwirkung aller werktätigen Menschen verwirklicht wird, sichern wir alle Faktoren, um im Interesse der gesamten Nation die Überlegenheit unserer sozialistischen Ordnung gegenüber dem kapitalistischen System in Westdeutschland auch auf ökonomischem Gebiet zu beweisen.

II

Die wissenschaftlich fundierte Führungstätigkeit und die Hauptaufgaben der staatlichen Organe der Wirtschaftsführung im neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft

Zur richtigen Lösung der Aufgaben des VI. Parteitages der SED und zur Durchführung des Programms der SED ist eine wissenschaftlich begründete Führungstätigkeit notwendig, deren allgemeine Prinzipien für alle staatlichen und gesellschaftlichen Organe auf dem Gebiet der Volkswirtschaft und für die leitenden Wirtschaftsorgane selbst von Bedeutung sind. Deshalb ist der Übergang zu einer wissenschaftlich fundierten Führungstätigkeit in der Wirtschaft eine zentrale Aufgabe der Durchführung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Dies gilt für das gesamte System der Führung und Leitung unserer Volkswirtschaft, angefangen vom Ministerrat und den zentralen staatlichen Organen bis zu den VVB und Betrieben.

"Das Wichtige und zugleich Komplizierte bei den Veränderungen, die wir mit der Einführung des neuen ökonomischen Systeme der Planung und Leitung der Volkswirtschaft herbeiführen wollen, ist ja gerade, daß es nicht um Einzelmaßnahmen geht, die man 'unten' stückweise einführt bei Beibehaltung der alten Formen der Führungstätigkeit in den zentralen staatlichen Organen, sondern daß wir einheitlich mit den Veränderungen oben beginnen und sie bis in die letzte Produktionseinheit durchführen."8

1. Grundzüge einer wissenschaftlichen Führungstätigkeit

Die wissenschaftlich fundierte Führungstätigkeit auf dem Gebiet der Volkswirtschaft vereinigt in sich alle wesentlichen Merkmale einer vollständigen Ausschöpfung der Vorzüge der sozialistischen Ordnung, der genauen Beachtung der ökonomischen Gesetze und der uneingeschränkten Entfaltung der Triebkräfte der sozialistischen Entwicklung. Dies bedeutet, die konsequente und wissenschaftlich exakte Orientierung auf den höchsten volkswirtschaftlichen Nutzeffekt durchzusetzen und die rationellste Organisation sowie durchgängige Planmäßigkeit der Arbeit zu verbinden mit der materiellen und moralischen Interessiertheit der Menschen an der Lösung der wirtschaftlichen Aufgaben und der Mitwirkung zur Leitung der Wirtschaft. Das Wesentliche für die wissenschaftliche Führungstätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet ist die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Menschen, damit sie imstande sind, die ökonomischen Gesetze des Sozialismus auszunutzen und voll wirksam werden zu lassen.

Die wissenschaftliche Führungstätigkeit ist unlöslich verbunden mit der konsequenten Durchführung des Produktionsprinzips. Die Leitung nach dem Produktionsprinzip ermöglicht erst eine konkrete, den Reproduktionsbedingungen entsprechende wissenschaftliche Führung und die richtige Ausnutzung der ökonomischen Gesetze. Es muß daher in der Struktur und in den Funktionen aller Organe der Wirtschaftsführung, beginnend mit dem Ministerrat und seinen Organen, bis zu den VVB und Betrieben, uneingeschränkt seinen Ausdruck finden. Die Hauptmerkmale einer wissenschaftlich fundierten Führungstätigkeit wurden vom Genossen Walter Ulbricht in seinem Referat auf der Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrates formuliert.

Die wissenschaftliche Führung der Volkswirtschaft ist gekennzeichnet durch

– das Vorhandensein einer wissenschaftlich begründeten Perspektive der Arbeit,

– Entwicklung und Führung der schöpferischen Initiative der Werktätigen,

– die Verwirklichung einer komplexen koordinierten Leitung und die Überwindung jeglichen Ressortgeistes,

– die Konzentration auf die Hauptaufgaben bei Anwendung des Grundsatzes, daß alle Fragen dort zu behandeln sind, wo sie am sachkundigsten entschieden und gelöst werden können,

– Kontrolle der Ergebnisse der Arbeit mit ökonomischen Mitteln,

– die aufmerksame und stetige Tätigkeit der Leiter zur richtigen Auswahl und Entwicklung befähigter Leitungskräfte und

– die Anwendung modernster Mittel und Methoden der Leitungsarbeit.

Im neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft haben alle staatlichen Organe eine höhere Verantwortung als bisher. Entsprechend den Erfordernissen des Reproduktionsprozesses erfolgt die planmäßige staatliche Leitung nach dem Produktionsprinzip so, daß alle Hauptproportionen und Prozesse richtig gesteuert werden und Doppelarbeit vermieden wird. Damit wird gesichert, daß die ökonomische Politik von Partei und Regierung entsprechend dem Wirken der ökonomischen Gesetze des Sozialismus bei breitester Entfaltung der schöpferischen Masseninitiative in unserer wirtschaftlichen Entwicklung durchgesetzt wird. In dieser Weise wird die wirtschaftlich-organisatorische Rolle des sozialistischen Staates gefestigt, die Bewußtheit und Organisiertheit unserer wirtschaftlichen Entwicklung gefördert und den Erfordernissen der ökonomischen Gesetze des Sozialismus entsprochen.

2. Hauptaufgaben der gesellschaftlichen Kontrolle

Das neue ökonomische System der Planung und Leitung stellt zugleich höhere Anforderungen an die gesellschaftliche Kontrolle und ihre Organisation. Durch Anwendung eines in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel, insbesondere durch die konsequente Ausnutzung des Gewinns und der persönlichen materiellen Interessiertheit, wirken die Wertkategorien direkt in Richtung der Erfordernisse der ökonomischen Gesetze des Sozialismus. Gleichzeitig damit erhöhen sich die Rechte und Pflichten der Leiter der Betriebe und VVB. Ihre Verantwortung als Leiter von Arbeitskollektiven und für die ökonomisch beste Nutzung der ihnen übertragenen materiellen und finanziellen Fonds wächst.

All dies macht die gesellschaftliche Kontrolle keineswegs entbehrlich, sondern erhöht insbesondere die Funktion der Kontrolle der Ergebnisse der Arbeit mit ökonomischen Mitteln. Weder die Ausarbeitung optimaler, wissenschaftlich begründeter Pläne noch ein in sich geschlossenes System ökonomischer Hebel werden Widersprüche zwischen den im Plan festgelegten gesellschaftlichen Erfordernissen und dem Handeln einzelner Menschen und Gruppen völlig ausschließen können. Darüber hinaus werden gerade durch die umfassende Entfaltung der schöpferischen Initiative der werktätigen Menschen viele neue Erscheinungen im Wirtschaftsleben auftreten, deren rasche und nachdrückliche Verallgemeinerung von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse ist. Deshalb ist eine höhere Qualität der gesellschaftlichen Kontrolle erforderlich. Insbesondere ist die Kontrolle durch die Mark so zu organisieren, daß sie von allen Staats- und Wirtschaftsorganen zur Verstärkung der wirtschaftlichen Rechnungsführung, zur Erfüllung der Planaufgaben und damit zur Durchsetzung des Sparsamkeitsregimes und der weiteren Entwicklung der Produktivkräfte genutzt wird. Das erfordert:

– gründliche ökonomische Analysentätigkeit,

– schnelle und aussagekräftige Kostenkontrolle und Ergebnisrechnungen,

– unverzügliche und präzise Information der verantwortlichen Leitungsorgane bei vollständiger Beachtung aller wichtigen Seiten des Reproduktionsprozesses,

– sachliche Qualifizierung der Kontrolltätigkeit, vor allem im Hinblick auf den technisch-wissenschaftlichen Höchststand und auf den volkswirtschaftlichen Nutzeffekt,

– Entwicklung und umfassende Anwendung neuer Formen der öffentlichen Massenkontrolle (z. B. die Verteidigung von Plänen, Projekten, F- und E-Themen usw., die ehrenamtliche Mitarbeit breiter Bevölkerungskreise an der gesellschaftlichen Kontrolle usw.).

Um eine bestmögliche Wirkung des Systems ökonomischer Hebel zu gewährleisten, muß die gesellschaftliche Kontrolle die Übereinstimmung zwischen den gesellschaftlichen Erfordernissen und den Planaufgaben und der Wirkung ökonomischer Hebel sichern, gute Erfahrungen verallgemeinern und Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und Normen aufdecken bzw. verhindern.

Die Leitung nach dem Produktionsprinzip erfordert dringend, daß der verantwortliche Leiter alle Hinweise, Ergebnisse und Auflagen der Kontrollorgane erhält und sie zur Sicherung der Planerfüllung anwendet. Dies erfordert eine Veränderung der bislang noch vorhandenen Praxis einer ressortmäßigen Kontrolle, die als isolierte Kontrolle zwangsläufig unvollkommen bleibt und damit ihre Wirksamkeit als Instrument der Leitungstätigkeit einschränkt und unrationelle Doppelarbeit hervorruft. Es ist notwendig, eine exakte Festlegung über die Aufgaben zu treffen, die die staatlichen und Wirtschaftsführungsorgane bei der Durchführung der Kontrolle, insbesondere der Kontrolle durch die Mark, haben. Es muß hierdurch gesichert werden, daß die Kontrolle zu einem festen Bestandteil der wissenschaftlichen Führungstätigkeit wird. Dabei ist klar, daß die mit dem ökonomischen System der Planung und Leitung verbundene Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den VVB und Betrieben alle Kontrollorgane einschließlich der Finanzorgane und der Banken verpflichtet, neue Methoden und Formen der ökonomischen Kontrolle anzuwenden.

Die Statistik ist verpflichtet, den gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß in seinen einzelnen Phasen und Komplexen, in seinen Einzelheiten, Zusammenhängen und Verflechtungen allseitig, um fassend und lückenlos zu erfassen, darzustellen, abzurechnen und zu analysieren. Dazu ist es notwendig, ein einheitliches geschlossenes System der Rechnungsführung und Statistik zu schaffen, das im Zusammenhang mit der Entwicklung hochmechanisierter Rechenanlagen die schnelle Übermittlung von Einzel- und Gesamtangaben für die Planung, für die operative Leitung, für die Kontrolle und Analyse des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses sicherstellt.

Das einheitliche System der Rechnungsführung und Statistik muß aufbauen auf einer einheitlichen Primärerfassung, die inhaltlich gleichartige wirtschaftliche Prozesse, Vorgänge und Elemente auf der Grundlage der untrennbaren Einheit von Mengen-, Zeit- und Wert-(Geld)rechnung, in ihrem untrennbaren Zusammenhang und ihrer gegenseitigen Abhängigkeit allseitig erfaßt und darstellt. Die Statistik hat eine schnelle, umfassende und gründliche Information in der Analysen- und Berichtsarbeit für die verantwortlichen Leitungsorgane zu gewährleisten.

3. Die Hauptaufgaben des Ministerrates und der Organe der Wirtschaftsführung

Die mit dem neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft verbundene wissenschaftlich fundierte Führungstätigkeit berührt vor allem die neue Funktion des Ministerrates und seiner Organe bei der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Diese neue Funktion besteht darin, den gesamten Reproduktionsprozeß unserer Volkswirtschaft wissenschaftlich begründet zu planen und zu leiten und dabei stets den höchsten ökonomischen Nutzeffekt der gesamten Wirtschaftstätigkeit zu erreichen. Der Ministerrat und seine Organe arbeiten auf der Grundlage der Beschlüsse des ZK der SED, der Volkskammer und des Staatsrates sowie der Regierung der DDR.

Beim Ministerrat und seinen Organen muß begonnen werden, die wissenschaftliche Führung der Volkswirtschaft zu organisieren. Das ermöglicht, den großen Umwandlungsprozeß bei der Einführung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft in den VVB und Betrieben zielstrebig und qualifiziert zu leiten bei gleichzeitiger Entfaltung der Initiative der Werktätigen. Dabei kommt es darauf an, die Einheitlichkeit der Leitung von den Beschlüssen der Volkskammer, der Funktion des Staatsrates, der Funktion des Ministerrates und aller seiner Organe zu gewährleisten und in der staatlichen Leitung die Hauptrichtungen des wissenschaftlich-technischen Fortschrittes zur Leitlinie der Führungstätigkeit zu machen.

Im Beschluß des Ministerrates über die Grundsätze der Arbeit des Ministerrates für die Planung und Leitung der Volkswirtschaft vom 7. Februar 1963 wurde bereits eindeutig festgestellt, daß die Leitung der Volkswirtschaft die Hauptfunktion des Ministerrates und seines Präsidiums ist. Das erfordert, die Arbeit des Ministerrates und seines Präsidiums auf die festgelegten volkswirtschaftlichen Grundaufgaben beim umfassenden Aufbau des Sozialismus zu konzentrieren, vor allem

– auf die konsequente Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus,

– auf die rasche Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschrittes und die Steigerung der Arbeitsproduktivität,

– auf die weitere Entwicklung der materiell-technischen Basis,

– auf die Entwicklung der führenden Zweige der Volkswirtschaft,

– auf die Erhöhung der Akkumulation, die Erhöhung des volkswirtschaftlichen Nutzeffektes und den konzentrierten Einsatz der Mittel.

Die Lösung der neuen Aufgaben beim umfassenden Aufbau des Sozialismus macht ebenfalls eine bedeutende Erhöhung der Verantwortung der Staatlichen Plankommission, des Volkswirtschaftsrates und anderer Organe für die Leitung und Planung der Wirtschaft notwendig.

a) Die Staatliche Plankommission

Die Staatliche Plankommission ist das zentrale Organ des Ministerrates für die Planung der Volkswirtschaft. Sie arbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung der DDR. Die allseitige Nutzung der Vorzüge der sozialistischen Planwirtschaft zur Erschließung neuer Wege und Möglichkeiten für die weitere Entwicklung der Produktivkräfte muß der Hauptinhalt der Arbeit der Staatlichen Plankommission sein. Sie ist verantwortlich für die Ausarbeitung der Perspektivpläne, für die Gesamtbilanzierung sowie für die Zusammenfassung der Jahrespläne auf der Grundlage der Planvorschläge der leitenden Organe der Wirtschaftszweige. Im Mittelpunkt der Planung der Volkswirtschaft stehen die stetige Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Sicherung der vorrangigen Entwicklung der führenden Zweige der Volkswirtschaft, die Senkung der Selbstkosten und die Erhöhung der Rentabilität und Qualität der Produktion.

Die Staatliche Plankommission arbeitet eng mit dem Forschungsrat und dem Staatssekretariat für Forschung und Technik zusammen. Zur Koordinierung und Nutzung der Ergebnisse der ökonomischen Forschung stützt sie sich auf den Beirat für ökonomische Forschung, der ebenfalls eng mit dem Forschungsrat zusammenarbeitet.

Die Staatliche Plankommission arbeitet Direktiven und Orientierungsziffern für die Jahresvolkswirtschaftspläne aus und vervollkommnet das System und die Methoden der Volkswirtschaftsplanung unter Einbeziehung des Systems ökonomischer Hebel, arbeitet Analysen über die Durchführung der Pläne aus und organisiert die Kontrolle über die Einhaltung der qualitativen und finanziellen Kennziffern in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen und anderen staatlichen Organen. Bei der Ausarbeitung der Pläne berücksichtigt die Staatliche Plankommission die Hauptrichtungen von Wissenschaft und Technik, die grundlegenden Proportionen zwischen Akkumulation und Konsumtion, die Grundrichtungen der Investitionspolitik, der Entwicklung der Einkommen der Bevölkerung und des Lebensstandards, die Preisbildung und Preisentwicklung sowie die Entwicklung der Außenhandelsbeziehungen.

Die Staatliche Plankommission organisiert die Ausarbeitung des Perspektivplanes in enger Zusammenarbeit mit allen wirtschaftsleitenden Organen. Die Ausarbeitung wissenschaftlich fundierter Perspektivpläne erfordert die Mitarbeit aller Staats und Wirtschaftsorgane, Institutionen und Einrichtungen und die breite Einbeziehung hervorragender Wissenschaftler und erfahrener Praktiker. Insbesondere bei der perspektivischen Planung der Standortverteilung der Produktivkräfte nutzt die Staatliche Plankommission durch die Zusammenarbeit mit den Bezirksplankommissionen die natürlichen und ökonomischen Bedingungen, vor allem die volkswirtschaftlich effektvollsten Wechselbeziehungen der verschiedenen Zweige und Bereiche der Volkswirtschaft, in den einzelnen Bezirken, Gebieten, Städten und Dörfern aus.

Die Staatliche Plankommission ist verantwortlich für die Anleitung der Abteilungen bzw. Gruppen für Perspektivplanung in den zentralen Staatsorganen, den VVB, den Wirtschafts- und Landwirtschaftsräten. Sie leitet die Plankommissionen in den Bezirken an. Die Staatliche Plankommission hat zu sichern, daß das Prinzip der Kontinuität der Planung schrittweise durchgesetzt wird, das System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft die Ausarbeitung optimaler Pläne gewährleistet und daß im Gesamtsystem der Planung der Volkswirtschaft modernste Mittel und Methoden Anwendung finden.

b) Der Volkswirtschaftsrat

Der Volkswirtschaftsrat ist das zentrale Organ des Ministerrates für die Planung und Leitung der Industrie. Er arbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung der DDR. Er hat auf der Basis des Perspektivplanes, der Orientierungsziffern und der Richtlinien der Staatlichen Plankommission den Jahresplan für die Industrie in allen seinen Teilen auszuarbeiten. Er ist verantwortlich für die Übergabe eines mit den anderen Staats- und Wirtschaftsorganen abgestimmten, in sich bilanzierten und begründeten Planvorschlages an die Staatliche Plankommission sowie für die Sicherung der Erfüllung der staatlichen Aufgaben.

Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Volkswirtschaftsrates steht die umfassende Entwicklung der Produktivkräfte der Industrie. Er konzentriert sich dabei auf die Erreichung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes in der Industrie, die Ausarbeitung, Koordinierung und Entscheidung grundsätzlicher Probleme der technischen und ökonomischen Entwicklung, die Ausarbeitung grundsätzlicher Analysen der ökonomischen Tätigkeit und die umfassende Anwendung des Systems ökonomischer Hebel.

Der Volkswirtschaftsrat gewährleistet, daß auf der Grundlage der bestätigten Pläne die Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates, die VVB und die Bezirkswirtschaftsräte eigenverantwortlich die im Plan gestellten Aufgaben mit höchstem ökonomischem Nutzeffekt durchführen. Er koordiniert und leitet die Durchführung der perspektivischen und laufenden Aufgaben, die über den Verantwortungsbereich einer VVB oder eines Bezirkswirtschaftsrates hinausgehen und von ihnen nicht selbst geklärt bzw. entschieden werden können.

Der Volkswirtschaftsrat verwirklicht die vom Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und dem Ministerrat festgelegten Grundsätze der Wirtschaftspolitik, indem er die Durchführung der Hauptaufgaben entsprechend den bestätigten Plänen für die gesamte Industrie komplex leitet, koordiniert und kontrolliert.

Seine Arbeit richtet sich insbesondere auf

– die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und die komplexe Leitung von Forschung und Entwicklung, Projektierung, Produktion und Absatz,

– die Sicherung der allseitigen Erfüllung der staatlichen Aufgaben, vor allem der volkswirtschaftlich wichtigsten Investitionsvorhaben der Industrie, der Staatsplanpositionen, des Exports – insbesondere des Exports kompletter Anlagen – und der Produktion von Gütern des Massenbedarfs,

– die Sicherung des vorrangigen Wachstums der führenden Industriezweige auf der Grundlage des Perspektivplanes und durch die Festlegung komplexer Programme sowie durch Konzentration der Mittel und Kräfte,

– die planmäßige Entwicklung der Standardisierung, der Spezialisierung, Konzentration und Kombination der Produktion u. a. durch Bildung von Kombinaten, vereinigten Industrieunternehmen und Leitbetrieben,

– die internationale wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit und die Kontrolle ihrer Durchführung auf der Grundlage bestätigter Direktiven,

– die Förderung der Arbeit mit technisch begründeten Arbeitsnormen, Zeitnormativen und Bestzeiten und Koordinierung der Zeitnormativkataloge für die Industrie,

– die Organisierung des Systems der Lenkung der materiell-technischen Versorgung, der Kooperationsbeziehungen und der wirtschaftlichen Ausnutzung der materiellen und finanziellen Mittel,

– die Erziehung und Qualifizierung der Werktätigen, besonders der Leitungskräfte, den Einsatz der ausgebildeten wissenschaftlichen Kader der Fach- und Hochschulen, insbesondere in den führenden Zweigen der Volkswirtschaft.

Zur wissenschaftlich fundierten Lösung dieser Aufgaben erarbeitet der Volkswirtschaftsrat Vorschläge für die perspektivischen Aufgaben, erläßt Direktiven der Durchsetzung der ökonomischen Politik für die VVB und organisiert die umfassende Ausnutzung der materiellen Interessiertheit im Rahmen der wirtschaftlichen Rechnungsführung der VVB. Der Volkswirtschaftsrat ist verantwortlich für die Anleitung und Kontrolle der VVB und Bezirkswirtschaftsräte, was die Qualifizierung und Rechenschaftslegung der leitenden Kader dieser Organe einschließt.

Der Volkswirtschaftsrat leitet die Industrie nach dem Produktionsprinzip. Er verwirklicht seine Aufgaben durch die Industrieabteilungen, VVB, Bezirkswirtschaftsräte, wissenschaftlichen Institute und staatlichen Kontore.

c) Die Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates

Die Leiter der Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates sind für die Ausarbeitung und Bilanzierung des Jahresplanes ihres Wirtschaftsbereiches, ausgehend von Hauptrichtungen der Entwicklung von Wissenschaft und Technik, voll verantwortlich.

Sie haben nach dem Produktionsprinzip die ihnen unterstellten VVB, wissenschaftlichen Institute und Projektierungsbüros anzuleiten. Sie koordinieren die wissenschaftlich-technische und ökonomische Entwicklung des gesamten Wirtschaftszweiges und sichern damit eine komplexe Leitung der Schwerpunktaufgaben. Ferner haben sie in Abstimmung mit der Staatlichen Plankommission die VVB bei der Ausarbeitung des Perspektivplanes anzuleiten.

Sie stärken auf allen Gebieten die Verantwortung und Selbständigkeit der VVB. Die vornehmste Aufgabe der Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates besteht darin, die Voraussetzungen zu schaffen, daß die VVB den Reproduktionsprozeß ihres Bereiches mit höchstem Nutzeffekt leiten und sich zum ökonomischen Führungsorgan entwickeln.

Sie bestätigen die Konzeption der VVB zur Lösung der staatlichen Hauptaufgaben und koordinieren die Lösung der Aufgaben, die von den Generaldirektoren nicht allein gelöst werden können.

Sie kontrollieren, daß die Anwendung des Systems ökonomischen Hebel in den VVB so erfolgt, daß die gesellschaftlichen Interessen voll gewahrt werden.

Eine wichtige Methode der Anleitung und Kontrolle der VVB ist die persönliche Berichterstattung und Rechenschaftslegung der Generaldirektoren vor dem Leiter der Industrieabteilung.

Die Industrieabteilungen orientieren sich bei der Planung und Leitung auf folgende Hauptaufgaben:

– die umfassende Entwicklung der Produktivkräfte mit dem Ziel, die Arbeitsproduktivität durch die Anwendung der neuesten Erkenntnisse von Wissenschaft und Technik, der Rationalisierung, Spezialisierung, Konzentration und Kombination ständig zu steigern, die Selbstkosten zu senken und die Qualität der Erzeugnisse zu erhöhen,

– die führenden Zweige der Volkswirtschaft, insbesondere durch die koordinierte Ausarbeitung von Programmen und der Kontrolle ihrer Durchführung, vorrangig zu entwickeln,

– die komplexe Leitung von Projektierung, Forschung, Entwicklung, Produktion und Absatz zu sichern,

– die schwerpunktmäßige Lenkung der materiellen und finanziellen Mittel, insbesondere der komplexen Vorbereitung der Investitionen und die Sicherung der termingerechten Inbetriebnahme der Investitionsvorhaben mit dem höchsten Volkswirtschaftlichen Nutzen.

Die Leiter der Industrieabteilungen sind verantwortlich für die Anleitung und Kontrolle zur termin- und qualitätsgerechten Erfüllung der Pläne Neue Technik, für die schnelle Einführung der neuesten wissenschaftlich-technischen Erkenntnisse in die Produktion und für die internationale wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, ihre Durchführung und Kontrolle. Sie legen in diesem Zusammenhang die grundsätzlichen Aufgaben der VVB fest.

Die Industrieabteilungen sind für die Ausarbeitung und Bilanzierung der Staatsplannomenklatur und für die Kontrolle der Durchführung der den VVB und VEBübertragenen Bilanzierungsfunktionen verantwortlich. Sie haben bei der Ausarbeitung der Exportperspektive mitzuwirken. Sie kontrollieren, daß die VVB die im Volkswirtschaftsplan festgelegten Exportaufträge termin-, qualitäts- und sortimentsgerecht erfüllen.

Zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Durchsetzung des Prinzips "Neue Technik – neue Normen" erarbeiten die Industrieabteilungen die Grundsätze der technischen Arbeitsnormung für ihren Wirtschaftsbereich und koordinieren die wirtschaftszweigtypischen Zeitnormativkataloge. Sie verallgemeinern die besten Erfahrungen bei der Anwendung ökonomisch zweckmäßiger Lohnformen.

Die Industrieabteilungen sind verantwortlich für die Auswahl, den Einsatz, die Qualifizierung und Entwicklung der leitenden Funktionäre der Industrie entsprechend den bestätigten Entwicklungsprogrammen. Die Leiter der Industrieabteilungen sichern die straffe staatliche Ordnung und Disziplin unter Wahrung der Verantwortlichkeit der Generaldirektoren der VVB, der Werkleiter und der Leiter der Institute. Sie haben über die gesamte Tätigkeit der VVB eine tiefgründige ökonomische Kontrolle auszuüben. Diese bezieht sich insbesondere auf die Kontrolle

– der ökonomischen Ergebnisse der VVB an Hand des Staatsplanes,

– der Vertragsbindung des geplanten Absatzes, einschließlich des Exports,

– der richtigen Anwendung ökonomischer Hebel, einschließlich der Unterbindung auftretender egoistischer Tendenzen,

– der gesamten Arbeitsweise der VVB, in Verbindung mit der Revisionstätigkeit der Finanzorgane.

Jährlich erfolgt die Rechenschaftslegung des Generaldirektors vor dem Leiter der Industrieabteilung. Diesem ist nach Beendigung des Geschäftsjahres und Durchführung einer Kontrollausschußsitzung durch den Leiter der Industrieabteilung Entlastung über die geleistete Arbeit zu erteilen. Zur Vorbereitung dieser Rechenschaftslegung hat die Industrieabteilung eine exakte Analyse und Einschätzung der Arbeit der VVB vorzunehmen. Sie stützt sich dabei auf die Ergebnisse der Finanzrevision durch die Organe des Finanzministeriums und auf die Kontrollergebnisse der Banken, auf die konkrete Einschätzung der Arbeit der VVB hinsichtlich des Ex- und Importes durch die Außenhandelsunternehmen, auf die Beurteilung der Konsumgüter durch die Binnenhandelsorgane, auf die Beurteilung der perspektivischen Arbeit durch die Staatliche Plankommission, den Forschungsrat und auf deren Organe und auf die Beurteilung der Qualität der Erzeugnisse durch das Deutsche Amt für Material- und Warenprüfung. Die Leiter der Industrieabteilungen haben das Recht, die Organe der Finanzrevision für besondere Schwerpunktaufgaben in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen anzufordern.

d) Die Vereinigungen Volkseigener Betriebe

Von entscheidender Bedeutung für die organische Verbindung der zentralen staatlichen Planung und der Anwendung des Systems ökonomischer Hebel mit der Durchsetzung des Produktionsprinzips ist die neue Rolle der VVB im ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft.

Die VVB sind das ökonomische Führungsorgan ihres Industriezweiges. Sie arbeiten nach dem Produktionsprinzip und dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Sie sind auf der Grundlage der zentralen staatlichen Planaufgaben für die Ausarbeitung und Erfüllung der Pläne der ihnen zugeordneten Betriebe und Einrichtungen, für den wissenschaftlich-technischen Höchststand der Erzeugnisse und der Fertigungstechnik verantwortlich. Sie arbeiten ständig an der Vervollkommnung der wissenschaftlich-technischen Konzeption und der Ökonomik ihres Zweiges.

Die VVB tragen gemäß den in den zentralen staatlichen Plänen festgelegten volkswirtschaftlichen Zielsetzungen die volle Verantwortung für den gesamten Reproduktionsprozeß der ihnen zugeordneten Betriebe. Die VVB haben das System ökonomischer Hebel in ihrem Bereich entsprechend den konkreten Bedingungen richtig anzuwenden. Durch die Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den VVB erhält der Gewinn für sie eine zentrale Stellung in der Stimulierung der Wirtschaftstätigkeit aller der VVB zugeordneten Betriebe und der VVB-Leitung. Der Gewinn ist ein entscheidender Maßstab für die Beurteilung der ökonomischen Leistung der VVB.

Sie sichern die technische Entwicklung im Industriezweig durch die komplexe Leitung von Forschung und Entwicklung, Projektierung und Konstruktion, Produktion und Absatz und gewährleisten eine bedarfsgerechte Produktion mit höchstem ökonomischem Nutzen.

Über die Erzeugnisgruppenarbeit verwirklicht die VVB ihre Verantwortung für den gesamten Industriezweig, gegenüber der bezirksgeleiteten Industrie hinsichtlich des technischen Fortschritts und der Bilanzierung.

Die VVB haben die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Industriezweig und in den bezirksgeleiteten Betrieben gleichen Charakters in enger Zusammenarbeit mit den Bezirkswirtschaftsräten zu organisieren, um die ständige Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erhöhung der Rentabilität und eine bedarfsgerechte weltmarktfähige Produktion mit höchstem Nutzen zu sichern.

Die Generaldirektoren der VVB organisieren die Zusammenarbeit mit den Arbeitskreisen des Forschungsrates, den Hoch- und Fachschulen, den Akademien und ihren Einrichtungen sowie den wissenschaftlichen Instituten. Sie haben die Aufgaben der Wisenschaftlich-Technischen Zentren und Institute unter Beachtung der spezifischen Bedingungen des Industriezweiges exakt auszuarbeiten.

Auf der Grundlage der Orientierungsziffern der Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates und der Planvorschläge der Betriebe erarbeitet die VVB den bilanzierten und mit den zuständigen Organen abgestimmten Planvorschlag der VVB. Sie begründet ihn vor dem Leiter der Industrieabteilung des Volkswirtschaftsrates.

Die VVB hat die allseitige Erfüllung der staatlichen Aufgaben, vor allem auf dem Gebiet der Staatsplanpositionen, der Investitionen, des Planes Neue Technik, des Exports und der Konsumgüter zu gewährleisten. Die VVB ist für die Investitionspolitik in den ihr zugeordneten Betrieben verantwortlich. Sie hat die vorhandenen Investitionsmittel auf die volkswirtschaftlich wichtigsten Vorhaben zu konzentrieren und zu sichern, daß die Investitionsvorhaben unter Berücksichtigung internationaler Bestwerte projektiert, in kürzester Frist und mit geringstem Aufwand an Mitteln fertiggestellt und daß die projektierten Leistungskennziffern erreicht werden.

Die Generaldirektoren der VVB haben in den ihnen zugeordneten Betrieben die Finanzrevision durchzuführen und die Kontrolle durch die Mark zu organisieren. Den Werkdirektor der VEB ist nach Beendigung des Geschäftsjahres und Durchführung einer Kontrollausschußsitzung durch den Generaldirektor der VVB Entlastung über die geleistete Arbeit zu erteilen.

Auf der Grundlage von technisch begründeten Arbeitsnormen und qualitativen Kennziffern sind ökonomisch zweckmäßige Lohnformen und Prämiensysteme zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Erhöhung der Qualität der Erzeugnisse und Senkung der Selbstkosten auszuarbeiten und ihre Einführung in den Betrieben zu organisieren. Die VVB leitet die Ausarbeitung technisch begründeter Arbeitsnormen und Bestzeiten nach Bereichen und Branchen sowie die Ausarbeitung und Anwendung überbetrieblicher Zeitnormativkataloge an. Dabei sind neue Fertigungstechnologien und -verfahren sowie durch Leistungsvergleich ermittelte Besttechnologien zugrunde zu legen.

Die VVB ist für den Absatz der Erzeugnisse der ihr zugeordneten Betriebe mitverantwortlich. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Organen des Binnen- und Außenhandels erarbeitet sie Marktanalysen und führt die Bedarfsforschung durch. Die VVB ist mitverantwortlich für eine hohe Devisenrentabilität beim Export ihrer Erzeugnisse. Sie organisiert die Werbung sowie den Kunden- und Ersatzteildienst.

Die VVB ist für die Durchführung der internationalen wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit entsprechend bestätigter Direktiven verantwortlich.

Entsprechend der Bilanzordnung organisiert die VVB die Bilanzierungstätigkeit in ihrem Industriezweig. Mit Hilfe der Bilanzen entwickelt die VVB die Kooperationsbeziehungen der Betriebe zur Sicherung des Bedarfs an Material und Zulieferungen.

e) Die volkseigenen Betriebe

Die Verwirklichung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft ist mit einer wesentlichen Erhöhung der Verantwortung der Werkdirektoren verbunden.

Die Anwendung des in sich gesch1ossen Systems ökonomischer Hebel im Betrieb hat so zu erfolgen, daß die von der VVB in den qualitativen und quantitativen Hauptkennziffern festgelegten Planaufgaben mit dem größten gesellschaftlichen Nutzeffekt durchgeführt und die Werktätigen sowie die Leiter an der Übernahme optimaler Planaufgaben materiell interessiert werden.

Der Werkdirektor ist für die Erfüllung des von der VVB bestätigten Betriebsplanes verantwortlich. Er ist gegenüber dem Generaldirektor der VVB rechenschaftspflichtig und arbeitet nach seinen Weisungen.

Der Werkdirektor organisiert ausgehend von den Aufgaben des Betriebsplanes die Produktion qualitativ hochwertiger Erzeugnisse nach Lieferplänen entsprechend den volkswirtschaftlichen Bedürfnissen.

Dabei ergeben sich für den volkseigenen Betrieb folgende Hauptaufgaben:

– Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes bei den Erzeugnissen und in der Fertigung sowie Erreichung des Gütezeichens "Q" für die Haupterzeugnisse des Werkes.

– Durch die sozialistische Rationalisierung und Rekonstruktion, die ständige Steigerung der Arbeitsproduktivität und die Senkung der Selbstkosten bei gleichzeitiger Ausnutzung aller Reserven den höchsten gesellschaftlichen Nutzeffekt zu erreichen.

– Organisation einer zweckmäßigen innerbetrieblichen Arbeitsteilung.

– Produktion von marktfähigen Erzeugnissen mit hoher Qualität, nach Menge, Sortiment und Termin sowie Sicherung des Absatzes.

– Produktion von hochwertigen Erzeugnissen für den Bevölkerungsbedarf, Ausnutzung aller materiellen Ressourcen.

Der Werkdirektor sichert die Durchsetzung der neuen Technik, indem er

– ständig einen Vergleich seiner Erzeugnisse mit dem wissenschaftlich-technischen Höchststand im Weltmaßstab durchführt,

– die eigene Kapazität zur Lösung wissenschaftlich-technischer Aufgaben ständig entwickelt und technologisch vervollkommnet,

– sich auf die Ergebnisse der Arbeit des wissenschaftlich-technischen Zentrums des Industriezweiges stützt,

– die Mitarbeit der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb mobilisiert und die Vorschläge der Neuerer für den technischen Fortschritt nutzbar macht,

– Schwerpunkte der Aufgaben des Planes der technisch-organisatorischen Maßnahmen den Betriebssektionen der Kammer der Technik vorgibt und auf das engste mit ihnen zusammenarbeitet.

Der Werkdirektor ist für die Ausarbeitung, termin- und qualitätsgerechte Durchführung und Kontrolle des Planes Neue Technik unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Kräfte vollverantwortlich.

Er arbeitet mit der Gewerkschaftsorganisation und der Ständigen Produktionsberatung auf das engste zusammen.

Der volkseigene Betrieb hat den planmäßig vorgesehenen Gewinn zu erwirtschaften und muß durch rationelle Produktion und Organisation seiner Tätigkeit eine hohe Rentabilität der Produktion sichern. Dabei ist der Gewinn ein entscheidender Maßstab für die Beurteilung der ökonomischen Leistung des Betriebes.

Der Werkdirektor hat die Voraussetzungen für die uneingeschränkte Durchsetzung des ökonomischen Gesetzes der Verteilung nach der Arbeitsleistung zu schaffen.

In Anwendung des Prinzips der materiellen Interessiertheit wird die Initiative der Werktätigen und ihrer Kollektive ständig auf die volle Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Fonds gelenkt, um dadurch eine hohe Rentabilität des Betriebes zu erreichen.

Der Werkdirektor ist dafür verantwortlich, daß mit Hilfe des zwischen ihm und der Betriebsgewerkschaftsleitung abgeschlossenen Betriebskollektivvertrag auf der Grundlage aufgeschlüsselter Pläne das gesamte Werkkollektiv in die Lösung der Aufgaben einbezogen wird.

Er organisiert durch klare Abgrenzung der Aufgaben und Verantwortungsbereiche die Aufschlüsselung der staatlichen Aufgaben, lenkt sie in Verbindung mit der Durchführung von Rechenschaftslegungen und den Berichterstattungen im Rahmen des Betriebskollektivvertrages.

Der Werkdirektor ist für die Qualifizierung der Werktätigen entsprechend der Perspektive der Produktion verantwortlich.

f) Die Wirtschaftsräte der Bezirke

Die Wirtschaftsräte der Bezirke sind Organe des Volkswirtschaftsrates zur Leitung und Planung der bezirksgeleiteten Industrie. Sie sind dem Volkswirtschaftsrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. In ihrer Arbeit gehen sie von den Beschlüssen der Partei der Arbeiterklasse, der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und Weisungen des Vorsitzenden des Volkswirtschaftsrates aus.

Die Wirtschaftsräte der Bezirke sind entsprechend den ihnen vom Volkswirtschaftsrat nach Zweigen übergebenen staatlichen Aufgaben, Direktiven und Orientierungsziffern für die Ausarbeitung und Erfüllung der Jahreswirtschaftspläne der bezirksgeleiteten Industrie und für die Erfüllung der Aufgaben entsprechend dem Bezirksversorgungsplan verantwortlich.

Zur Erreichung des höchsten Nutzeffektes in der wirtschaftlichen Tätigkeit und zur schnelleren Erschließung der vorhandenen Reserven ist in der bezirksgeleiteten Industrie die Leitung nach dem Produktionsprinzip durchzusetzen.

Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Wirtschaftsräte der Bezirke steht

– die rasche Steigerung der Arbeitsproduktivität mit Hilfe des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, die Rationalisierung der Produktion sowie die ständige Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse,

– die sortiments- und termingerechte Produktion von Erzeugnissen mit hoher Qualität, besonders für den Bedarf der Bevölkerung,

– die Ständige Senkung der Selbstkosten und die Erhöhung der Rentabilität der Produktion,

– die Koordinierung der Arbeit der Betriebe und Organisation der Kooperation.

Die Wirtschaftsräte der Bezirke verwirklichen ihre Aufgaben gegenüber der bezirksgeleiteten Industrie durch

– Industrieabteilungen, die entsprechend der jeweiligen Struktur der bezirksgeleiteten Industrie beim Wirtschaftsrat zu bilden sind. Sie werden von den Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates fachlich angeleitet und unterstützt;

– enge Zusammenarbeit mit den für die Industriezweige und Branchen verantwortlichen VVB, insbesondere über die Erzeugnisgruppen, zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts;

– eine enge Zusammenarbeit mit den Bezirks- und Kreistagen und ihren Räten, mit den Gewerkschaften, der Nationalen Front, der Kammer der Technik und anderen gesellschaftlichen Organisationen.

Die Wirtschaftsräte der Bezirke haben gegenüber den Bezirkstagen jährlich ein- bis zweimal über die Durchführung der staatlichen Aufgaben in der bezirksgeleiteten Industrie Rechenschaft abzulegen.

Den Wirtschaftsräten der Bezirke werden schrittweise örtlich geleitete volkseigene Betriebe zugeordnet, die halbstaatlichen und privaten Industriebetriebe – mit Ausnahme der örtlichen Versorgungsbereiche – sowie die ausschließlich industriell produzierenden PGHwerden beigeordnet. Die Wirtschaftsräte der Bezirke werden aus den Räten der Bezirke herausgelöst.

Die örtlichen Versorgungsbetriebe, das Handwerk – mit Ausnahme der ausschließlich industriell produzierenden PGH – und die kommunale Wirtschaft sind aus dem Verantwortungsbereich der Wirtschaftsräte der Bezirke auszugliedern. Sie unterstehen den Räten der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden.

Dem Charakter der Produktion des Bezirkes entsprechend ist ein geeignetes System für die Anleitung der bezirksgeleiteten Betriebe zu entwickeln. Bestimmt durch volkswirtschaftliche Zweckmäßigkeit und die Produktionsstruktur sind erste Vorschläge zur schrittweisen Bildung von Kombinaten in der volkseigenen bezirksgeleiteten Industrie zu erarbeiten. Das System der Leitbetriebe ist auszudehnen.

Maßstab für die Lösung dieser Aufgaben ist der Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens. Für die Durchführung sind die Räte der Bezirke voll verantwortlich. Sie legen fest und stimmen mit dem Volkswirtschaftsrat sowie dem Ministerium der Finanzen ab, zu welchem Zeitpunkt und in welchen Etappen

– die Zuordnung der kreisgeleiteten Betriebe zu den Wirtschaftsräten erfolgt,

– die Industrieabteilungen bei den Wirtschaftsräten gebildet werden,

– der Wirtschaftsrat aus dem Rat des Bezirkes herausgelöst wird.

g) Das Ministerium der Finanzen

Das Ministerium der Finanzen ist das zentrale Organ des Ministerrates für die Planung des Staatshaushaltes, der Kredite und der Valuten. Es arbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. Es organisiert seine Tätigkeit auf der Basis des Volkswirtschaftsplanes. Es erarbeitet die Entwürfe für den Staatshaushaltsplan, den Kreditplan und den Valutaplan auf der Grundlage des Perspektivplanes der Orientierungsziffern des Volkswirtschaftsplanes und der vom Ministerrat bestätigten ökonomischen Konzeption für die Entwicklung der Volkswirtschaft. Es prüft die von den Leitern der zentralen Organe und den Räten der Bezirke für ihren Verantwortungsbereich ausgearbeiteten Planvorschläge und führt die Gesamtbilanzierung des Staatshaushaltes, des Kreditsystems und der Valuten in Übereinstimmung mit dem Volkswirtschaftplan durch.

Bei der Ausarbeitung der Planentwürfe, der Durchführung des Staatshaushaltsplanes, des Kreditplanes und des Valutaplanes sowie bei der Ausarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen für die Durchführung der Finanzwirtschaft hat das Ministerium der Finanzen die Aufgabe, die ökonomischen Gesetze des Sozialismus voll auszunutzen, so daß über die Finanzen die Erhöhung der Produktion, die Erhöhung der Arbeitsproduktivität und der Qualität der Produktion sowie die Senkung der Selbstkosten gefördert werden.

Das Ministerium der Finanzen hat die Aufgabe, die aus den Finanzbeziehungen in der Volkswirtschaft und der operativen Kontrolle erkennbaren volkswirtschaftlichen Gesamtprobleme zu erarbeiten und auf diese Weise die Planung und Leitung der Volkswirtschaft und die dafür verantwortlichen Organe zu unterstützen.

Das Ministerium der Finanzen beurteilt die ausgearbeiteten Jahrespläne der VVB und gibt an die Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates seine Stellungnahme ab.

Mit der Einführung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft ändern sich die Funktionen des Staatshaushaltes, die Aufgaben und die Stellung des Ministeriums der Finanzen und der anderen Finanzorgane.

Durch die Entwicklung der VVB zu ökonomischen Führungsorganen, die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten, werden die zur Zeit bestehenden direkten Beziehungen, die die rd. 1700 zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe über 220 Finanzabteilungen der Räte der Kreise zum Staatshaushalt haben, nicht mehr erforderlich und durch direkte Beziehungen zwischen den 82 Vereinigungen Volkseigener Betriebe und dem Staatshaushalt ersetzt.

Auf der anderen Seite werden direkte Finanzbeziehungen zwischen den Betrieben und ihrer VVB hergestellt, die darin bestehen, daß die Betriebe denjenigen Teil ihrer Gewinne an die VVB abführen, der nicht für die Finanzierung ihrer planmäßigen erweiterten Reproduktion vorgesehen ist. Dabei erhalten die VVB das Recht, im Rahmen des Planes anderen Betrieben, in denen die planmäßig zu erwirtschaftenden Gewinne für die vorgesehene Erweiterung der Produktion nicht ausreichen, Mittel zuzuführen. Damit übernehmen die VVB Funktionen, die bisher der Staatshaushalt direkt ausgeübt hat.

In Zukunft führen die VVB Gewinne, Umlaufmittel und Amortisationen, die nicht für die planmäßige Finanzierung der VVB und ihrer Betriebe bestimmt sind, sowie – nach ihrer Einführung – die Produktionsfondsabgabe an den Staatshaushalt ab. Sie erhalten Zuführungen aus dem Staatshaushalt für Investitionen, Umlaufmittel und andere finanzielle Bedürfnisse, soweit sie planmäßig nicht durch eigene Gewinne gedeckt werden können.

Damit erhöht sich die Qualität des Staatshaushaltsplanes als Instrument für die Planung und Leitung der Volkswirtschaft und als Kontrollinstrument für die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes.

Das Ministerium der Finanzen muß durch seine Leitungstätigkeit sichern, daß die Finanzorgane durch eine gründliche Analyse der Finanzbeziehungen und der Ergebnisse der operativen Kontrolle Vorschlage zur Durchsetzung des Sparsamkeitsregimes ausarbeiten und den wirtschaftsleitenden Organen übergeben. Das Ministerium der Finanzen und die übrigen Finanzorgane müssen Vorschläge zur Vereinfachung der Struktur, für die Beseitigung von Doppelarbeit und für die Reduzierung der Ausgaben für den Unterhalt des Leitungs- und Verwaltungsapparates ausarbeiten und den leitenden Organen unterbreiten. Die Einhaltung der Stellenplan- und Finanzdisziplin muß einer systematischen Kontrolle unterliegen.

h) Die Deutsche Notenbank

Die Deutsche Notenbank ist als Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik zentrales Organ des Ministerrates. Sie arbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.

Auf der Grundlage der Orientierungsziffern des Volkswirtschaftsplanes und der Kreditplanvorschläge der Betriebe, der VVB sowie der zentralen Organe der Wirtschaft arbeitet sie ihre Entwürfe des Kreditplanes und des Bargeldumsatzplanes aus und erstattet dem Ministerrat über die Erfüllung dieser Pläne Bericht.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung der VVB zum ökonomischen Führungsorgan für die Wirtschaftszweige und der neuen Funktion der Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates erhöht sich die Verantwortung der Deutschen Notenbank im System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft.

Mit der Umwandlung der VVB zu Organen mit wirtschaftlicher Rechnungsführung werden direkte Kreditbeziehungen zwischen der VVB und der Deutschen Notenbank hergestellt. Für die Ausführung dieser Funktionen in den Wirtschaftsbereichen werden spezielle Industrie-Bankfilialen gebildet. Die bestehenden Kreisfilialen der Deutschen Notenbank führen die Kreditierung und die Finanzkontrolle gegenüber den zentralgeleiteten Betrieben nach Weisung der Direktoren der für die jeweilige VVB zuständige Industrie-Bankfiliale durch.

Da die Betriebe ihre Haushaltsverpflichtungen nicht mehr an die Finanzabteilungen bei den Räten der Kreise, sondern an ihre VVB abführen, neue Haushaltsbeziehungen zwischen VVB und Staatshaushalt entstehen, werden die Industrie-Bankfilialen Kassenvollzugsorgan für diese Teile des Staatshaushaltes.

Im Zusammenhang mit der Forderung, daß sich die zentralen Wirtschaftsorgane auf die Lösung der Hauptaufgaben und Perspektivfragen zu konzentrieren haben, wird das gegenwärtige System der Bestätigung von Quartalskredit- und Quartalskassenplänen geändert, indem den Industrie-Bankfilialen das Recht und die Pflicht übertragen wird, im Rahmen der bestätigten Jahrespläne den VVB die Quartalskassen- und Quartalskreditpläne in eigener Verantwortung zu bestätigen. Damit werden diese Industrie-Bankfilialen das operative Finanzkontrollorgan gegenüber den VVB, einschließlich der Verpflichtung, die planmäßige Abführung der dem Haushalt zustehenden Einnahmen zu kontrollieren.

Die Deutsche Notenbank qualifiziert ihre Kontrollfunktion im Prozeß der Finanzierung, Kreditgewährung, des Krediteinzuges und der Zinszahlung gegenüber den Betrieben und den VVB und indem sie mehr als bisher die Kreditgewährung an die Erfüllung von Auflagen oder Bedingungen knüpft oder die zweckgebundene Verwendung vorschreibt.

Ausgehend von den zwischen den Betrieben bestehenden Ware-Geld-Beziehungen darf die Bank in Zukunft aus dem Konto des Abnehmerbetriebes nicht mehr automatisch die Bezahlung der Lieferantenrechnungen vornehmen, sondern muß sie vom Auftrag des Abnehmerbetriebes abhängig machen. Es sind solche Liefer- und Zahlungsbedingungen festzulegen, nach denen der Abnehmerbetrieb das Recht erhält, die Zahlungszuweisung erst nach einer festgelegten Frist zu erteilen, die ihm die Möglichkeit gibt, die Lieferung als vertragsgerecht anzuerkennen und eventuell Mängelrügen geltend zu machen, während der Lieferbetrieb das Recht auf Erhebung von Verzugszinsen u. ä. bei Überschreitung des Zahlungszeitraumes erhält. Die gesetzliche Regelung und die Anwendung ökonomischer Hebel muß zu empfindlichen Nachteilen für den Lieferer bei nicht bedarfsgerechter Lieferung und für den Abnehmer bei nicht fristgemäßer Zahlung führen.

Die Möglichkeit, Zahlungskredite zur Überwindung vorübergehender Liquiditätsschwierigkeiten nach differenzierten Zinssätzen für gut und schlecht arbeitende Betriebe zu gewähren, muß von solchen Bedingungen abhängig gemacht werden, die eine Beseitigung des planwidrigen Zustandes stimulieren. Die Verpflichtung zur fristgemäßen Rückzahlung der eingeräumten Kredite ist mit einem entsprechenden System der finanziellen Haftung der Betriebe und VVB zu verbinden.

Die Industrie-Bankfilialen unterstützen die Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes, indem sie zum Planvorschlag der VVB Stellung nehmen und dem Generaldirektor der VVB sowie dem Leiter der Industrieabteilung im Volkswirtschaftsrat Vorschläge für die Verbesserung der Planvorschläge unterbreiten. Der Direktor der Industrie-Bankfiliale nimmt an der Verteidigung des Planvorschlages durch den Generaldirektor der VVB vor dem Leiter der Industrieabteilung des Volkswirtschaftsrates teil.

Um den Leitern der Industrieabteilung des Volkswirtschaftsrates eine umfassende Einschätzung der Tätigkeit der VVB zu ermöglichen, haben diese Industrie-Bankfilialen den Leitern der Industrieabteilungen die Ergebnisse ihrer Feststellungen und ihre Einschätzung über die Tätigkeit der VVB zu übergeben und Vorschläge für die Verbesserung der Tätigkeit der VVB zu unterbreiten. Dasselbe gilt bezüglich der Tätigkeit der Betriebe gegenüber den Generaldirektoren der VVB.

i) Organisation und Aufgaben der Finanzrevision

Die höhere Verantwortung der Leiter der Betriebe, der VVB und wirtschaftsleitenden Organe für die ökonomisch beste Nutzung der ihnen übertragenen Fonds muß mit einer systematischen Revision der Finanzwirtschaft verbunden werden.

Die Finanzrevision der Betriebe erfolgt durch die VVB. Die planmäßige Finanzrevision der VVB erfolgt durch die Revisionsorgane, die dem Minister der Finanzen unterstehen. Sie führen ihre Tätigkeit auf der Grundlage von Arbeitsplänen durch, die mit den Leitern der zuständigen Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates abgestimmt sind. Jeder Betrieb und jede VVB ist jährlich einmal zu prüfen als Grundlage für die Bestätigung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Minister der Finanzen legt die staatlichen Richtlinien für die Durchführung der Finanzrevision und die Bestätigung der Bilanzen und Ergebnisrechnung der VVB sowie für die richtige Durchführung der Inventuren fest.

Die Finanzrevision ist verpflichtet,

– einen energischen Kampf gegen Planverstöße, Veruntreuungen, Verschwendungen und unrationellen Aufwand zu führen, vorhandene Reserven aufzudecken und deren Nutzung durchzusetzen,

– gute Erfahrungen aus Betrieben aufzugreifen und den verantwortlichen Leitern Vorschläge für die Verallgemeinerung zu machen.

Die Revision der Finanzwirtschaft ist zu einer wichtigen Grundlage für die Rechenschaftslegungen und die Bestätigung der Bilanzen und Ergebnisrechnungen der Betriebe und VVB zu entwickeln.

Die Wirksamkeit der Finanzkontrolle ist durch die Entwicklung neuer Formen der öffentlichen Kontrolle über den zweckmäßigsten und sparsamsten Einsatz finanzieller Mittel und über die Einhaltung der Finanzdisziplin zu erhöhen. In Zusammenarbeit mit den demokratischen Organisationen und mit Unterstützung der örtlichen Volksvertretungen ist schrittweise die Schaffung ehrenamtlicher Aktivs und Inspektionen für die öffentliche Finanzkontrolle zu organisieren. Die aktive Teilnahme der Bürger an der Untersuchung der Wirtschaftstätigkeit ist zu einem wichtigen Mittel der Aufdeckung und Nutzung von Reserven zu entwickeln.

Diese neuen Aufgaben stellen an die Leiter und die Mitarbeiter aller Finanzorgane wesentlich höhere Anforderungen, als das bisher der Fall war. Aus diesem Grunde muß das Ministerium der Finanzen außergewöhnlich große Aufmerksamkeit auf die weitere Qualifizierung der Leiter und der Mitarbeiter aller Finanzorgane richten.

Die Ausbildung der Kader für die Finanzorgane an den Hoch- und Fachschulen muß so gestaltet werden, daß die Absolventen der Schulen befähigt werden, ihre Aufgaben in den Finanzorganen mit hoher Qualität zu lösen. In den Finanzorganen sind solche wichtigen Formen zur Qualifizierung der Kader wie Erläuterung und Beratung der Aufgaben durch die Leiter an Ort und Stelle, Erfahrungsaustausche, Berichterstattungen über die Durchführung der gestellten Aufgaben usw. weitaus mehr und besser als bisher anzuwenden.

k) Das Deutsche Amt für Material- und Warenprüfung

Das Deutsche Amt für Material- und Warenprüfung ist zum zentralen staatlichen Organ zur Sicherung der Entwicklung der Qualität der Erzeugnisse und der Gütekontrolle auszubauen. Es hat die Beurteilungsmaßstäbe für die Klassifizierung der Erzeugnisse festzulegen und die Bestimmungen und die Reihenfolge der Erteilung von Gütezeichen entsprechend den Planaufgaben zu erlassen. Das DAMW ist verantwortlich für die Einstufung der Erzeugnisse in Güteklassen und hat die von den VVB ausgearbeiteten und in verbindlichen Standards festgelegten Gütemerkmale und die daran geknüpften Festlegungen für Garantie- und Gewährleistungsansprüche, Preisnachlässe usw. zu bestätigen. Diese bilden die Grundlage für die Preisdifferenzierung nach Gütemerkmalen. Das DAMW hat die Preisdifferenzierung durchzusetzen.

Das DAMW bestimmt die Grundsätze der TKO-Arbeit und hilft den VVB bei der Organisierung des Kampfes um hohe Qualität in politisch-ideologischer und fachlicher Hinsicht. Zur Sicherung einer objektiven Qualitätskontrolle und zur Durchsetzung der aus den Parteibeschlüssen sich ergebenden Qualitätsforderungen üben die TKO-Leiter der Betriebe zusätzliche staatliche Funktionen aus.

Beginnend mit den wichtigsten Betrieben der führenden Industriezweige, sind deshalb die TKO-Leiter außer dem Werkleiter noch zusätzlich dem DAMW zu unterstellen. Das DAMW hat das Recht, an den Rechenschaftslegungen der Leitungen der VVB gegenüber dem Volkswirtschaftsrat teilzunehmen und Vorschläge für Maßnahmen zur Qualitätssteigerung und -sicherung zu unterbreiten.

Im neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sind die vorstehend am Beispiel der Leitung der Industrie erläuterten Grundsätze der wissenschaftlichen Führungstätigkeit in den anderen Bereichen der Volkswirtschaft entsprechend ihren Besonderheiten auszuarbeiten und anzuwenden.

III

Die wissenschaftlich begründete zentrale staatliche Planung im neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft

Die Ausarbeitung optimaler langfristiger Pläne ermöglicht es, entsprechend den ökonomischen Gesetzen den Prozeß der sozialistischen erweiterten Reproduktion richtig zu steuern. Dies bedeutet, unter Beachtung der Erfordernisse des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus und bei präziser Ausnutzung und Anwendung des Gesetzes der planmäßigen proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft, des Gesetzes des stetigen Wachstums der Arbeitsproduktivität, des Gesetzes der Verteilung nach der Arbeitsleistung, des Wertgesetzes und des Gesetzes der sozialistischen Akkumulation, die optimale und proportionale Entwicklung der Produktivkräfte zu gewährleisten und eine moderne, harmonische und leistungsfähige Volkswirtschaft aufzubauen.

Das Neue in der Planung besteht dabei darin, zur Erreichung des höchsten volkswirtschaftlichen Effektes und damit der Erhöhung des Volkswohlstandes den gesetzmäßigen Zusammenhang zwischen den Wirtschaftsplänen und ökonomischen Hebeln herzustellen, wobei der wissenschaftlich ausgearbeitete Perspektivplan das grundlegende Instrument der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im ökonomischen System ist.

Durch den Perspektivplan und die auf seiner Grundlage erarbeiteten Jahrespläne werden die Ziele und die Aufgaben bestimmt, auf deren Erreichung das System der ökonomischen Hebel und die wissenschaftlich begründete Führungs- und Leitungstätigkeit im ökonomischen System der Planung und Leitung gerichtet sein müssen. Eine bilanzierte langfristige Konzeption der ökonomischen Entwicklung ist die Voraussetzung, um die nationale Wirtschaft der DDR gemäß dem Parteiprogramm zu entwickeln. Der Perspektivplan muß im Unterschied zur bisherigen Praxis nicht eine bloße Einschätzung der voraussichtlichen Entwicklung darstellen, sondern ein tiefgründig ausgearbeitetes wissenschaftliches Dokument sein. Die Perspektivplanung beginnt mit der sorgfältigen Ausarbeitung der Hauptrichtungen der Entwicklung von Wissenschaft und Technik. Sie basiert auf der breiten Anwendung der fortgeschrittensten in- und ausländischen Erfahrungen und den in der Perspektivplanperiode zu erarbeitenden Ergebnissen von Wissenschaft und Technik und berücksichtigt die Ergebnisse der Abstimmung mit der perspektivischen Entwicklung der Länder des RGW.

An den "Konzeptionen der wissenschaftlich-technischen Entwicklung" für alle Hauptzweige der Volkswirtschaft und wichtigen Betriebe, die Voraussetzung und Bestandteil des Perspektivplanes sind, ist ständig zu arbeiten. Diese Konzeptionen gehen aus von den vorhandenen, aus der Forschung und Entwicklung erkennbaren neuen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen. Sie enthalten die Schlußfolgerungen für den Inhalt und die Reihenfolge der notwendigen Veränderungen des wissenschaftlich-technischen Niveaus der Produktion, der Technologie und der wichtigsten Erzeugnisse der betreffenden Zweige, einschließlich des Nachweises des zu erreichenden ökonomischen Effektes.

Die wichtigste organisatorische Voraussetzung für die Erarbeitung und ständige Vervollkommnung der Konzeptionen für die wissenschaftlich-technische Entwicklung der Zweige wurde mit den Perspektivplangruppen bei den VVB geschaffen. Es ist Aufgabe der Perspektivplangruppen, ausgehend von der wissenschaftlich begründeten Entwicklung der Haupterzeugnisse die Hauptaufgaben auf dem Gebiete der wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Entwicklung des Zweiges festzulegen.

Eine perspektivische Konzeption der Entwicklung des Lebensstandards und der Formen der Befriedigung der Bedürfnisse ist zur Begründung des Perspektivplanes auszuarbeiten. Die Perspektivplanung berücksichtigt das Produktionsprinzip, indem sie von der Ausarbeitung der Programme der führenden Zweige bzw. Produktionsabschnitte der Volkswirtschaft ausgeht, die für die Gestaltung der nationalen Wirtschaft entscheidende Bedeutung besitzen und vorrangig entwickelt werden müssen.

So werden von vornherein Direktiven zur Ausarbeitung des Perspektivplanes herausgegeben, die den Schwerpunkten der wirtschaftlichen Entwicklung entsprechen. Die Ausarbeitung von Programmen der führenden Zweige ist daher zu einem festen und organischen Bestandteil der Perspektivplanung weiterzuentwickeln. Die Programme sind der endgültigen Ausarbeitung des Perspektivplanes zugrunde zu legen und in die Koordinierung und Bilanzierung des Perspektivplanes einzubeziehen.

Die Programme müssen alle mit der Entwicklung des jeweiligen Zweiges zusammenhängenden Fragen umfassen (wie z. B. die Sicherung der Ausrüstungen, der Rohstoffe, der Arbeitskräfte, Vertiefung der internationalen Arbeitsteilung, der durch die örtlichen Staatsorgane durchzuführenden Maßnahmen usw.). Die Ausarbeitung und Bilanzierung von Programmen für die führenden Zweige und Produktionsabschnitte der Volkswirtschaft ist eine wesentliche Voraussetzung für die komplexe Planung und Leitung des Aufbaues volkswirtschaftlich wichtiger Großvorhaben nach Zyklogrammen.

Um die planmäßige proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft mit höchstem ökonomischem Effekt zu sichern, muß ein System der Bilanzierung angewendet werden, das die Optimierung der volkswirtschaftlichen Prozesse anstrebt. Mit diesem auf allen Ebenen der Volkswirtschaft anzuwendenden Bilanzsystem müssen sowohl die quantitativen als auch vor allem die qualitativen Zusammenhänge erfaßt werden.

Dabei ist von der neuen Rolle der VVB als ökonomisches Führungsorgan des Industriezweiges auszugehen. Das Bilanzsystem stellt eine Bilanzpyramide dar. Eine Reihe von Bilanzen werden auf der Ebene der Betriebe und Zweige ausgearbeitet, andere auf der Ebene des Volkswirtschaftsrates und weiterer zentraler Organe der Wirtschaftsführung bis hin zur Staatlichen Plankommission. Außerdem sind in Übereinstimmung mit dem Volkswirtschaftsplan Finanzbilanzen aufzustellen. Die richtige Anwendung dieser Bilanzpyramide ist durch eine Ordnung zu regeln.

In der Planung sind in stärkerem Maße wissenschaftlich begründete und gegenseitig abgestimmte Kennziffern anzuwenden. Insbesondere sind Kennziffern mit Normativcharakter zu entwickeln, damit die Anwendung von Durchschnittswerten und wenig aussagekräftigen Einsatzschlüsseln in der Planung und Abrechnung eingeschränkt weiden kann. Das System der Kennziffern muß dem jeweils neuesten Stand von Ökonomie und Technik voll entsprechen und die jeweiligen technisch-ökonomischen Bestwerte berücksichtigen. Diese fortschrittlichen Normative sind wissenschaftlich begründete Ausgangsgrößen der Planung, die in der einen oder anderen Form Ergebnis und Aufwand gegenüberstellen und ein bestimmtes Optimum darstellen.

Dabei sind folgende Hauptarten von Normativen zu bilden:

– Normative, die im Planungsprozeß unmittelbar als Orientierungsziffern oder Auflagen für die Betriebe, VVB oder Wirtschaftsbereiche fungieren. Normative dieser Art beziehen sich z. B. auf die Produktivitätsentwicklung, die Fondsausnutzung, die Rentabilität u.a.

– Normative, die der Begründung des Planes und als Kriterien der Beurteilung der Leistung der VVB und Betriebe dienen, jedoch nicht unmittelbar Bestandteil der Planaufgabe sind.

– Normative, die durch ihren regulierenden Einfluß auf ökonomische Hebel ein hohes Niveau der Planung und Leitung der Zweige und Betriebe bewirken.

Solche Normative sind engstens mit dem System ökonomischer Hebel verknüpft, z. B. in Form von Qualitätsnormativen, die Preisdifferenzierungen regulieren; Leistungsnormative, die leistungsabhängige Gehälter bestimmen oder die Kombination entscheidender Plannormative, nach denen die Fonds der materiellen Interessiertheit gebildet werden.

In Verbindung damit sind Kennziffern volkswirtschaftlichen Charakters für die Planbegründung auszuarbeiten. Diese Kennziffern müssen die Hauptproportionen, den wissenschaftlich-technischen Fortschritt, den volkswirtschaftlichen Nutzeffekt erfassen und damit die volkswirtschaftliche Einschätzung von Variantenberechnungen und Entscheidungen über die Entwicklung der Struktur der Volkswirtschaft und des Exportes ermöglichen.

Entsprechend den Erfordernissen des ökonomischen Gesetzes der stetigen Steigerung der Arbeitsproduktivität und des Gesetzes der Ökonomie der Zeit ist es notwendig, in der Planung der Volkswirtschaft das Prinzip der Kontinuität zu verwirklichen. Die allgemeine Grundlage zur Durchsetzung des Prinzips der Kontinuität der Planung ist die Ausarbeitung einer Konzeption für die Entwicklung der Volkswirtschaft im Zeitraum der Generalperspektive. Diese Materialien, die den Charakter von Einschätzungen und Prognosen haben, werden mit der Ausarbeitung der Perspektivpläne ständig präzisiert.

Der Perspektivplan (Fünf- bzw. Siebenjahrplan) enthält die nach Jahren detaillierten und im Rahmen einer festgelegten Nomenklatur bilanzierten Aufgaben der staatlichen Organe, der VVB und der ihnen unterstellten wichtigen Betriebe und Einrichtungen. Er ist die Grundlage für die internationale Spezialisierung und den Abschluß langfristiger Liefervereinbarungen mit den sozialistischen Ländern. Der Perspektivplan ist zugleich die Grundlage für die Ausarbeitung und Festlegung langfristiger Normative und Kriterien für die Einschätzung der Leistungen der Betriebe und VVB sowie für die Anwendung ökonomischer Hebel.

Die Jahresvolkswirtschaftspläne sind die Konkretisierung der wissenschaftlich ausgearbeiteten Perspektivpläne. Sie enthalten die volkswirtschaftlichen Kennziffern und Aufgaben, die die Grundlage für die Tätigkeit der Wirtschaftsorgane im laufenden Jahr darstellen. Künftig sind in Verbindung mit der Herausgabe der Aufgaben und Plankennziffern des jeweiligen Volkswirtschaftsplanes die Orientierungsziffern und Direktiven für das folgende Planjahr an die Staats- und Wirtschaftsorgane zu übergeben. Das betrifft vor allem die Investitionen, die Aufgaben des Planes Neue Technik und die Produktionsentwicklung der volkswirtschaftlich wichtigen Erzeugnisse.

Die Konzentration der zentralen staatlichen Organe auf die Lösung der ökonomischen Grundfragen, die Erhöhung der Verantwortung der VVB und die Anwendung ökonomischer Hebel machen es notwendig, das System der Kauf-, Liefer- und Leistungsverträge auf eine neue Stufe zu heben und mit der Planung fest zu verbinden. Gegenwärtig stehen die Liefer- und Leistungsbeziehungen nur in einer losen Beziehung zum System der Planung. Es überwiegt die juristische Seite der Verträge. Das führt nicht zu Auseinandersetzungen und zur zwingenden Klärung der Probleme, die unter Umständen auch mit einer Korrektur der Planfestlegungen verbunden sein können, wenn das volkswirtschaftlich nützlich ist.

Die wirtschaftlichen Verträge werden immer mehr zu einem wichtigen ökonomischen Instrument zur Gestaltung optimaler Kooperations-, Liefer- und Leistungsbeziehungen und damit zur Durchsetzung, Ergänzung und Präzisierung des Planes. Gleichzeitig drücken die wirtschaftlichen Verträge die Ware-Geld-Beziehungen zwischen den Betrieben aus. Sie bilden daher einen wichtigen Ansatzpunkt ökonomischer Hebel. Zusammen mit der Erhöhung der Rolle des Perspektivplanes ist über die bisher üblichen jährlichen wirtschaftlichen Verträge hinaus ein System langfristiger Vertragsbeziehungen zu entwickeln, insbesondere für die großen Investitionsvorhaben und für Erzeugnisse mit langfristiger Fertigung.

Das erforderliche wissenschaftliche Niveau der Volkswirtschaftspläne hängt in entscheidendem Maße davon ab, die Werktätigen, Betriebe und VVB an der Ausarbeitung optimaler Plane materiell zu interessieren.

Gegenwärtig orientieren die Planungsmethoden nahezu aus schließlich auf die Erfüllung und Übererfüllung der Jahrespläne. Daraus erwächst das Bestreben zur Aufstellung "weicher" Pläne und führt zu unnötigen Widersprüchen zwischen den Wirtschaftsorganen bei der Planaufstellung. Eine solche Praxis stärkt keineswegs die ideologische Bereitschaft zur Ausarbeitung hoher Planziele, sondern untergräbt sie. Damit wird vom Ansatz her die Ausarbeitung wissenschaftlicher Pläne erschwert.

Die Einführung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, insbesondere der Übergang zur kontinuierlichen Planung und die Anwendung des in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel, schafft die Basis für das Interesse der Werktätigen, Betriebe und VVB an einer optimalen Entwicklung. Dies muß so gestaltet werden, daß auf der Grundlage der notwendigen ökonomischen Entwicklung das Interesse an progressiven Plänen erwächst.

Es ist vor allen Dingen erforderlich, die Werktätigen und die Leiter der Betriebe und Zweige am tatsächlich erreichten meßbaren ökonomischen Fortschritt zu interessieren. Dadurch werden sie ihre Fähigkeiten und Kräfte entwickeln, um einen bestmöglichen Plan zu erhalten, der den bestmöglichen ökonomischen Fortschritt gewährleistet. Bis zur vollen Entfaltung dieser wichtigen Seite des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und als weitere Ergänzung hierzu bedarf es der Schaffung konkreter Übergangsregelungen, die speziell auf die Stimulierung der Ausarbeitung optimaler Pläne hinführen.

VI

Die Stellung des in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel in der Planung und Leitung der Volkswirtschaft

Die Anwendung des Systems ökonomischer Hebel ermöglicht es, aus den in den Hauptkennziffern festgelegten Planaufgaben durch die aktive Wirksamkeit der Werktätigen und des leitenden Personals der Betriebe und VVB die notwendigen Einzelaufgaben abzuleiten. Damit wird eine hohe Wissenschaftlichkeit und Bewußtheit, also Planmäßigkeit des volkswirtschaftlichen Gesamtprozesses gesichert. Das bewahrt vor dem Auftreten ernsthafter Verluste und sichert eine rasche und proportionale Entwicklung der Produktivkräfte. So wird es entbehrlich, den VVB und Betrieben und sogar den einzelnen Werktätigen Ausmaß, Reihenfolge und Tempo der vielen einzelnen Schritte vorzuschreiben, die erforderlich sind, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Damit werden auch der große Aufwand an administrativer Kontrolle und viele Auseinandersetzungen vermieden, die bislang eintraten, wenn es dem jeweils Betroffenen zweckmäßig erschien, wirksamere Formen und bessere Wege zur Lösung der gestellten Aufgaben zu nutzen.

Durch das Wirken des in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel kann sich die Planung und Leitung der Wirtschaftstätigkeit auf die Hauptfragen konzentrieren. Das System ökonomischer Hebel interessiert und mobilisiert die Menschen vom Wesen der Sache her, von der Einsicht in die Notwendigkeit, ihre persönlichen mit den gesellschaftlichen Interessen in Übereinstimung zu bringen.

Das ökonomische System der Planung und Leitung und die Anwendung ökonomischer Hebel wirken darauf hin, das sozialistische Bewußtsein der Werktätigen – den moralisch-ideellen Faktor – stärker zu entfalten. Die vollständige Übereinstimmung zwischen den gesellschaftlichen Erfordernissen und den materiellen Interessen der Menschen ermöglicht es, all jene Hemmnisse aus dem Weg zu räumen‚ die durch auftretende Ungereimtheiten, Engstirnigkeit, Schematismus etc. verhinderten, daß die moralisch-ideellen Faktoren voll wirksam wurden. Damit schafft das ökonomische System der Planung und Leitung wichtige materielle Bedingungen für eine erfolgreiche politisch-ideologische Arbeit unter der Führung der Partei. 9

Das ökonomische System der Planung und Leitung und sein Bestandteil, die Anwendung des in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel, entsprechen den modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen der Steuerung der wirtschaftlichen Entwicklung unter sozialistischen Bedingungen. Sie bewirken, daß die vielfach noch anzutreffenden überlebten, bürokratischen Illusionen, etwa die Überschatzung zentraler Einzelentscheidungen, aus unserem Wirtschaftsleben verschwinden. Damit werden vielfältige Quellen einer unökonomischen Administration verstopft.

Im neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird durch die bewußte Führungstätigkeit der Staats- und Wirtschaftsorgane die wissenschaftlich fundierte Planung mit der umfassenden Anwendung eines aufeinander abgestimmten Systems ökonomischer Hebel fest verbunden. Ökonomische Hebel sind gesetzmäßige Beziehungen zwischen den objektiven gesellschaftlichen Erfordernissen und den materiellen Interessen der Menschen, die direkt oder indirekt wirken und durch ihre jeweilige Gestaltung die Werktätigen zu einem bestimmten wirtschaftlichen Verhalten anregen. Das Problem ihrer richtigen Anwendung besteht darin, die zum großen Teil vorhandenen ökonomischen Hebel der wirtschaftlichen Rechnungsführung und die Formen der persönlichen materiellen Interessiertheit zu einem höchst wirkungsvollen Mechanismus zusammenzufügen. Erst durch diesen Zusammenschluß der ökonomischen Hebel wird erreicht, daß diese richtig auf das Denken und Handeln der Menschen einwirken.

Durch die wirtschaftliche Rechnungsführung werden die Betriebe und VVB gezwungen, ihre Ausgaben (Ausdruck des Arbeitsaufwandes des Betriebes) durch die Einnahmen (Erstattung des gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwandes des Betriebes) zu decken und dabei einen Gewinn (Hauptform des gesellschaftlichen Reineinkommens) zu erzielen. Unmittelbar damit verbunden sind die Formen der persönlichen materiellen Interessiertheit. Es bestehen also zwei miteinander verflochtene Wirkungsbereiche ökonomischer Hebel, durch die das Handeln der Menschen entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen in die volkswirtschaftlich günstigste Richtung gelenkt wird.

Im ersten Bereich wirken als direkte ökonomische Hebel die Kategorien Kosten, Preis, Umsatz und Gewinn.

Die Selbstkosten drücken mehr oder weniger genau den Aufwand an gesellschaftlicher Arbeit im Produktionsprozeß aus. Sie stellen das Ergebnis vieler einzelner Kosten dar. Sie haben dabei die umgekehrte Wirkung wie der Preis. Steigende Selbstkosten mindern den Gewinn und umgekehrt. Dabei werden die Einzelkosten immer nur als Einzelelemente der Gesamtselbstkosten wirksam. Dies drückt einen gewissen Mangel ihrer Funktion als Hebel aus, weil durch vielfältige, oft im einzelnen nicht überschaubare Prozesse die beabsichtigte Hebelwirkung einer Selbstkostenart durch die gegenläufige Entwicklung anderer Kostenarten aufgehoben werden kann. Sie kommt also in der Gesamtsumme aller Kosten nur ungenügend oder gar nicht zum Ausdruck.

Eine hervorragende Stellung innerhalb der direkten Hebel nimmt der Preis ein. Er beeinflußt die wirtschaftliche Rechnungsführung sowohl bei den Produzenten als auch bei den Verbrauchern. Je nach den Bedingungen fungiert der Preis dadurch als ökonomischer Hebel, daß er in unterschiedlichem Grade den gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand widerspiegelt, daß er stabil oder beweglich gehalten werden oder daß er einheitlich oder differenziert sein kann.

Die Vorteile des Preises als Hebel bestehen darin, daß er vielseitig einsetzbar und gezielt wirksam ist. Der Preis wird aber überfordert, wenn übermäßig viele Bedingungen und Regelungen an seine einzelnen Merkmale geknüpft werden.

Der Umsatz hängt ab von der Höhe der Preise je Einheit und von der Menge der abgesetzten Erzeugnisse. Deshalb werden Hebelwirkungen, die mit dem jeweiligen Preis oder den Grundkosten des Erzeugnisses verbunden sind, stärker oder geringer auf den Gewinn der Betriebe und VVB einwirken, je nachdem, mit welchem Mengenanteil die betreffende Ware in den Gesamtumsatz der Betriebe und VVB eingeht.

Bei richtiger Anwendung der ökonomischen Hebel repräsentiert der Gewinn in zusammengefaßter Form die wesentlichsten Seiten der ökonomischen Leistung der VVB und Betriebe. Er spielt eine entscheidende Rolle für die Regelung des Verhaltens der VVB und Betriebe. Seine Größe und Entwicklung bilden ihrerseits den Ausgangspunkt für die Wirkung anderer ökonomischer Hebel, etwa für die Zuführungen zum Prämienfonds oder für die Höhe leistungsabhängiger Gehälter.

Die Hauptwirkung als Hebel hat der Gewinn vor allem durch seine Eigenschaft, Quelle der Verteilung von Reineinkommen zu sein. Dies gilt sowohl für die Gewinnabführung wie auch für die verschiedenen möglichen Formen der Eigenverwendung erwirtschafteten Gewinns (Bildung des Betriebsprämienfonds, Deckung des Erweiterungsbedarfs, Bildung des Rationalisierungsfonds, Rückzahlung aufgenommener Kredite).

Auf den Gewinn wirken indirekte Hebel ein. Hier ist vor allem das System der Kauf-, Liefer- und Leistungsverträge zu nennen. Es drückt das gesellschaftlich Notwendige in bestimmten Bedingungen und Regelungen aus und wirkt damit auf Preis, Umsatz und Selbstkosten ein. Weiterhin gehört hierzu der Kredit, der als allgemeine Bedingung des Wirtschaftsprozesses in vielfältiger Hinsicht wirksam wird. In der Regel wirkt der Kredit in zweierlei Hinsicht, nämlich über den Zins und über die Bedingungen der Rückzahlung.

Die im zweiten Bereich wirkenden ökonomischen Hebel berühren unmittelbar, sei es individuell oder kollektiv, das persönliche materielle Interesse der Menschen. In ihm wirken als Hauptformen der Lohn und die Prämie und die indirekten Formen Lohnfonds und Prämienfonds.

Der Lohn als ökonomischer Hebel ist unmittelbar an die Arbeitsleistung gebunden. Seine Wirkung ergibt sich daraus, daß er die Hauptform der Erlangung des persönlichen Anteils am Nationaleinkommen ist. Dieser ökonomische Hebel wirkt richtig, wenn er in seinen Bedingungen und Forderungen die Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen wie hohe Arbeitsproduktivität, volle Ausnutzung der Technik, Qualität und Produktionsmenge sichert.

Die Prämie als ökonomischer Hebel wirkt zusätzlich zum Lohn. Die stärkste Wirkung der Prämie wird erreicht, wenn man sie eng mit dem Lohn verbindet. Dabei werden mit den Bedingungen des Lohnes zusätzliche, in wenigen Kennziffern ausgedrückte gesellschaftliche Erfordernisse erfaßt (besondere Leistungen, Durchsetzung der neuen Technik, Kosteneinsparungen, Vermeidung von Ausfällen usw.). Der Vorteil der Prämie liegt darin, daß sie variabel und gezielt eingesetzt werden kann. Dabei ist zu beachten, daß sie gerade ihrer Vielseitigkeit wegen überfordert werden kann, wenn zu viele Bedingungen und Forderungen an die Prämie geknüpft werden.

Neben den genannten Hauptformen bestehen weitere Faktoren mit Hebelwirkung, die verschiedene Seiten der materiellen Interessiertheit berühren. Hierzu gehören u. a. Naturalzuwendungen, Möglichkeiten der Qualifizierung, Arbeitserleichterungen, Urlaubsgestaltung, Schichtregime, Wohnbedingungen usw.

Das in sich abgestimmte System ökonomischer Hebel umfaßt die in beiden Bereichen wirkenden ökonomischen Hebel umschließt sie zu einer einheitlichen Wirkungsrichtung zusammen. Zunächst besteht zwischen den beiden Wirkungsbereichen kein unmittelbarer stimulierender Zusammenhang. Dazu sind Maßnahmen notwendig, durch die die Erfordernisse der wirtschaftlichen Rechnungsführung (Kosten, Preis, Umsatz, Gewinn) im individuellen oder kollektiven persönlichen Interesse der Werktätigen wirksam gemacht werden. Es geht darum, möglichst jeden einzelnen Werktätigen über seinen eigenen Arbeitsplatz hinaus an den Leistungen des ganzen Betriebes bzw. der VVB materiell zu interessieren. Das geschieht durch die Bildung und Verwendung des Prämienfonds auf der Grundlage des erwirtschafteten Gewinns sowie durch die Anwendung leistungsabhängiger Gehälter, mit deren Hilfe die leitenden Kader der VVB und Betriebe unmittelbar an den Ergebnissen der wirtschaftlichen Tätigkeit interessiert werden.

Im Zusammenhang mit dem in sich geschlossenen System ökonomischer Hebel muß die Gesamtheit der moralisch-ideellen Triebkräfte entwickelt und ausgenutzt werden. Dazu gehören u. a. die Faktoren der Einwirkung auf das Bewußtsein der Menschen, die öffentliche Stellung, die Förderung der Berufs- und Betriebstreue, der Pflichterfüllung, der Berufsehre sowie der Gesamtkomplex der Produktionsästhetik.

Das Zusammenwirken der ökonomischen Hebel in und zwischen den Wirkungsbereichen erfolgt im geschlossenen System. Dieses besteht darin, daß die ökonomischen Hebel in ihrer Gesamtheit dem Ineinandergreifen der einzelnen Phasen und Seiten des Reproduktionsprozesses gerecht werden und es fördern. Hierzu gehören: Der Gesamtprozeß der Vorbereitung und Einführung der neuen Technik einschließlich der Investitionstätigkeit und der Erweiterung der Produktion, die Ausnutzung der produktiven Fonds und der eingesetzten Arbeit, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Selbstkostensenkung und die Sicherung der Qualität, ferner der Absatz einschließlich des Exportes, Sortiment und Termin der Bereitstellung der Ware sowie die zugehörigen Beziehungen der Geldzirkulation und des Kredites.

Das in sich geschlossene System ökonomischer Hebel erfordert, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung zu berücksichtigen. Es muß in seinen wesentlichen Elementen in ständiger Übereinstimmung mit der Entwicklung der Produktivkräfte und der Planung und Leitung der Volkswirtschaft gehalten werden. Es ist noch auszuarbeiten, wie künftig die Verbindung der optimalen Gestaltung der Außenhandelsbeziehungen der DDR mit dem in sich geschlossenen System ökonomischer Hebel auf der Grundlage des Planes sinnvoll zu verwirklichen ist.

1. Die Wirkung des Gewinns und der Kategorien, die unmittelbar mit dem Gewinn in Beziehung stehen

a) Die zentrale Stellung des Gewinns im System ökonomischer Hebel und die Bedingungen seiner wirkungsvollen Ausnutzung

Auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln und der planmäßigen Tätigkeit der Betriebe widerspiegelt der Gewinn die gemeinsamen Anstrengungen und den Erfolg der wirtschaftlichen Tätigkeit sozialistischer Produzenten. Der erreichte Entwicklungsstand der Produktivkräfte und das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft machen es notwendig, daß der Gewinn als Maßstab für die Beurteilung der ökonomischen Leistung in Betrieben und VVB voll wirksam wird.10

Deshalb kommt es darauf an, alle Bedingungen seiner Erwirtschaftung so zu gestalten, daß in ihm die Beachtung der ökonomischen Gesetze und damit der gesellschaftlichen Erfordernisse präzise zum Ausdruck kommt. Entwicklung und vollständiger Einsatz der neuen Technik, Steigerung der Arbeitsproduktivität, Senkung der Kosten und hohe Qualitit, bedarfsgerechte Produktion und Absatztätigkeit müssen zu einem hohen Gewinn und die Verletzung dieser gesellschaftlichen Notwendigkeiten zu Gewinneinbußen (Verlust) führen. Unter solchen Bedingungen ist das Streben der Betriebe und VVB nach einem hohen Gewinn identisch mit ihren Anstrengungen um eine hohe volkswirtschaftliche Leistung.

Der Gewinn dient als Finanzierungsquelle für die erweiterte Reproduktion. In dieser Funktion soll er im Industriezweig voll zur Wirkung kommen. Der Gewinn soll vollständig zur Finanzierung der planmäßigen Aufgaben des Zweiges und seiner Betriebe eingesetzt werden. Soweit die planmäßigen Investitionen und Erhöhungen der eigenen Umlaufmittel geringer als der realisierte Gewinn sind, ist der Teil des überschießenden Gewinnes an den Staatshaushalt abzuführen.

Zugleich dient der Gewinn sowohl als Finanzierungsquelle als auch als Bezugsbasis für die Bildung des Prämienfonds in den VVB und Betrieben.

Damit der Gewinn seine Aufgabe im ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft erfüllen kann, sind folgende Voraussetzungen zu schaffen und ständig zu gewährleisten:

– Durchführung der Preisreform mit dem Ziel, die Preise stärker an den Wert anzunähern. Auf diese Weise sollen richtige Preis und Gewinnrelationen zwischen den Erzeugnissen geschaffen werden. Danach muß kontinuierlich der Einfluß der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Senkung der Selbstkosten auf die planmäßige Preisgestaltung berücksichtigt werden. Dabei ist die Einführung der vorgeschlagenen Produktionsfondsabgabe zu beachten;

– Veränderung der Preisbestimmungen für neue und alte Erzeugnisse mit dem Ziel, für veraltete Erzeugnisse einen niedrigeren Gewinn als für neue und bessere Erzeugnisse zu gewähren. Gleichzeitig muß die bedarfsgerechte Produktion nach Sortiment, Qualität und Termin der Bereitstellung durch Preisdifferenzierungen im Gewinn wirksam werden;

– Umbewertung der Grundmittel;

– Einführung ökonomisch begründeter Abschreibungen, die den vollen physischen und moralischen Verschleiß berücksichtigen, und Einführung einer Produktionsfondsabgabe, um die rationelle Ausnutzung der Produktionsfonds im Gewinn wirksam werden zu lassen;

– volle Ausnutzung der Ware-Geld-Beziehungen zwischen den Käufern und Verkäufern. Insbesondere soll der Wegfall der automatischen Bezahlung der Rechnungen durch die Bank, die Anwendung von Verzugszinsen und der Ausbau des Vertragssystems gewährleisten, daß der Gewinn erst nach der Realisierung der Ware verfügbar wird;

– Beseitigung der schematischen Finanzbestimmungen zur Verwendung des Gewinns, wie z. B. der 20 Prozent Mindestabführung an den Staatshaushalt. Statt dessen werden solche Regeln eingeführt, die den in den Betrieben und VVB verbleibenden Teil des Gewinnes von dessen Entwicklung abhängig machen;

– Ausarbeitung und Anwendung von Rentabilitätskennziffern und Bestwerten, um für die Differenzierung des Gewinnes zwischen den VVB und Betrieben entsprechend den volkswirtschaftlichen Erfordernissen und dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der Produktivkräfte in den Zweigen und Betrieben Vergleichsmaßstäbe zu haben.

Der Gewinn der Betriebe ist ein objektiver Maßstab des Nutzeffektes der gesellschaftlichen Arbeit, und er ist das Hauptkriterium für die Beurteilung der betrieblichen Leistung. Infolge der verschiedenartigen Bedingungen seiner Entstehung kann er aber nicht als einziges Kriterium dienen. Er muß durch einige zusätzliche Kriterien ergänzt werden, wie Steigerung der Arbeitsproduktivität, Senkung der Selbstkosten u. ä. Diese Kriterien können nach den Gegebenheiten der Zweige und Betriebe differenziert, ausgewählt und ständig oder zeitweilig angewandt werden.

b) Die richtige Gestaltung der Preise in ihrer Beziehung zum Gewinn

Der auf dem gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand beruhende Preis stellt einen Hebel dar, der zugleich die Wirksamkeit anderer an Wertkennziffern gebundener ökonomischer Hebel gewährleistet und eine Vielzahl von besonderen Hebeln unnötig macht. Von seiner Aussagekraft – Annäherung an den Wert – hängt auch der Grad der Überlegungen und Entscheidungen bei der Planung und Leitung ab.

"Ohne richtige Lösung des Problems der Preisbildung und der Festsetzung wissenschaftlich begründeter Preise ist es unmöglich, viele ernste Mängel in der Planung der Produktion zu beseitigen die wirtschaftliche Rechnungsführung umfassend zu verwirklichen und die Bedingungen für eine rentable Arbeit der Betriebe zu sichern." 11

Der Preis gehört zum System der ökonomischen Hebel als Leistungsnorm des Betriebes bei der Herstellung eines Erzeugnisses, indem er den gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand zum Ausdruck bringt.

Der Preis wird dieser Funktion nur gerecht, wenn seine Übereinstimmung mit dem notwendigen Arbeitsaufwand kontinuierlich überprüft und hergestellt wird. Durch eine perspektivische Preisplanung müssen notwendige Preisveränderungen vorgesehen und durchgeführt und eine größere Beweglichkeit bei der Preisbildung für neue Erzeugnis zur Sicherung einer bedarfsgerechten Produktion erreicht werden.

Wichtig ist die umfassende Preiskontrolle durch ein besonderes staatliches Organ, das zugleich für die Haupterzeugnisse der Zweige die staatliche Preisgenehmigung erteilt.

Weiterhin ist eine Ordnung erforderlich, durch die eine exakte Vor- und Nachkalkulation der Kosten für jede Ware gesichert wird, damit auf der Grundlage des richtigen Ausweises der Selbstkosten unnötiger Arbeitsaufwand beseitigt werden kann.

c) Der richtige Ausweis der Selbstkosten und die Beziehungen zum Gewinn

Die Selbstkosten sind als Geldausdruck verbrauchten vergegenständlichten und lebendigen Arbeit ein Hauptfaktor zur Bestimmung des Gewinnes.

Die hauptsächlichen Voraussetzungen zur Erreichung dieses Zieles sind durch die neue Selbstkostenverordnung wirksam geworden. Es ist noch zu regeln:

– die Verrechnung der Forschungs- und Entwicklungskosten sowie der Anlaufkosten in Verbindung mit der Bildung und Verwendung des Fonds Technik der VVB;

– die Neufestsetzung der Abschreibungen und die richtige Bewertung ihrer Basis;

– die richtige Abgrenzung bzw. Einbeziehung der Kosten für Berufsausbildung, soziale und kulturelle Betreuung der Werktätigen usw.;

– die Kostenrechnung der Betriebe ist so weiterzuentwickeln, daß die bisherige Praxis der Festsetzung von Gemeinkostensätzen geändert und eine gründliche Analyse und Kontrolle der Gemeinkosten gesichert wird. Das Ziel ist, die Verschleierung von unproduktiven Kosten zu beseitigen und den Kampf um die Senkung der Selbstkosten zu unterstützen.

2. Die Wirkung des Arbeitslohnes, der Prämien und übrigen Hebel der persönlichen materiellen Interessiertheit

Durch die differenzierte Anwendung der Formen der persönlichen materiellen Interessiertheit muß jeder Leiter und Werktätige unmittelbar an den Ergebnissen seiner Tätigkeit verspüren, ob diese sich in Übereinstimmung oder im Gegensatz zu den gesellschaftlichen Erfordernissen befindet. Bei richtiger Handhabung dieses Grundsatzes wird es den Werktätigen zu einer tagtäglichen Erfahrung, daß

– ihre eigene persönliche Arbeit unmittelbar gesellschaftliche Arbeit ist,

– in ihrer persönlichen Tätigkeit die Wirkung der ökonomischer Gesetze des Sozialismus materiell spürbar ist,

– ihre Mitwirkung bei der Planung und Leitung sich in den Ergebnissen des Betriebes und damit in ihrem eigenen Anteil niederschlägt.

Daraus ergeben sich folgende allgemeine Anforderungen, die an den Arbeitslohn als die Hauptform der Verteilung nach der Arbeitsleistung zu stellen sind:

– Der Arbeitslohn muß die persönlichen materiellen Interessen der Werktätigen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen verbinden. Er muß insbesondere durch die Anwendung zweckmäßiger Lohnformen und Prämienregelungen auf der Grundlage exakter Arbeitsnormen und anderer Leistungskennziffern auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität, auf hohe Qualität der Erzeugnisse und auf die Senkung der Selbstkosten orientieren.

– Der Arbeitslohn muß durch seine Bindung an klare Qualifikationsanforderungen und dementsprechende Tarifgestaltung die Werktätigen an der Hebung ihrer Qualifikation zu Beherrschung und Entwicklung der neuen Technik materiell interessieren.

– Der Arbeitslohn muß durch zweckentsprechende Differenzierung der Tarife die volkswirtschaftlich notwendige Arbeitskräfteverteilung, insbesondere die Lenkung der Arbeitskräfte in die führenden Zweige der Volkswirtschaft, unterstützen.

– Der Arbeitslohn muß durch seine richtige Verbindung mit den moralisch-ideellen Faktoren die Herausbildung des sozialistischen Bewußtseins und der sozialistischen Arbeitsmoral fördern.

Neben dem Arbeitslohn kommt den individuellen und kollektiven Formen der Prämiierung eine bedeutende Rolle bei der Herstellung der Übereinstimmung der persönlichen materiellen Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen zu. Es ist das Prinzip zu verwirklichen, daß für normalerweise zu fordernde Arbeitsergebnisse der Arbeitslohn gezahlt wird, während eine Prämienzahlung unbedingt besondere, darüber hinausgehende qualitative und quantitative Arbeitsergebnisse voraussetzt.

a) Hauptbedingungen für das Wirken des Arbeitslohnes als ökonomischer Hebel

Die Lohnformen müssen auf die wichtigsten, beeinflußbaren Faktoren der Arbeitsproduktivität und der Selbstkosten wirken und die quantitativen und qualitativen Leistungen der Werktätigen exakt messen.

Das bedeutet, daß der einfache, individuelle Stücklohn, der einseitig auf die Produktionsmenge orientiert, nur dort angewendet werden darf, wo der Arbeitszeitaufwand das entscheidende Kriterium der Leistung ist, exakt gemessen und kontrolliert werden kann. In allen anderen Fällen ist der einfache Stücklohn zum Prämienstücklohn weiterzuentwickeln bzw. durch den Prämienzeitlohn zu ersetzen. Durch den Übergang zu gemischten Qualitäts- und Quantitätskennziffern bzw. zu reinen Qualitätskennziffern wird mit Hilfe des Prämienlohnes eine richtige Lenkung des materiellen Anreizes auf die jeweiligen konkreten gesellschaftlichen Erfordernisse und eine allseitige Erfassung der Leistungen der Werktätigen im Lohn ermöglicht.

Durch die Anwendung kollektiver Lohnformen auf der Grundlage des aufgeschlüsselten Betriebsplanes (Plannorm) ist es möglich, das persönliche materielle Interesse des einzelnen bzw. der Kollektive am eigenen Arbeitsergebnis mit der Erfüllung der Planaufgaben der Brigade, der Abteilungen, des Betriebes und der VVB ökonomisch richtig zu verbinden.

Durch Technik, Technologie und Produktionsorganisation bestimmte Arbeitsnormen üben den wirksamsten Einfluß auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität aus. Die einseitige lohnpolitische Betrachtungsweise der Arbeitsnormen und Kennziffern ist zu überwinden. Die technisch begründeten Arbeitsnormen und Kennziffern sind als Maß der Arbeit auf der 60-Minuten-Basis vom technologisch erforderlichen Arbeitsaufwand her festzulegen. Sie sind Grundlage für die Planung und Leitung der Produktion.

Die volle Wirksamkeit der Arbeitsnormen und Kennziffern macht es notwendig, die Zeitzuschläge (Z) und sonstige Zeitreserven aus den bisherigen Normen herauszulösen und an leistungsabhängige Kennziffern zu binden.

Das Prinzip "Neue Technik – neue Normen" ist zu verwirklichen und der materielle Anreiz zur Arbeit mit der neuen Technik nach exakten technisch begründeten Arbeitsnormen durchzusetzen. Auf der Grundlage neuer Fertigungstechnologien und -verfahren sowie im Leistungsvergleich ermittelter Besttechnologien sind technisch begründete Arbeitsnormen zu erarbeiten.

In Übereinstimmung mit der wissenschaftlich-technische Durchdringung des Produktionsprozesses sind im Plan Neue Technik auch die Aufgaben zur Ausarbeitung und verbindlichen Einführung von Zeitnormativen, Zeitnormativkatalogen und Bestzeitkatalogen aufzunehmen. Durch entsprechende materielle und moralisch-ideelle Anerkennung sind die Werktätigen an der Beseitigung der Rückstandszeiten zu interessieren. Neben den Zeitnormativen sind Komplexnormen, Normen für ganze Erzeugnisse sowie Plannormen anzuwenden. Als Bestandteil der technologisch bedingten Mehrmaschinenbedienung sind Mehrmaschinennormen zu entwickeln.

Der Kampf um die allseitige Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, die Einführung der neuen Technik, neuer Technologien und Verfahren erfordert, den Umfang der durch die Normung erfaßten Arbeiten bedeutend zu erweitern. Neben den Arbeiten im Stücklohn sind auch die Arbeiten in den Hilfs- und Reparaturabteilungen über Arbeitskennziffern, Bedienungs- und Funktionsnomen technisch zu begründen.

Die Überbetonung der handwerklich-manuellen Fertigkeiten muß bei der Eingruppierung in die Lohn und Gehaltsgruppen überwunden werden. Dagegen sind die sich aus der Einführung der neuen Technik ergebenden Arbeitsanforderungen, die höheren technischen Kenntnisse, besonders hinsichtlich der Funktion und Arbeitsweise der Arbeitsmittel, die notwendigen Kenntnisse und die höhere Verantwortung für Arbeitsmittel, Produktivität und Ausnutzungsgrad richtig zu erfassen. Dazu ist es notwendig, die Qualifikationsmerkmale, die nicht mehr dem Stand der Entwicklung entsprechen und die schnelle Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts hemmen, zu verändern bzw. durch neue, dem technischen Fortschritt entsprechende Qualifikationsmerkmale zu ersetzen.

Das neue ökonomische System der Planung und Leitung macht notwendig, die Entlohnung der leitenden Kader in den Betrieben und VVB leistungsabhängig zu gestalten. Um die Leitungstätigkeit zu verbessern und alle ökonomischen Hebel voll auszunutzen, muß das Gehalt der Leiter, des ingenieurtechnischen Personals, der Ökonomen, Meister und anderer als leistungsabhängiges Gehalt von der Erfüllung der durch sie beeinflußbaren exakt abrechenbaren wichtigsten qualitativen und quantitativen Kennziffern abhängig gemacht werden.

Bei der Auswahl der Kennziffern für die leitenden Funktionäre der VVB und der Betriebe ist vom realen ökonomischen Fortschritt auszugehen, um unter Berücksichtigung der Zielstellungen des Perspektivplanes die Ausarbeitung optimaler Pläne und ein hohes Entwicklungstempo zu fördern.

Die Kennziffern sind entsprechend ihrer Bedeutung und Beeinflußbarkeit in der Weise zu gewichten, daß die Erfüllung der Hauptkennziffern sich materiell am stärksten im leistungsabhängigen Gehalt auswirkt. Für die Gestaltung der leistungsabhängigen Gehälter muß ein Weg gefunden werden, um eine genügend starke Einwirkung auf das materielle Interesse der Leiter zu erreichen, ohne die derzeitigen Ist-Gehälter generell zu erhöhen bzw. zu senken. Davon ausgehend wird vorgeschlagen, einen Teil der derzeitigen Ist-Gehälter (etwa 10 bis 20 Prozent) und die bisher an diesen Personenkreis gezahlten Prämien aus dem Betriebsprämienfonds an Kennziffern zu binden.

Die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit Hilfe des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der materielle Anreiz zur Nutzung der neuen Technik, die damit verbundene Qualifizierung der Arbeiter, Meister, Ingenieure und Ökonomen sind auch die Hauptfaktoren zur Begründung des Lohnzuwachses und seiner Verwendung in den Betrieben.

Es wird vorgeschlagen, daß der Lohnfonds den Tariflohn und alle Mittel des Mehrleistungslohnes (einschließlich der aus dem Prämienfonds in den Lohnfonds zu übertragenden Teile des leistungsabhängigen Gehaltes der Leiter) umfaßt. Der Mehrleistungslohn für Normübererfüllung, der Prämienlohn für Stück- und Zeitlöhner und der variable Teil des Gehaltes der Leiter sollten innerhalb des Lohnfonds gesondert geplant und abgerechnet werden.

Der größere Teil des Zuwachses an Durchschnittslohn ist so zu planen und zu verwenden, daß die Werktätigen an der Verbesserung qualitativer Leistungskennziffern interessiert werden. Das bedeutet, den Zuwachs an Durchschnittslohn im Mehrleistungslohnfonds so zu planen und zu verwenden, daß er abhängig von der vorgesehenen Erhöhung der Leistungskennziffern der Betriebe und Abteilungen sowie von deren Erfüllung ist.

b) die Bildung und Verwendung des Prämienfonds

Der Prämienfonds wirkt als ökonomischer Hebel auf die Sicherung einer kontinuierlichen und hohen Leistung der VVB, Betriebe und der Werktätigen sowie auf die Ausarbeitung optimaler Pläne, indem er das Interesse der Betriebe mit der persönlichen materiellen Interessiertheit verbindet. Dazu ist notwendig:

– Die bisherige Zersplitterung der Prämienmittel in verschiedene Fonds muß überwunden werden. Ein einheitlicher Prämienfonds ist je Betrieb und VVB zu schaffen.

– Als Beurteilungskriterien für die Bildung des Prämienfonds dürfen nur wenige, leicht kontrollierbare Kennziffern ausgewählt werden, die die Leistungen umfassend widerspiegeln Solche Kennziffern sind der Gewinn, gemessen an zweigtypischen und am Perspektivplan orientierten Normativen, verbunden mit ergänzenden Kennziffern, wie z. B. Arbeitsproduktivtät, abgesetzte Warenproduktion, Einhaltung des Arbeitskräfteplanes u. a.

– Als Bezugsbasis für die Bildung des Prämienfonds soll nicht das Bruttovolumen des Gewinns dienen, sondern der Restgewinn der nach Abzug der neu vorgeschlagenen Produktionsfondsabgabe verbleibt. (Vgl. S. 38 ff)

Der einheitliche Prämienfonds ist zu verwenden.

– für Prämiierungen hervorragender Kollektiv- und Einzelleistungen im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs,

– für die Prämiierung hervorragender Leistungen bei der schnellen Entwicklung und Einführung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in die Produktion,

– für weitere Einzelauszeichnungen hervorragender Leistungen sowie zur materiellen Anerkennung von Verbesserungsvorschlägen, deren Nutzen nicht oder schwer meßbar ist.

In einigen Betrieben wird seit Jahren mit Erfolg eine Jahresendprämiierung angewandt.

Diese Form des materiellen Anreizes orientiert alle Werktätigen dieser Betriebe darauf, eine stetige und hohe betriebliche Gesamtleistung zu sichern, auf hohe Rentabilität zu achten, die Fluktuation der Arbeitskräfte einzuschränken und sich enger mit dem sozialistischen Betrieb und so mit dem sozialistischen Eigentum zu verbinden.

In der Praxis gibt es über die Wirkung der Jahresendprämie unterschiedliche Auffassungen. Die Jahresendprämie als Form der materiellen Interessierung der Werktätigen am jährlichen Gesamtergebnis des Betriebes wäre eine neue Qualität des materiellen Anreizes, von der große Wirkungen ausgehen können.

Um die Wirksamkeit der Jahresendprämie einschätzen zu können, ist es zweckmäßig, diese Form der Verwendung eines Teiles des Betriebsprämienfonds über einen längeren Zeitraum in einem Experiment zu erproben und an Hand der Ergebnisse über eine breite Anwendung zu entscheiden.

c) Weitere Formen der persönlichen materiellen Interessiertheit

Es wird vorgeschlagen, die Gewährung eines leistungsabhängigen Zusatzurlaubes, der die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Ausnutzung der Jahresarbeitszeit, den Schichteinsatz und evtl. andere Leistungen berücksichtigt, zum gesetzlichen Grundurlaub zu prüfen.

Die Gestaltung des Arbeitsplatzes wirkt auf das Bedürfnis zur Arbeit und auf die Verbundenheit zum Betrieb. Es sind daher anzustreben:

– Systematische Maßnahmen zur Hebung der Kultur des Arbeitsplatzes,

– leistungssteigernde und arbeitserleichternde Veränderungen in den Bedingungen des Arbeitsplatzes,

– die systematische und vorzugsweise prophylaktische Betreuung der Werktätigen,

– die systematische Verbesserung der sozialen, sozialhygienischen und kulturellen Einrichtungen der Betriebe.

Eine bedeutende Rolle für die Bindung der Werktätigen an ihren Betrieb, besonders für leitendes Personal, Sammelbelegschaften, Mehrschichtarbeiter und Spezialisten, spielt die Bereitstellung von Werkwohnungen. Die VVB sollten das Recht erhalten, Maßnahmen einzuleiten zur Schaffung von Werkwohnungskomplexen und Wochenkindereinrichtungen für Betriebe führender Zweige und Betriebe mit Dreischichtbetrieb.

3. Die Wirkungsweise des Systems ökonomischer Hebel im Reproduktionsprozeß der Zweige und der Volkswirtschaft

Das in sich geschlossene System ökonomischer Hebel muß dem reibungslosen Ablauf und der Sicherung eines hohen Nutzeffektes des Reproduktionsprozesses dienen. Aus diesem Grunde müssen alle wesentlichen Seiten und Phasen des Reproduktionsprozesses der Zweige und der Volkswirtschaft durch das System ökonomischer Hebel erfaßt und gemäß den gesamtstaatlichen Planaufgaben optimal gelenkt werden. Dies betrifft solche Hauptlinien der Reproduktion wie

– Akkumulation, Investitionen und Ausnutzung der vorhandenen Fonds,

– Entwicklung und schnelle Einführung neuer, kostengünstigerer Erzeugnisse mit hohem wissenschaftlich-technischem Niveau,

– Steigerung der Arbeitsproduktivität, Senkung der Selbstkosten und Verbesserung der Qualität,

– Gewährleistung einer im Sortiment und Termin bedarfsgerechten Produktions- und Absatztätigkeit.

Vom Reproduktionsprozeß ausgehend, ist es auch möglich, jene Stellen des Systems zu bestimmen, für die eine weitere Vervollkommnung der Anwendung ökonomischer Hebel erforderlich ist.

a) Ökonomische Hebel zur Erhöhung des Nutzeffektes der Investitionstätigkeit und bei der Ausnutzung der Produktionsfonds.

Gegenwärtig besteht kein genügender ökonomischer Anreiz, um die Betriebe und VVB zur besten Ausnutung der produktiven Fonds zu veranlassen. Ihnen entstehen keine ökonomischen Nachteile, wenn sie für ihre Produktion unnötig hohe Produktionsfonds in Anspruch nehmen. Sie werden auch nicht materiell daran interessiert, von sich aus neue, bessere Formen und Methoden einer ökonomischen Ausnutzung dieser Fonds zu schaffen und einzuführen. Dadurch bleiben große Produktionsreserven unerschlossen. Die in der letzten Zeit eingeführten Einzelmaßnahmen, wie z. B. der Verkauf von Produktionmitteln, haben keine durchgreifende Änderung bewirkt. Um den erforderlichen Aufschwung der Arbeitsproduktivität zu sichern, ist es notwendig, die Ökonomie der vergegenständlichten Arbeit mit dem ganzen ihr zukommenden Gewicht in das neue System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft einzubeziehen.

Nach der Umbewertung der Grundmittel werden die Wiederbeschaffungswerte der Grundmittel in der volkseigenen Wirtschaft einschließlich der Umlaufmittel rund 200 Mrd. DM betragen. Das heißt, daß jedes Prozent der vorhandenen Grund- und Umlauffonds der Summe von etwa 2 Mrd. DM entspricht. Es leuchtet ein, welche große Bedeutung der besseren Ausnutzung der Produktionsfonds zukommt. Die Umbewertung der Grundmittel schafft eine entscheidende Grundlage für den Ansatz ökonomischer Hebel.

Um den tatsächlichen gesellschaftlichen Arbeitsaufwand in der Produktion vollständig auszuweisen und den wissenschaftlich-technischen Höchststand zu erreichen, ist es notwendig, neue Abschreibungssätze für die einzelnen Grundmittelarten festzulegen, die außer dem physischen auch den moralischen Verschleiß berücksichtigen. Auf dieser Grundlage sollen die VVB berechtigt werden, für hochproduktive Anlagen und Ausrüstungen, die einem überdurchschnittlichen moralischen Verschleiß unterliegen, erforderliche Veränderungen der Abschreibungssätze auszuarbeiten und in die Kosten aufzunehmen.

Zur direkten Orientierung auf die rationelle Ausnutzung der Produktionsfonds wird vorgeschlagen‚ durch Regierungsbeschluß eine Produktionsfondsabgabe für die Betriebe und VVB neu einzuführen. Die Produktionsfondsabgabe soll als ein fester Prozentsatz vom effektiven Durchschnittsbestand an produktiven Fonds je Quartal ermittelt werden und seitens der VVB gegenüber den Betrieben eine Vorabverfügung des Gewinnes darstellen. Die Produktionsfondsabgabe könnte gegenüber der VVB den Ausdruck einer staatlichen Mindestforderung an die Ausnutzung der Produktionsfonds und damit an die Produktion von Reineinkommen bilden.

Die Produktionsfondsabgabe könnte in der praktischen Handhabung mit anderweitigen Haushaltsbeziehungen der VVB verrechnet werden. Indem alle gewinnorientierenden ökonomischen Hebel innerhalb der VVB-Bereiche und innerhalb der Betriebe an den Gewinn minus Produktionsfondsabgabe gebunden werden, entsteht ein starkes materielles Interesse, mit den gegebenen Produktionsfonds ein hohes Maß an Gewinn zu erzielen, damit die Ausnutzung der Produktionsfonds zu verbessern und nicht benötigte Produktionsfonds der Volkswirtschaft zur Verfügung zu stellen.

Die Höhe der Produktionsfondsabgabe sollte ausgehen von de Sicherung der Mindestanforderungen zur erweiterten Reproduktion und gegebenenfalls auf die einzelnen Zweige differenziert festgesetzt werden. Sie müßte einerseits so hoch sein, daß sie ökonomisch wirksam wird, und müßte andererseits genügend Möglichkeiten für andere Gewinnverwendung lassen. Die Einführung der Produktionsfondsabgabe soll die weitere Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts fördern.

Die vorgeschlagene Einführung der Produktionsfondsabgabe soll bewirken,

– die Werktätigen, Betriebe und VVB unmittelbar an der rationellen Ausnutzung der Fonds zu interessieren,

– die Stillstands- und Reparaturzeiten zu verkürzen,

– die Modernisierung vorhandener Anlagen mit relativ gering Mitteln zu fördern,

– eine hohe Schichtauslastung zu erreichen,

– die Umlaufmittel unter dem Gesichtswinkel optimaler Vorrathaltung und wirtschaftlicher Losgrößen zu bestimmen.

Insgesamt sollen die Betriebe und VVB zur rationellsten Ausnutzung der Fonds angeregt und damit zu der ökonomischen Erkenntnis veranlaßt werden, daß der Einsatz neuer hochproduktiver Maschinen usw. ökonomisch vorteilhaft ist und daß der ökonomische Nutzeffekt bei der Akkumulations- und Investitionstätigkeit stärker beachtet werden muß.

Zur Einführung der Produktionsfondsabgabe müssen Berechnungen, Untersuchungen und Experimente sowie Übergangsregelungen durchgeführt werden. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit Gebäude in die Produktionsfondsabgabe einbezogen werden, inwieweit eine differenzierte Festlegung je Zweig erforderlich ist und welcher Zusammenhang zwischen den Grundsätzen der Preisbildung (zweigeinheitliche Rentabilitätsrate bezogen auf die Eigenleistung) und der Anwendung der Produktionsfondsabgabe berücksichtigt werden muß. Ferner ist zu prüfen, inwieweit die unvollendeten Investitionen und im Anlauf befindliche Neuanlagen einbezogen werden können und ob es zweckmäßig ist, bei der Festlegung der Produktionsfondsabgabe für Grundmittel von den Brutto- oder Zeitwerten auszugehen.

Zur besseren Ausnutzung der Grundmittel ist die Dreischichtarbeit an hochproduktiven Maschinen und Anlagen durch die persönliche materielle Interessiertheit wirksam zu unterstützen. Entsprechende Kennziffern sind in die Lohnformen der Arbeiter und Leiter aufzunehmen. Es sind Schichtprämien als zusätzlicher materieller Anreiz einzuführen. Diese Maßnahme ist durch bevorzugte soziale und kulturelle Betreuung der Schichtarbeiter zu ergänzen. Die rationelle Ausnutzung der Transportmittel und Mechanismen muß in der wirtschaftlichen Rechnungsführung der Betriebe stärker wirksam gemacht werden und durch zusätzliche Formen der persönlichen materiellen Interessiertheit gefördert werden.

Es soll erwogen werden, auszuwählende hochproduktive Maschinen und Anlagen durch den Hersteller an den jeweiligen Verwender zum beiderseitigen Vorteil zu vermieten, um eine optimale Kapazitätsauslastung und gleichzeitig eine sachgemäße und Instandhaltung anzuregen.

Die Sicherung eines hohen Nutzeffektes der eingesetzten Akkumulationsmittel beginnt bereits bei der Investitionstätigkeit. Dabei ist es erforderlich, die Projektanten, die Bau- und Ausrüstungsbetriebe wie die Investitionsträger durch ökonomische Hebel an einem hohen Nutzeffekt der Investitionen zu interessieren. Dies erfordert, die wirtschaftliche Rechnungsführung in den Projektierungsbetrieben einzuführen und deren wirtschaftliches Ergebnis weitgehend von dem für das jeweilige Objekt projektierten Nutzeffekt mit abhängig zu machen. Dazu ist der Nutzeffekt auf der Grundlage wirtschaftlicher Normative zu bemessen.

Die Preisbildung der Projektierungsbetriebe muß auf der Grundlage technisch-wissenschaftlicher Leistungsparameter erfolgen. Den Projektierungsbetrieben müssen finanzielle Vor- oder Nachteile daraus entstehen, wenn im Ergebnis die Forderungen bezüglich Anwendung neuester Technik, Anwendung von Typenprojekten und Einhaltung der Projektierungszeit erreicht werden oder positive bzw. negative Abweichungen auftreten.

Während gegenwärtig die Projektierungsbetriebe ihre Einnahmen von den Investitionsmitteln abgezweigt erhalten, müssen sie künftig Projekte mit hohem Nutzeffekt verkaufen. Durch die Maßnahmen werden die Projektierungsbetriebe zu volkswirtschaftlich hohen Leistungen angespornt.

Weiterhin beeinflußt der Bau- und Ausrüstungsbetrieb am stärksten die Höhe der Investitionskosten. Deshalb muß er an der Selbstkostensenkung wirksam materiell interessiert werden. Durch Vorschläge ist eine Bindung des materiellen Interesses der Bau- und Ausrüstungsbetriebe an die Überbietung des Nutzeffektes der Investitionsmaßnahmen und an der vorfristigen Fertigstellung zu erreichen. Der Investitionsträger wird bereits an hochproduktiven Investitionen zu niedrigsten Kosten und kürzesten Terminen interessiert.

Solche Hebel wie Beteiligung an Selbstkosteneinsparung, Investitionskredite und Eigenverwendung des Gewinnes müssen umfassender als bisher angewandt werden.

b) Ökonomische Hebel zur Entwicklung und schnellen Einführung kostengünstigerer Erzeugnisse und Verfahren mit hohem wissenschaftlich-technischem Niveau

Die rasche Entwicklung und Einführung neuer Erzeugnisse und Verfahren, die in ihren Gebrauchs- und Einsatzeigenschaften dem wissenschaftlich-technischen Höchststand entsprechen und zugleich einen ökonomisch vertretbaren Kostenaufwand und daher Preis haben, ist von grundlegender volkswirtschaftlicher Bedeutung. Hiervon hängen die Produktivitäts- und Kostenentwicklung aller Verbraucher von Produktionsmitteln ab. Bei Produktionsmitteln wird hierdurch in starkem Maße die reale Entwicklung der Lebenshaltung der Bevölkerung mitbestimmt. Gleichzeitig besteht hier ein entscheidender Faktor zur Gewährleistung der Exportfähigkeit der Erzeugnisse unserer Republik.

Damit die ökonomischen Hebel auf die Einführung neuer, besserer Erzeugnisse wirken, ist es erforderlich, daß die Preise für Erzeugnisse, entsprechend der inzwischen erfolgten Selbstkostenentwicklung, in kürzeren Abständen planmäßig kontrolliert werden. Damit wird gleichzeitig gewährleistet, daß Erzeugnisse, die durch die technische Entwicklung nach und nach veralten, nicht rentabler werden, als es neue Erzeugnisse sein können. Anderenfalls würde den Betrieben und VVB die Beibehaltung der Produktion veralteter Erzeugnisse gewinnbringender sein als die Entwicklung und Einführung neuer Erzeugnisse. Außerdem dürfen durch überhöhte Rentabilität neuer Erzeugnisse nicht Preise entstehen, die den Verbraucher von der Anwendung der neuen Technik abhalten.

Eine ständige sortiments- und bedarfsgerechte Produktion verlangt die kontinuierliche Entwicklung von Erzeugnissen und Verfahren, die der Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts dienen. Um planmäßig aktiven Einfluß auf die Entwicklung und Einführung neuer Erzeugnisse und Verfahren ausüben zu können, sind bei der Aufnahme der Themen in den Plan Neue Technik entsprechende Kostenlimite für das neue Erzeugnis sowie die wissenschaftlich-technischen Ziele und Fristen festzulegen. Für die Stimulierung der Forschung und Entwicklung reichen die ökonomischen Kategorien (Preis, Gewinn) noch nicht aus, da zwischen dem Ergebnis der Produktionstätigkeit des Betriebes und der Leistung der Forschungs- und Entwicklungsstelle zeitlich kein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Es sind daher besondere Beurteilungskriterien für die erbrachte Leistung und ihnen angepaßte Methoden der materiellen Interessiertheit notwendig. Es ist zu untersuchen, wie eine leistungsgerechte Entlohnung der Angehörigen der wissenschaftlich-technischen Intelligenz in den Forschungs- und Entwicklungsstellen erreicht werden kann, nach der sich die Gehälter in Abhängigkeit von der tatsächlichen Leistung bewegen.

Besondere Einzel- und Kollektivleistungen bei Entwicklung neuer Erzeugnisse und Verfahren sind durch Prämien aus dem Betriebsprämienfonds anzuerkennen, wenn entweder die im Plan festgelegten Fristen bei Erreichung der wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Ziele unterboten oder bei Einhaltung der geplanten Fristen die wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Ziele überboten werden.

Zur Finanzierung der Forschung und Entwicklung ist in den VVB ein Fonds "Technik" zu bilden. Dieser Fonds wird gespeist durch Verrechnung der Forschungs- und Entwicklungskosten, der Kosten für die DDR- und Fachbereich-Standards und eines festen Satzes für Anlaufkosten in die Selbstkosten.

Die Hauptform der Verrechnung von Forschungs- und Entwicklungskosten ist die Einbeziehung eines festen Durchschnittssatzes in die Kosten der laufenden Produktion aller Betriebe der VVB sowie der Betriebe, für deren fachliche Anleitung die VVB verantwortlich ist (bezirksgeleitete Betriebe). Diesem Durchschnittssatz muß der in einem bestimmten Zeitraum erforderliche Entwicklungsaufwand, Standardisierungsaufwand und Aufwand der Anlaufkosten zugrunde liegen.

Dadurch wird die einseitige Belastung der neuen Erzeugnisse durch eine gleichmäßige Verrechnung der Forschungs- und Entwicklungskosten in die Selbstkosten aller Erzeugnisse überwunden. Durch die Verrechnung wird auch die Kennziffer Gewinn aussagekräftiger.

Bei Einzelanfertigungen von Erzeugnissen mit einem relativ hohen Anteil von Forschungs- und Entwicklungskosten können diese direkt in die Selbstkosten des neuen Erzeugnisses verrechnet werden.

Der Fonds "Technik" ist zu verwenden zur

– Finanzierung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (einschließlich der betrieblichen Themen), die in Forschungs- und Entwicklungsstellen der VVB und den F/E-Stellen, für die die VVB die fachliche Anleitung geben (bezirksgeleitete Betriebe), bearbeitet werden. Die Finanzierung der Themen des Staatsplanes Neue Technik ist dabei unbedingt zu sichern.

– Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die im Rahmen der Vertragsforschung im Auftrage der VVB in Forschungs- und Entwicklungsstellen außerhalb des Bereiches der VVB bearbeitet werden.

– Deckung aller Zuschüsse für die der VVB unterstellten wissenschaftlichen Institute.

– Finanzierung aller Kosten für DDR- und Fachbereichsstandards

– Finanzierung der Anlaufkosten (nach von der VVB vorzugebenden Anlaufkosten-Limiten).

Es wird empfohlen, Kosten für F/E-Arbeiten, die wegen mangelhafter Arbeit des Betriebes zu keinem oder einem ungenügende Ergebnis geführt haben, nicht aus dem Fonds Technik der VVB, sondern zu Lasten des Gewinns des Betriebes zu finanzieren. Diese Regelung setzt eine gewissenhafte und verantwortungsvolle Kontrolle durch die VVB und die entsprechenden wissenschaftlichen Beratungsorgane voraus. In die Preisbildung und die Finanzierung aus dem Fonds sind auch die Kosten für Themen der Grundlagenforschung einzubeziehen, soweit sie in Forschungs- und Entwicklungsstellen der VVB bearbeitet werden.

Die Finanzierung der Grundlagenforschung in den Instituten der Akademien und Hochschulen sollte weiterhin aus dem Staatshaushalt erfolgen, wobei auch hier Formen der materiellen Interessiertheit, vor allem zur rationellen Ausnutzung der Forschungsmittel, anzuwenden sind.

Die an der Entwicklung und Lieferung neuer Erzeugnisse interessierten VVB können sich im Rahmen des nachweisbaren Aufwandes an den Forschungs- und Entwicklungskosten sowie Anlaufkosten der Liefer-VVB beteiligen. Dafür setzen sie ihren eigenen Fonds "Technik" mit ein und stimulieren so ihrerseits die vollständige Ausschöpfung aller Reserven zur schnellen Einführung neuer, besserer Erzeugnisse.

Um eine breite Anwendung der Erzeugnisse von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu gewährleisten, sollen die VVB und die Betriebe das Recht erhalten, für neue Erzeugnisse und Verfahren Lizenzen zu vergeben, Die Höhe der Lizenzanteile ist zwischen den Vertragspartnern zu vereinbaren. Durch entsprechende Festlegungen über die Verwendung der Lizenzgebühren ist ein materieller Anreiz auszulösen.

e) Ökonomische Hebel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, Senkung der Selbstkosten, Gewährleistung der Qualität der Erzeugnisse und Sicherung einer bedarfsgerechten Produktions- und Absatztätigkeit

Die Ergebnisse der Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Senkung der Selbstkosten und Erhöhung der Qualität der Produktion zeigen sich in zusammengefaßter Form in den Betrieben und VVB in der Kennziffer Gewinn. Um die Werktätigen der VVB und Betriebe und die verantwortlichen Leiter materiell an der Zunahme der Rentabilität zu interessieren, ist es erforderlich, die Zuführung zum Betriebsprämienfonds in starkem Maße vom Gewinn 12 abhängig zu machen.

Dies gilt ebenso für die Beurteilungsmaßstäbe der leistungsabhängigen Gehälter des leitenden Personals der VVB und Betriebe einschließlich der Meister. Dabei sind zusätzliche Beurteilungskriterien anzuwenden, wie z. B. abgesetzte Warenproduktion, Steigerung der Arbeitsproduktivität, Einhaltung des Lohnfonds und der Beschäftigtenanzahl sowie die Erfüllung wichtiger technisch-wirtschaftlicher Kennziffern. Die letzteren sind vor allem innerhalb der Betriebe anzuwenden.

Um eine qualitätsgerechte Produktion zu sichern, ist es notwendig, Preisdifferenzierungen auf der Grundlage einheitlicher staatlich festgesetzer Preise zu schaffen. Diese ermöglichen es den Lieferern und Abnehmern von Erzeugnissen, auf der Grundlage technisch-ökonomischer Kennziffern Preiszuschläge oder -abschläge anzuwenden, die natürlich von überprüfbaren Qualitätsmaßstäben abhängen müssen.

Um eine sortiments, qualitäts- und termingerechte Produktion und Lieferung zu gewährleisten, sind die Ware-Geld-Beziehungen zwischen den Betrieben voll auszunutzen. Die bisherige Form der Bezahlung von Warenlieferungen und Leistungen ist deshalb zu verändern. Insgesamt kommt es darauf an, die künstliche Trennung zwischen Produktion und Zirkulation zu überwinden.

Entsprechend der wachsenden Verantwortung der Betriebe für die Rationalisierung der Produktionstechnologie und -organisation ist es notwendig, in den Betrieben einen Rationalisierungsfond zu bilden. Dadurch werden alle bisherigen zersplitterten kleineren Finanzierungsquellen des technischen Fortschritts, die Fonds Neue Technik, Siebenjahrplanfonds, beseitigt. Gleichzeitig sind geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um eine breitere Anwendung von Rationalisierungskrediten zu fördern.

Mit Hilfe richtig ausgewählter ökonomisch begründeter Lohnformen sind die Werktätigen auf die wichtigsten beeinflußbaren Faktoren der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Senkung der Selbstkosten zu orientieren. Dies geschieht vor allen Dingen durch die Anwendung von Prämienlohnsystemen, welche nicht nur auf die Menge der geforderten Produktionsleistung abzielen, sondern auch auf qualitative Merkmale, wie sie in den Selbstkosten und der Erzeugnisqualität erfaßt werden. Dabei ist von den beschlossenen Maßnahmen auf dem Gebiete des Arbeitslohnes und der Arbeitsnormung auszugehen. Der Grundsatz muß verwirklicht werden, daß die Technik, Technologie und Produktionsorganisation die Normen bestimmen.

Auch der sozialistische Wettbewerb und die hiermit zu verbindenden Formen der materiellen Interessierung müssen dazu anregen, die neue Technik schnell einzuführen und vollständig auszunutzen, Material und Energie auf das sparsamste zu verwenden und höchste Qualität herzustellen.

Ein wirksamer materieller Anreiz des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Betrieb ergibt sich auch daraus, daß zur Begründung des Lohnzuwachses und des hierzu erforderlichen Mehrleistungslohns die Kennziffern Rentabilität und Steigerung der Arbeitsproduktivität die Grundlage bilden.

Die Wirksamkeit bisher schon vorhandener Formen der persönlichen materiellen Interessierung für einzelne Leistungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, wie Vergütung von Verbesserungsvorschlägen, Ingenieur-Konten u. ä., muß erhöht werden.

Bei evtl. Einführung einer Jahresendprämie würde die materielle Interessierung an der ökonomischen Entwicklung des Zweiges und der Betriebe stärker als bisher für das gesamte Werkkollektiv wirksam.

Die Gesamtheit der ökonomischen Hebel, die auf eine kontinuierliche hohe Ausnutzung der Fonds und auf die Entwicklung und Einführung neuer, besserer und kostengünstigerer Erzeugnisse orientiert und gleichzeitig die VVB und Betriebe am wissenschaftlich-technischen Höchststand der Produktionstechnologie und -organisation interessiert, wirkt gleichzeitig auf die Sicherung einer bedarfsgerechten Produktion und Lieferung. Dazu sind ergänzende Maßnahmen und Regelungen zu empfehlen.

Zur Sicherung einer ökonomisch begründeten termingerechten Lieferung sind über den Preis zusätzliche ökonomische Hebel anzuwenden. Dies betrifft die vertragliche Festlegung von Preisabschlägen als Folge von Mängelrügen für verspätete Lieferungen und die Gewährleistung eines vom Abnehmer zu zahlenden Preiszuschlages für vorfristige bzw. außergewöhnlich kurzfristige Lieferung. Gleichzeitig damit sind die bisherigen vielfach ökonomisch nicht begründeten und daher überhöhten Bestellfristen zu überprüfen.

Die Lieferanten (Produzenten einschließlich Produktionsmittegroßhandel) sind materiell an der für den reibungslosen Ablauf des volkswirtschaftlichen Gesamtprozesses wichtigen Bestandhaltung an Fertigerzeugnissen, Standardteilen, Zuliefer- und Ersatzteilen zu interessieren. Dies erfolgt über den Gewinn, der vom Umsatz abhängt, und über die Vorteile, die aus der vorfristigen oder besonders kurzfristigen Lieferung durch den entsprechenden Preiszuschlag entstehen. Für Bestellungen in größerem Umfang sind Preisvergünstigungen zu gewähren; für nicht branchenübliche Einzel- und Sonderanfertigungen sind Sonderpreise anzuwenden.

Um die Absatzbeziehungen der Industrie und die damit verbundene Funktion des Produktionsmittelgroßhandels richtig zu gestalten, ist es notwendig, ökonomisch begründete Großhandelsspannen bei der Preisgestaltung durchzusetzen. Zugleich muß gewährleistet werden, daß der Produktionsmittelgroßhandel die erforderlichen materiell-technischen Voraussetzungen für eine kurzfristige und sortimentsgerechte Lieferung (Lager-, Transport- und Umschlagskapazität) entwickelt.

Für die im Bereich des Absatzes und der Versorgung Beschäftigten sind die Prinzipien der leistungsabhängigen Löhne und Gehälter anzuwenden. Dabei sind solche Maßstäbe heranzuziehen, wie Einhaltung der Lieferpläne, Auftragsbeschaffung, Auftragsunterbringung u. a.

Zwischen der Industrie und den Außenhandelsorganen sind exakte Vereinbarungen zu treffen über die in den nächsten Jahren vorgesehene Absatzperspektive. Das gegenwärtig gültige Vertragssystem ist so zu verändern, daß die Verträge zwischen der Industrie und den Außenhandelsunternehmen zu einem wirksamen Instrument für die Sicherung einer bedarfsgerechten, weltmarktfähigen Produktion und für die sparsamste Verwendung von Importen mit dem volkswirtschaftlich höchsten Nutzeffekt werden.

Um die Industrie an der Übernahme von Exportverpflichtungen mit hohen Devisenerlösen zu interessieren, wird empfohlen:

– die Beziehungen zwischen Industrie und Außenhandelsorganen nach der Durchführung der Industriepreisreform auf der Basis der neuen staatlich festgesetzten Preise zu organisieren,

– zwischen den VVB und Außenhandelsunternehmen Vereinbarungen über Preiszu- und -abschläge für einzelne Erzeugnisse zu treffen,

– den VVB zur Sicherung ihrer Mitwirkung an der Exporttätigkeit besondere materielle Anreize zu gewähren.

V

Die Verantwortung der VVB für die Leitung des Reproduktionsprozesses

Von entscheidender Bedeutung für die organische Verbindung der zentralen staatlichen Planung und der Anwendung des Systems ökonomischer Hebel mit der Durchsetzung des Produktionsprinzips ist die neue Rolle der VVB im ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft.

Die optimale und proportionale Entwicklung der Produktivkräfte unserer Gesellschaft verlangt die weitere Konzentration der Produktion, die auf Spezialisierung beruhende zentralisierte Produktion, die radikale Standardisierung, Typisierung und Normung und die rationellste Auslastung der Kapazitäten bei nützlichster Verteilung der Produktionsaufgaben. Sie macht es notwendig, starke Kräfte auf die Forschung und Entwicklung zur Beeinflussung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes zu konzentrieren sowie schnell und nachdrücklich die besten Produktionsmethoden und Technologien zu verallgemeinern.

Das ist nur möglich, wenn das Produktionsprinzip in der Wirtschaftsleitung konsequent angewandt wird. Das bedeutet vor allem, daß die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden VVB auf der Grundlage der zentralen staatlichen Planung den gesamten Industriezweig auf ökonomische Weise leiten.

Die VVB trägt entsprechend den in den zentralen staatlichen Plänen festgelegten volkswirtschaftlichen Zielsetzungen die volle Verantwortung für den gesamten Reproduktionsprozeß des Industriezweiges (d. h. die Bedarfsermittlung, die Forschung und Entwicklung, die Planung und Durchsetzung des wissenschaftlich technischen Fortschritts, die Produktion, den Absatz sowie die planmäßige Erwirtschaftung und Verwendung des Gewinns).

Dazu erhält die VVB für die volkswirtschaftlich entscheidenden Proportionen und Grundfragen von der Staatlichen Plankommission und vom Volkswirtschaftsrat verbindliche Zielstellungen. Die konkrete Ausarbeitung, Planung, Durchführung und Kontrolle realisiert sie im Zusammenwirken mit den Betrieben in eigener Verantwortung.

Auf der Grundlage der Orienierungsziffern der Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates und der Planvorschläge der Betriebe erarbeitet die VVB den bilanzierten und mit den zuständigen Organen abgestimmten Planvorschlag der VVB. Sie begründet ihn vor dem Leiter der Industrieabteilung des Volkswirtschaftsrates.

Die Perspektivplangruppen der VVB arbeiten auf der Grundlage der Aufgaben, die sie durch die Staatliche Plankommission erhalten, Vorschläge für die perspektivische Entwicklung des Industriezweiges aus. Dabei stehen die Ausarbeitung der Hauptrichtungen von Forschung und Entwicklung, die Einführung der neuen Technik, die Entwicklung und Rationalisierung der Produktion der Betriebe der VVB im Vordergrund.

Um die Arbeit der VVB als ökonomisches Führungsorgan wirksam gestalten zu können, ist es erforderlich, die Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die den VVB zur Verfügung stehenden Mittel für die einzelnen Seiten des Reproduktionsprozesses exakt festzulegen und auf dieser Basis die ökonomischen Hebel richtig anzuwenden.

Die VVB hat ihre Arbeit in folgender Richtung zu organisieren:

1. Ermittlung des Bedarfs der Volkswirtschaft an den Erzeugnissen der VVB

Entsprechend der Ökonomik des Zweiges bzw. der Erzeugnisgruppen muß die Bedarfsforschung von den VVB und den Betrieben durchgeführt werden. Die Marktanalysen und Bedarfsermittlungen geben die Orientierung für Maßnahmen des technischen Fortschritts und für eine optimale Verteilung der Produktionsprogramme und Produktionssortimente auf einzelne Betriebe des Zweiges. Bei der Bedarfsforschung muß sich die VVB am Weltmarkt orientieren (Studium der Gebrauchseigenschaften, der Kosten und Preise im internationalen Maßstab; Sicherung der Exportfähigkeit der Erzeugnisse).

Die Bedarfsforschung muß in enger Zusammenarbeit mit Organen des Innen- und Außenhandels durchgeführt werden. In Zusammenarbeit mit den Außenhandelsorganen sind Eportprogramme der Industriezweige zu erarbeiten, die die Richtung der Exporttätigkeit sowie Forderungen an die Erzeugnisgruppen hinsichtlich der technischen Ausführung, der Devisenrentabilität und Valuta-Erlöse umfassen.

Die Bedarfsforschung führt zur Bilanzierung des Bedarfs mit dem Aufkommen der Erzeugnisse durch Betriebe, Leitbetriebe und VVB. In Verbindung mit der Bedarfsermittlung muß die Werbung und Absatzvorbereitung erfolgen, besonders zur Einführung neuer Erzeugnisse.

2. Die Durchsetzung des technischen Fortschritts im gesamten Industriezweig

Die VVB ist auf der Grundlage der zentralen staatlichen Direktiven voll verantwortlich für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt in ihrem Zweig. Von den neuesten Erkenntnissen und Hauptrichtungen in Wissenschaft und Technik ausgehend, muß sie die notwendigen Erfordernisse für den Industriezweig in einer "Konzeption der wissenschaftlich-technischen Entwicklung" ausarbeiten und auf dieser Grundlage die Entwicklung des Zweiges planmäßig organisieren. Über die Erzeugnisgruppenarbeit verwirklicht die VVB ihre Verantwortung für den gesamten Industriezweig, gegenüber der bezirksgeleiteten Industrie hinsichtlich des technischen Fortschritts und der Bilanzierung.

Die Generaldirektoren der VVB organisieren die Zusammenarbeit mit den Arbeitskreisen des Forschungsrates, den Hoch- und Fachschulen, den Akademien und ihren Einrichtungen sowie den wissenschaftlichen Instituten. Ihre wissenschaftlich-technischen Zentren und Institute wirken darauf hin, daß die wissenschaftlich-technische Konzeption kontinuierlich vervollständigt und der wissenschaftlich-technische Fortschritt – insbesondre die modernsten Produktionsmethoden und Technologien – planmäßig im Industriezweig durchgesetzt werden.

Sie haben die Aufgaben der wissenschaftlich-technischen Zentren und Institute unter Beachtung der spezifischen Bedingungen des Industriezweiges exakt auszuarbeiten.

Die VVB hat das Recht, zur Lösung der im Plan Neue Technik gestellten Aufgaben die erforderlichen Proportionen zwischen Forschung, Entwicklung, Konstruktion und Technologie sowie zwischen den Bereichen der technischen Vorbereitung der Produktion und den Betriebsmittelbau selbständig festzulegen. Sie muß den erforderlichen Kaderbedarf bilanzieren. Sie muß den Nutzen und die Einhaltung der für die technische Entwicklung vorgegebenen Parameter gegenüber den Betrieben kontrollieren und für den Zweig insgesamt nachweisen.

Sie organisiert in diesem Zusammenhang die Durchführung von Leistungsvergleichen, die Erarbeitung von Zeitnormativen und Bestwerten und die Übertragung der Bestwerte im Rahmen der Betriebe des Zweiges. Sie verfügt über entsprechende Mittel zur Finanzierung technischer Entwicklungen.

Die VVB ist für die Durchführung der internationalen wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit entsprechend bestätigten Direktiven verantwortlich. In diesem Zusammenhang ist ihre Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung internationaler Spezialisierungsvereinbarungen auf der Grundlage exakter Bilanzen festzulegen.

3. Die VVB sind voll verantwortlich für die Reproduktion der Fonds

Zur Sicherung der Investitionen, einschließlich Erhaltungsmaßnahmen, muß die VVB den Ausrüstungsbedarf ihres Bereiches bilanzieren, mit den zentralen Staatsorganen und den für die Ausrüstungslieferung zuständigen VVB bzw. Außenhandelsorganen abstimmen. Sie hat die Investitionsmittel auf die volkswirtschaftlich wichtigsten Vorhaben zu konzentrieren. Sie sorgt dafür, daß die Investitionsvorhaben unter Berücksichtigung internationaler Bestwerte projektiert, in kürzester Frist und mit geringstem Aufwand an Mitteln fertiggestellt und die projektierten Leistungskennziffern erreicht werden. Bestätigte Besttechnologien und TAN sind von den Projektanten und Technologen bei der Ausarbeitung‚ der Projekte obligatorisch anzuwenden.

Der VVB sollte im Rahmen der Perspektiv-Investitionspläne ein Mindestlimit bestätigt werden. Die garantierte Bereitstellung dieser Mittel macht es möglich, bestimmte Investitionen in jedem Falle vorzubereiten, zu planen und durchzuführen.

Die Abschreibungen für den Ersatz der Grundmittel sind von den VVB gemäß den Bedürfnissen des Zweiges einzusetzen. Diese Mittel sind planmäßig für Ersatzinvestitionen, Rekonstruktionsmaßnahmen und zur Verbesserung vorhandener Produktionsanlagen zu verwenden.

Die planmäßige Erweiterung der Grundfonds ist weitgehend aus den im Zweig erwirtschafteten Mitteln zu decken.

4. Die Funktionen der VVB und ihrer Betriebe im Bereich des Absatzes und des Exportes

Die Mitverantwortung der VVB für den Absatz der Erzeugnisse erfordert ökonomisch engere Beziehungen zwischen der Industrie und dem Binnen- und Außenhandel. Deshalb erhält die VVB das Recht, dort, wo es ökonomisch zweckmäßig ist, nach Abstimmung mit den entsprechenden Binnen- und Außenhandelsorganen, eigene Absatzorganisationen für den Industriezweig zu bilden, verbunden mit eigener Lagerhaltung.

Für den Absatz können in den VVB entsprechend der Ökonomik des Zweiges verschiedene Organisationsformen genutzt werden. Hierfür gibt es drei hauptsächliche Möglichkeiten:

a) Der Absatz liegt voll verantwortlich bei den Betrieben; die Anleitung erfolgt durch die Absatzabteilungen der VVB.

b) Die VVB verfügt über eine eigene Absatzorganisation, die den Verkauf von Erzeugnissen des Industriezweiges übernimmt und unter Leitung der VVB nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitet.

c) Die VVB ist mitverantwortlich für die Arbeit spezieller Auslieferungslager, die selbständig organisierten Großhandelsbetrieben unterstehen.

Die Mitverantwortung der VVB und der Betriebe für den Absatz der Erzeugnisse erfordert ökonomisch engere Beziehungen zwischen der Industrie und den Handelsorganen.

Die Unterstellung spezialisierter Großhandelsbetriebe unter die VVB ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie zur Ökonomisierung der Zirkulationssphäre beiträgt und die Aufgaben zur Deckung des Bedarfs der Volkswirtschaft durch solche spezialisierten Großhandelsbetriebe besser gelöst werden können als bei selbständig organisierten Großhandelsbetrieben.

Die Anwendung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft auf die Beziehungen der VVB und ihrer Betriebe zu den leitenden Organen und Betrieben des Konsumgüterbinnenhandels macht es erforderlich, Planmäßigkeit mit höchster Beweglichkeit zu verbinden, um den Produktions- und Realisierungsbedingungen von Konsumgütern Rechnung zu tragen.

Bei der Entwicklung der Beziehungen zwischen Konsumgüterproduktion und Binnenhandel gelten folgende Grundsätze:

– Herstellung echter ökonomischer Beziehungen des Kaufs und Verkaufs zwischen Handel und Industrie,

– Erhöhung der Rolle des Wirtschaftsvertrages in den Beziehungen zwischen Handel und Industrie sowie bei der Planung.

Für technisch komplizierte Erzeugnisse (z. B. Straßenfahrzeuge, Rundfunk, Fernsehen) ist es zweckmäßig, Vertriebsorganisationen der Industrie zu entwickeln, die den Verkauf bis zum Konsumenten übernehmen.

Diese Vertriebsorganisationen müssen gleichzeitig den Kundendienst, die Ersatzteilversorgung u. ä. mit gewährleisten. Die Industrieläden sind stärker für die Bedarfsforschung der Industrie bzw. als Testläden auszunutzen.

Darüber hinaus wird es zweckmäßig, spezielle Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht der Industrie unterstellt sind, für den Verkauf hochwertiger Spezialerzeugnisse bzw. spezialisierter Angebote einzelner Betriebe auszunutzen.

5. Die Tätigkeit der VVB auf Grundlage der wirtschaftlichen Rechnungsführung

Als ökonomisches Führungsorgan des Industriezweiges arbeitet die VVB nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung.

Die wirtschaftliche Rechnungsführung der VVB muß die Ökonomik ihres gesamten Verantwortungsbereiches umschließen und unter Ausnutzung der ökonomischen Kategorien organisiert werden. Dabei muß die wirtschaftliche Rechnungsführung der VVB den Erfordernissen und Eigenheiten einer Industriezweigleitung entsprechen.

Die Anwendung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in der VVB muß folgenden Anforderungen gerecht werden:

– Festigung der Verantwortung der VVB für das wirtschaftliche Ergebnis ihres Verantwortungsbereiches,

– Erwirtschaftung der für die planmäßige Reproduktion notwendigen Mittel im Maßstab des Verantwortungsbereiches der VVB,

– Konzentrierung aller ökonomischen Dispositionen des Industriezweiges, die nur aus der Sicht des gesamten Zweiges richtig durchgesetzt werden können, in der VVB,

– volle Ausnutzung der materiellen Interessiertheit auf der Ebene des Zweiges und seiner Leitung,

– Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung der Betriebe der VVB.

Im Rahmen der wirtschaftlichen Rechnungsführung verfügen die VVB zur Lösung ihrer Planaufgaben über folgende Fonds:

Fonds Technik, Gewinnverteilungsfonds, Verfügungsfonds

Kreditreserve, Prämienfonds

Die Aufgaben der VVB im neuen ökonomischen System der Planung und Leitung und die Ausnutzung der ökonomischen Kategorien in ihrem Verantwortungsbereich erfordern es, daß die VVB, ausgehend von der geplanten Entwicklung der Erzeugnisse, der Bedarfsanalyse und Marktforschung, der anzuwendenden Technologie und Kostenentwicklung, die Preisbildung ihrer Erzeugnisse schrittweise übernehmen. Bei der Ausübung der Preisbildungsfunktion haben die VVB die Erkenntnisse, die sich aus den Preisbestätigungs-Unterlagen ergeben – wie z. B. hohe Gemeinkosten, Materialverluste, Ausschuß, Nacharbeit und Garantieleistungen –‚ auszuwerten und daraus die entsprechenden Schlußfolgerungen und Maßnahmen für die Veränderung im Industriezweig abzuleiten. Die Preisbildungsarbeit muß dazu beitragen, daß eine optimale Steigerung der Arbeitsproduktivität und Senkung der Selbstkosten erreicht wird. Dazu sind exakte Preisbildungsvorchriften zu schaffen. Besonders wichtig ist die umfassende Preiskontrolle durch ein besonderes staatliches Organ, welches für die Haupterzeugnisse des Zweiges auch die staatliche Preisgenehmigung erteilt.

Die Sicherung der Zweigrentabilität

Die Deckung der Selbstkosten durch Erlöse gilt sowohl für die VVB als auch für den Betrieb. Die Rentabilität der Produktion muß gesichert werden.

Die VVB stellt eigene Bilanzen auf sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung, in die die Abschlüsse der zu ihr gehörenden Betriebe eingehen.

Die VVB sichert die Gesamtrentabilität des Zweiges und der Betrieb die Betriebsrentabilität als Grundlage für die Leistungsbeurteilung. Das Ministerium der Finanzen trifft dazu die entsprechenden Regelungen.

Eine zeitweilige Unrentabilität bestimmter Betriebe der VVB kann eintreten. Hier tritt die VVB zunächst mit einer Finanzierungsfunktion (Gewährung der Verluststützung) in Aktion.

Die Finanzbeziehungen der VVB

Durch die Überführung der VVB auf die wirtschaftliche Rechnungsführung erhält der Gewinn auf der Ebene des Industriezweiges eine zentrale Stellung in der Stimulierung der Wirtschaftstätigkeit aller Betriebe des Zweiges und der VVB-Leitung.

Die wirtschaftliche Rechnungsführung der VVB setzt voraus, daß der VVB die Verantwortung für die planmäßige Finanzierung der Maßnahmen der ihr angegliederten Betriebe übertragen wird. Das wird erreicht, indem die direkten Finanzbeziehungen der Betriebe zum Staatshaushalt aufgehoben und die VVB in die Bankkontrolle einbezogen werden. Die VVB haben im Rahmen des Planes das Verfügungsrecht über die finanziellen Fonds.

Die volle Übertragung der Verantwortung für die planmäßige Finanzierung der Ausgaben der ihr angegliederten Betriebe zwingt die VVB, die Erwirtschaftung aller finanziellen Fonds zu organisieren.

Die Betriebe führen den Gewinn, der die Produktionsfondsabgabe nach deren Einführung mit einschließt, nach dem Nettoprinzip, d. h. nach Durchführung der planmäßig vorgesehenen Gewinnverwendung, an die VVB ab. Dabei gilt der Grundsatz, daß der Gewinn von den Betrieben an die VVB und von den VVB an den Staatshaushalt abgeführt wird.

Mit der Übertragung der Finanzierungsfunktion auf die VVB übernehmen diese die volle Verantwortung für die ökonomische Ausnutzung aller finanziellen Fonds. Die VVB ist verpflichtet, diese Mittel im Rahmen des Planes für die Förderung des technisch-wissenschaftlichen Fortschritts, für eine qualitäts- und bedarfsgerechte Produktion mit dem Ziel der Steigerung der Rentabilität einzusetzen. Es ist zu prüfen, ob es möglich ist, die den VVB zur Verfügung stehenden finanziellen Fonds in das folgende Planjahr zu übertragen. In diesem Falle kann die VVB das Recht, finanzielle Fonds auf das folgende Planjahr zu übertragen, auf die Betriebe delegieren.

Die Einflußnahme der Betriebe untereinander als Liefer- und Abnehmerbetrieb muß eine bedarfsgerechte Produktion und Versorgung stimulieren. Von den objektiv zwischen ihnen bestehenden Ware-Geld-Beziehungen ausgehend, ist es notwendig, die Finanzierungsgrundsätze im Zirkulationsprozeß der Ware zu verändern. Die Organisation der Verrechnungsmethoden muß diesen Grundsätzen so angepaßt werden, daß eine schnelle, unbürokratische und rationelle Abwicklung des Zahlungsverkehrs gewährleistet bleibt:

– Die Bank darf in Zukunft aus dem Konto des Abnehmerbetriebes nicht mehr automatisch die Lieferantenrechnungen bezahlen, sondern muß dies vom Auftrag des Abnehmerbetriebes abhängig machen.

– Die Vertragsbestimmungen für die Beziehungen der Betriebe untereinander müssen festlegen, daß in die vertraglichen Vereinbarungen der Betriebe neben den Lieferbedingungen auch die Zahlungsbedingungen und die Konsequenzen aufzunehmen sind, die sich aus nicht bedarfsgerechter Lieferung oder nicht fristgemäßer Zahlung ergeben. So muß im Rahmen dieser gesetzlichen Regelung auf der einen Seite der Abnehmerbetrieb das Recht erhalten, die Zahlungsanweisung erst nach einer festgelegten Frist zu erteilen, die ihm die Möglichkeit gibt, Qualität, Sortiment usw. der gekauften Waren zu prüfen, die Lieferung als vertragsgerecht anzuerkennen, Mängellrügen durch entsprechende Kürzung des Rechnungsbetrages geltend zu machen oder die Ware dem Lieferbetrieb wieder zur Verfügung zu stellen. Auf der anderen Seite muß für den Lieferbetrieb das Recht auf Berechnung von Verzugszinsen in einer solchen Höhe festgelegt werden, die zu empfindlichen Nachteilen beim säumigen Zahler führt.

Wenn der Abnehmer nicht imstande ist, Rechnungen durch die Bank zu bezahlen, dann darf ihm nicht automatisch ein Kredit eingeräumt werden. Zahlungskredite zur Überwindung vorübergehender Schwierigkeiten nach differenzierten Zinssätzen für gut und schlecht arbeitende Betriebe müssen von solchen Bedingungen abhängig gemacht werden, die auf eine Beseitigung des planwidrigen Zustandes hinwirken. Die Deutsche Notenbank hat spezielle Industrie-Bankfilialen zu schaffen, die die Bankgeschäfte der VVB übernehmen, die zu ihrem nach dem Produktionsprinzip gebildeten Wirtschaftsbereich gehören und ihnen zielgerichtete Kredite gewähren. Diese Industrie-Bankfilialen bestätigen die operativen Quartals- und Quartalskassenpläne der VVB und organisieren die staatliche Finanzkontrolle gegenüber den Industriezweigen.

Der Eigenmittelanteil an der Finanzierung der Umlaufmittel ist schrittweise aus selbst erwirtschaftetem Gewinn zu erhöhen. Der verbleibende Kreditanteil für die Finanzierung der Umlaufmittel (Richtsatzplan- und Saisonkredite) ist im Kreditplan der VVB festzulegen. Für die Einhaltung des Kreditplanes trägt der Generaldirektor die volle Verantwortung. Um eine hohe Beweglichkeit zu sichern, vor allem für die Ausreichung unvorhergesehener zeitweiliger Kredite, erhalten die VVB eine Kreditreserve (Kredit-Limit).

Die VVB unterhalten direkte Kreditbeziehungen zur für sie zuständigen Industrie-Bankfiliale. Zum Beispiel können künftig folgende Kredite den VVB und in ihrem Einvernehmen auch einzelnen Betrieben gewährt werden:

– Sonderkredite für zusätzliche Umlaufmittel, die einen überplanmäßigen Nutzeffekt ermöglichen,

– höhere Rationalisierungskredite,

– Zwischenkredite für Maßnahmen, die aus dem Reineinkommen zu finanzieren sind,

– Überbrückungskredite für Maßnahmen, die aus dem Reineinkommen zu finanzieren sind,

– Überbrückungskredite infolge Mindergewinnes oder außerplanmäßiger Verluste,

– Überbrückungskredite für vorübergehende Liquiditätsschwierigkeiten.

Die Verpflichtung zur fristgemäßen Rückzahlung der Kredite muß mit einem zweckentsprechenden System der finanziellen Haftung der Betriebe und VVB verbunden werden. Betriebe und VVB müssen materiell daran interessiert sein, die durch die Haftung gebundenen Mittel (Gewinne und aus Gewinnen gebildete Fonds) für den produktiven Einsatz flüssig zu machen.

6. Die Leitung der VVB

Die VVB sichert die straffe staatliche Ordnung und Disziplin durch die persönliche Verantwortung in ihrem Aufgabenbereich und durch die regelmäßige Rechenschaftslegung der Werkdirektoren vor dem Generaldirektor. Der Generaldirektor erteilt den Werkdirektoren nach Beendigung des Geschäftsjahres und Durchführung einer dokumentarischen Revision und einer Kontrollausschußsitzung Entlastung über die geleistete Arbeit.

Die VVB wird von dem Generaldirektor nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Dem Generaldirektor werden in der Regel zur Seite gestellt:

der Direktor für Technik,

der Direktor für Produktion,

der Direktor für Ökonomie,

der Direktor für Beschaffung und Absatz,

der Leiter der TKO der VVB

und der Hauptbuchhalter der VVB.

Der VVB sind Betriebe und Institute zugeordnet. Entsprechend der volkswirtschaftlichen Zweckmäßigkeit und der Produktionsstruktur können im Rahmen der VVB Kombinate oder vereinigte Industrieunternehmen mit Zustimmung des Volkswirtschaftsrates gebildet werden.

Der Generaldirektor der VVB erhält Weisungen vom Leiter der zuständigen Industrieabteilung des Volkswirtschaftsrates. Der Generaldirektor hat das Weisungsrecht gegenüber den Werkdirektoren der Betriebe. Weisungen des Generaldirektors sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Werkleiter erhalten grundsätzlich nur die Aufgabenstellung. Die VVB stärkt die Verantwortung der Werkleiter für die Organisation der Durchführung.

Hier nach: Richtlinie für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Beschluß des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 11. Juli 1963 / Die Anwendung der Grundsätze des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Bauwesen. Beschluß des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 14. Juni 1963, 2. Auflage, [Ost-]Berlin 1963, S. 5-85.

1 Beschluß des VI. Parteitages der SED über die Aufgaben in der Industrie, im Bauwesen sowie im Transport und Nachrichtenwesen, Dietz Verlag, Berlin 1963, S. 5. [1 ]

2 Vgl. Walter Ulbricht: Das Programm des Sozialismus und die geschichtliche Aufgabe der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Dietz Verlag, Berlin 1963, S. 82 ff. [2 ]

3 Vgl. Walter Ulbricht: Das neue ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft in der Praxis. Wirtschaftskonferenz des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 24. und 25. Juni 1963, Dietz Verlag, Berlin 1963. [3 ]

4 Walter Ulbricht: Das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft in der Praxis, S. 10. [4 ]

5 W. I. Lenin: Werke, Bd. 35, S. 524. [5 ]

6 Ebenda, Bd. 33, S. 88 und 89. [6 ]

7 Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Dietz Verlag, Berlin 1963, S. 71. [7 ]

8 Walter Ulbricht: Das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft in der Praxis, S. 21. [8 ]

9 "Die richtige Verbindung der materiellen und moralischen Anreize – das ist unser Kurs, unsere Linie für die gesamte Periode des Aufbaus des Kommunismus." (N. S. Chruschtschow: Der Triumph des Kommunismus ist gewiß. Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der KPdSU an den XXII. Parteitag der KPdSU. Über das Programm der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, Oktober 1961, Dietz Verlag, Berlin 1961, S. 238.) [9 ]

10 "Wir müssen die Bedeutung des Gewinns, der Rentabilität heben. Im Interesse einer besseren Planerfüllung muß man dem Betrieb größere Möglichkeiten geben, über den Gewinn zu verfügen und ihn weitgehender als Anreiz zur guten Arbeit seiner Belegschaft, zur Erweiterung der Produktion zu nutzen." (Ebenda.) "Ohne Berücksichtigung des Gewinns ist es unmöglich zu bestimmen, auf welchem Niveau der Betrieb wirtschaftet und welchen Beitrag er für den Reichtum des ganzen Volkes leistet." Die Entwicklung der Wirtschaft der UdSSR und die Leitung der Volkswirtschaft durch die Partei. Bericht N. S. Chruschtschows auf dem Plenum des ZK der KPdSU am 19. November 1962. In: Die Presse der Sowjetunion, 1962, Nr. 134, S. 2920.) [10 ]

11 Ebenda, S. 2919. [11 ]

12 Nach Einführung der Produktionsfondsabgabe ist dies der nach Abzug der Fondsabgabe verbleibende Restgewinn. [12 ]