SS-Befehl – A – Nr. 65 [Verlobungs- und Heiratsbefehl der SS], 31. Dezember 1931

Der Reichsführer-SS

München, den 31. Dezember 1931

SS-Befehl – A – Nr. 65

1. Die SS ist ein nach besonderen Gesichtspunkten ausgewählter Verband deutscher Nordisch-bestimmter Männer.

2. Entsprechend der nationalsozialistischen Weltanschauung und in der Erkenntnis, daß die Zukunft unseres Volkes in der Auslese und Erhaltung des rassisch und erbgesundheitlich guten Blutes beruht, führe ich mit Wirkung vom 1. Januar 1932 für alle unverheirateten Angehörigen der SS die "Heiratsgenehmigung" ein.

3. Das erstrebte Ziel ist die erbgesundheitlich wertvolle Sippe deutscher Nordisch-bestimmter Art.

4. Die Heiratsgenehmigung wird einzig und allein nach rassischen und erbgesundheitlichen Gesichtspunkten erteilt oder verweigert.

5. Jeder SS-Mann, der zu heiraten beabsichtigt, hat hierzu die Heiratsgenehmigung des Reichsführers-SS einzuholen.

6. SS-Angehörige, die bei Verweigerung der Heiratsgenehmigung trotzdem heiraten, werden aus der SS gestrichen; der Austritt wird ihnen freigestellt.

7. Die sachgemäße Bearbeitung der Heiratsgesuche ist Aufgabe des "Rassenamtes" der SS.*

8. Das Rassenamt der SS führt das "Sippenbuch der SS", in das die Familien der SS-Angehörigen nach Erteilung der Heiratsgenehmigung oder Bejahung des Eintragungsgesuches eingetragen werden.

9. Der Reichsführer-SS, der Leiter des Rassenamtes und die Referenten dieses Amtes sind ehrenwörtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

10. Die SS ist sich darüber klar, daß sie mit diesem Befehl einen Schritt von großer Bedeutung getan hat.

Spott, Hohn und Mißverstehen berühren uns nicht; die Zukunft gehört uns!

Der Reichsführer SS

gez. H. Himmler

Hier nach: SS-Befehl – A – Nr. 65, in: Sammlung von Befehlen des Heiratsamtes im Rasse- und Siedlungshauptamt-SS über grundsätzliche Fragen und über die Bearbeitung der Verlobungs- und Heiratsgesuche in den Hauptabteilungen, Berlin ca. 1943, Loseblattsammlung, Dokument I/1a.

* Die sachgemäße Bearbeitung der Heiratsgesuche wird jetzt vom Heiratsamt durchgeführt. [* ]