Niederschrift des StS Pünder über die letzte Ministerbesprechung des Reichskabinetts Brüning [Rücktritt des Reichskabinetts Brüning], 30. Mai 1932

Einleitung

Mit der Berufung des Vorsitzenden der Reichstagsfraktion der Deutschen Zentrumspartei Heinrich Brüning in das Amt des Reichskanzlers durch den Reichspräsidenten Paul v. Hindenburg begann am 30. März 1930 die Ära der Präsidialkabinette (1930-1933) und damit die Umformung des parlamentarisch konzipierten Regierungssystems der Weimarer Reichsverfassung in ein Präsidialsystem. 1 Die formalrechtlichen Voraussetzungen hierfür boten die Vollmachten des Reichspräsidenten, die die Verfassungsväter 1919 in die Weimarer Reichsverfassung geschrieben und ihr damit einen Kompromißcharakter gegeben hatten.2 Doch konnte der Versuch, eine autoritäre Umgestaltung des Regierungssystems herbeizuführen, im März 1930 nur deshalb mit Aussicht auf Erfolg gewagt werden, weil sich der Parteienstaat und sein parlamentarisches Regierungssystem Ende der 1920er Jahre aus einer Vielzahl von Gründen in einer Krise befanden.3

Am 27. März 1930 war mit der "Großen Koalition" (SPD, DDP, DZP, BVP, DVP) unter Reichskanzler Hermann Müller die letzte Regierung zerbrochen, die über eine eigene Mehrheit im Reichstag verfügte - vordergründig am Streit ihrer Flügelparteien, der SPD und der DVP, über die Regelung der Beitragshöhe für die Arbeitslosenversicherung. 4 Die rasche Regierungsneubildung erfolgte unter Umgehung des Parlaments mit dem Ziel "ein über den Parteien stehendes Kabinett zu bilden".5 In seinen Erinnerungen bestätigte Brüning, daß dieser Regierungswechsel durch den Reichspräsidenten und seine Berater seit 1929 gut vorbereitet worden war.6 Für die Betrauung Brünings mit dem Kanzleramt sprachen aus deren Sicht mehrere Gründe. Brüning gehörte der DZP an, die eine politische Schlüsselstellung einnahm, die in ihrer permanenten Regierungsbeteiligung zwischen 1919 und 1932 im Reich zum Ausdruck kam. Er galt als Finanz- und Steuerexperte im Reichstag – ein Vorzug vor dem Hintergrund der krisenhaften Entwicklung der Weltwirtschaft seit dem Herbst 1929. Auch verfügte der nationalkonservative Katholik, Monarchist7 und Elitesoldat des Ersten Weltkrieges vom rechten Flügel der DZP über gute Verbindungen in das deutschnationale Lager hinein. Bei der Regierungsbildung hatte Brüning personelle Vorgaben des Reichspräsidenten zu akzeptieren, die mit seinen eigenen Vorstellungen aber vereinbar waren.8 Politisch verlangte v. Hindenburg den dauerhaften Ausschluß der SPD aus der Regierungsverantwortung im Reich. Denn die Herbeiführung der Einheit der Nation und die Wehrhaftmachung des Volkes waren nach Auffassung des 82-jährigen Monarchisten, ganz abgesehen von dessen persönlichen Vorbehalten gegenüber der Sozialdemokratie, und des Leiters des Ministeramtes im Reichswehrministerium und Generalmajors Kurt v. Schleicher, seines Beraters, mit der als klassenkämpferisch, internationalistisch und pazifistisch wahrgenommenen SPD nicht zu erreichen.9 Nach der Annahme des Young- oder Neuen Planes zur Neuregelung der Reparationsleistungen (1929/1930), für die die Stimmen der SPD im Reichstag benötigt worden waren, standen dem keine revisionspolitischen Sachzwänge mehr im Wege.10

Am 1. April 1930 trat Brüning als Kopf einer bürgerlichen Minderheitsregierung (DDP, DZP, BVP, VV, WP, DVP) vor den Reichstag, um sich in diesem "für jede Gesetzesvorlage eine wechselnde Mehrheit zu suchen." 11 In seiner Regierungserklärung betonte der Kanzler, daß das Kabinett "entsprechend dem mir vom Herrn Reichspräsidenten erteilten Auftrag an keine Koalition gebunden" sei und beabsichtige, die "für das Reich lebensnotwendigen Aufgaben in kürzester Zeit zu lösen", wobei es "der letzte Versuch sein" werde, deren "Lösung mit diesem Reichstage durchzuführen." Eine Verschärfung des revisionspolitischen Kurses kündigte er mit den Worten an, daß die Regierung "Deutschlands Lebensinteressen in organischer Weiterentwicklung der bisherigen Außenpolitik aktiv vertreten" werde. Die "Sanierung der Finanz- und Kassenlage" rückte er innenpolitisch in den Mittelpunkt des Strebens des Kabinetts.12

In Zeiten "normaler" politischer Verhältnisse wäre eine Sanierung des Reichshaushaltes und damit die Korrektur der aus seiner Sicht verfehlten, weil zu expansiven Finanzpolitik der vergangenen Jahre für Brüning ein erstrangiger Wert an sich gewesen. Doch unter den Bedingungen der Versailler Nachkriegsordnung mit ihrer Neuregelung der Reparationsverpflichtungen Deutschlands durch den Young Plan trat die Haushaltssanierung in den Dienst des aus seiner Sicht überragenden Zieles, der schnellstmöglichen Lösung der Reparationsfrage als unabdingbarer Voraussetzung für die Erringung der außenpolitischen Handlungsfreiheit des Deutschen Reiches. Deshalb sollten die Reparationszahlungen nicht mehr wie bisher üblich auf dem Weg der Kreditaufnahme im Ausland, sondern grundsätzlich aus eigenen Mitteln bestritten werden. Daher betrieb die Regierung in der Weltwirtschaftskrise eine rücksichtslose Spar- und Steuerpolitik, die das Deutsche Reich dem ökonomischen Kollaps nahe brachte, wodurch den Reparationsgläubigern die objektive Unmöglichkeit der dauerhaften Erfüllung ihrer Forderungen demonstriert und diese zum Verzicht auf ihre Ansprüche bewegt werden sollten. Flankiert wurde dieser Prozeß mit einer Exportoffensive, durch die Devisen für die Reparationszahlungen erwirtschaftet und die Gläubigerstaaten ökonomisch geschädigt werden sollten, weshalb die Regierung Lohn- und Preissenkungen anordnete.13

Im Reichstag gelang es Brüning durch geschicktes Taktieren zu Beginn Mehrheiten für die Regierungspolitik zu finden. Doch im Sommer 1930 eskalierte der Streit um die Haushaltspolitik als die Regierung bei der Abstimmung über eine Gesetzesvorlage eine Niederlage erlitt. Anstatt aber mit den Fraktionen in neue Verhandlungen zu treten, erließ die Reichsregierung in Zusammenwirken mit dem Reichspräsidenten eine inhaltlich gegenüber der abgelehnten Gesetzesvorlage unveränderte gesetzesvertretende Notverordnung nach Art.48 II WRV, was verfassungsrechtlich gesehen bedenklich war. Der Reichstag hob die Notverordnung gemäß Art. 48 III WRV auf. Daraufhin löste der Reichspräsident nach Art. 25 WRV einen Reichstag auf, dessen Legislaturperiode erst im Frühjahr 1932 geendet hätte. 14 Einen solchen Schritt hatte Brüning schon im Frühjahr 1930 als wünschenswert angesehen.15 Wenige Tage später wurde die aufgehobene "Notverordnung in etwas veränderter Form, um den formalrechtlichen Bedenken aller zu genügen, neu verkündet", wie Brüning im Urmanuskript seiner Memoiren notierte.16 Damit war er zum "Kampfkanzler gegen das Parlament geworden, der wenn nicht gegen den Buchstaben der Weimarer Reichsverfassung, so doch flagrant gegen deren Geist verstieß."17

Die Neuwahlen zum Reichstag am 14. September 1930 erwiesen sich als politisches Fiasko. Die NSDAP stellte nach ihrem Wahlerfolg die zweitstärkste Fraktion im Reichstag und auch die KPD gewann Mandate in erheblichem Umfang hinzu. Paradoxerweise ging das Kabinett parlamentarisch gestärkt aus der "Katastrophenwahl" hervor. Denn von nun an unterstützte die Reichstagsfraktion der SPD aus staatspolitischer Verantwortung, der Furcht vor einer erneuten Auflösung des Reichstages und Neuwahlen sowie dem Wunsch, die Regierung mit der DZP in Preußen nicht zu gefährden, die Reichsregierung: Es "entstand die merkwürdige Zwischenform einer explizit antiparlamentarischen Präsidialregierung mit parlamentarischer Tolerierungsmehrheit."18

In den folgenden 20 Monaten gelang es den beiden Kabinetten Brüning schrittweise die Basis der deutschen Reparationsverpflichtungen, den Young Plan, zu erschüttern. Auch auf dem Wege hin zu einer Gleichberechtigung im Rüstungsbereich, der die einschlägigen Beschränkungen aus dem Versailler Vertrag entgegenstanden, waren Fortschritte zu verzeichnen. Auf zwischenstaatlicher Ebene wurden diese revisionspolitischen Erfolge mit der Zerrüttung der Beziehungen zu Frankreich erkauft. Im nationalen Rahmen führte die rigorose Deflationspolitik, die zuvörderst im Dienste der Lösung der Reparationsfrage stand, zu Massenarbeitslosigkeit und Verelendung, die ihren politischen Ausdruck im rasant ansteigenden Extremismus fanden. 19 Aus Sicht des Reichspräsidenten und seiner Berater fiel die Regierungsbilanz im Frühjahr 1932 negativ aus: Endgültige revisionspolitische Entscheidungen zugunsten Deutschlands ließen auf sich warten, die Regierung war noch immer auf die unerwünschte Zusammenarbeit mit der SPD angewiesen und es war ihr nicht gelungen, die radikale und/oder extreme Rechte, die DNVP und die NSDAP, an das präsidiale Regierungssystem zu binden. Im Gegenteil: Das späte SA- und SS-Verbot aus dem April 1932 ließ die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit der NSDAP ebenso gegenstandslos werden wie den Gedanken einer Eingliederung der SA in einen zu bildenden staatlichen Wehrverband. Persönlich übel nahm v. Hindenburg dem Reichskanzler, daß er, anders als 1925, bei den Präsidentschaftswahlen des Frühjahres 1932 nicht von seinen politischen Freunden auf der protestantischen Rechten, sondern von Sozialdemokraten, Linksliberalen und Katholiken gegen Hitler unterstützt und gewählt worden war. Der Referentenentwurf einer Siedlungsnotverordnung aus dem Hause des Reichskommissars für die Osthilfe brachte der Regierung bei den Standesgenossen der Familie Hindenburg zudem den Vorwurf ein, "Agrarbolschewismus" zu betreiben und trübte das Verhältnis zwischen Reichspräsident und Reichskanzler weiter.

Ende Mai 1932 erklärte der Reichspräsident "seinem" Kanzler, daß er nicht mehr bereit sei, Notverordnungen dieser Regierung gegenzuzeichnen, wodurch er dem Präsidialkabinett die Regierungsbasis entzog. Dem Appell Brünings, die Regierung noch bis zum Ende der Lausanner Reparationskonferenz im Sommer 1932 zu unterstützen, verweigerte sich v. Hindenburg. Zwar verfügte der Reichskanzler im Reichstag über eine "Tolerierungsmehrheit", doch unterließ er es, im Reichstag die Vertrauensfrage zu stellen. Ein solcher Schritt wäre mit dem Risiko des Verfassungskonfliktes behaftet gewesen und kam für Brüning nicht in Betracht. Zum einen war er, der Leutnant der Reserve und Zentrumspolitiker, 1930 vom früheren Chef der OHL und Weimarer "Ersatzkaiser" ins Kanzleramt berufen worden und konnte deshalb, sowohl seinem soldatischen als auch seinem an der Bismarckschen Reichsverfassung ausgerichteten staatsrechtlichen Verständnis nach, jederzeit wieder entlassen werden, und zum anderen hätte der Gegner des Verfassungswerkes der Nationalversammlung von 1919 seine Politik der vergangenen 26 Monate, die gezielt zum Bedeutungsverlust des Reichstages und der Stärkung der präsidialen Macht beigetragen hatte, ad absurdum geführt. Brüning, der geglaubt hatte, durch außenpolitische Erfolge dem politischen Extremismus wirksam zu begegnen und nach dem Ende der Weltwirtschaftskrise das Deutsche Reich als führende kontinentaleuropäische Großmacht zu restaurieren, trat zurück.20

Auf ihn folgte am 1. Juni 1932 der abtrünnige Zentrumspolitiker Franz v. Papen, der autoritär-ständischen Ordnungsvorstellungen anhing, im Amt des Reichskanzlers. Im Reichstag verfügte das "Kabinett der Barone" über keinen nennenswerten Rückhalt. Die "Regierung der nationalen Konzentration" war in ihrem Kampf für einen "Neuen Staat" und gegen die Parteien und das parlamentarische System ganz auf die Machtbefugnisse des Reichspräsidenten angewiesen. Die nächste Stufe im Prozeß der Durchbrechung der Ordnung von 1919 war beschritten.21

Peer Volkmann

1 Vgl. Karl Dietrich Bracher, Die Auflösung der Weimarer Republik. Eine Studie zum Problem des Machtverfalls in der Demokratie, 2. Nachdruck der 5. Auflage, Düsseldorf 1984. Zum Forschungsstreit über die Ziele und Bedeutung der Reichskanzlerschaft Brünings vgl. Eberhard Kolb, Die Weimarer Republik, 7.A., München 2009, S. 159f, 229-233; Andreas Wirsching, Die Weimarer Republik. Politik und Gesellschaft, 2.A., München 2008, S. 111-113, 127f. [1 ]

2 Vgl. Hans Boldt, Die Stellung von Parlament und Parteien in der Weimarer Reichsverfassung. Verfassungstheorie und Verfassungswirklichkeit, in: Eberhard Kolb / Walter Mühlhausen (Hg.), Demokratie in der Krise. Parteien im Verfassungssystem der Weimarer Republik, München 1997, S. 19-58. [2 ]

3 Vgl. Karl Dietrich Bracher, Parteienstaat, Präsidialsystem, Notstand. Zum Problem der Weimarer Staatskrise, in: Gotthard Jasper (Hg.), Von Weimar zu Hitler, Köln 1968, S. 58-71. Über die Entwicklung der maßgeblichen Parteien jenseits der NSDAP seit Ende der 1920er Jahre informieren die Beiträge in: Erich Matthias / Rudolf Morsey (Hg.), Das Ende der Parteien 1933, Düsseldorf 1960. Zur Entwicklung der DZP jüngst: Elke Seefried, Verfassungspragmatismus und Gemeinschaftsideologie: "Vernunftrepublikanismus" in der Deutschen Zentrumspartei, in: Andreas Wirsching/ Jürgen Eder (Hg.), Vernunftrepublikanismus in der Weimarer Republik. Politik, Literatur, Wissenschaft, Stuttgart 2008, S. 57-86. [3 ]

4 Vgl. Karl Dietrich Bracher, Demokratie und Machtvakuum: Zum Problem des Parteienstaats in der Auflösung der Weimarer Republik, in: Karl Dietrich Erdmann / Hagen Schulze (Hg.), Weimar: Selbstpreisgabe einer Demokratie. Eine Bilanz heute, Düsseldorf 1984, S.109-134, hier: S. 120-123. [4 ]

5 Bundesarchiv Koblenz (BAK), N 1211/65. Heinrich Brüning an Otto Schmidt-Hannover, 31.8.1956, S.1. Vgl. Horst Möller, Die Weimarer Republik. Eine unvollendete Demokratie, 7.A., München 2004, S. 254. [5 ]

6 Vgl. Heinrich Brüning, Memoiren 1918-1934, Stuttgart 1970, S.145-161. [6 ]

7 Vgl. Frank Müller, Zum „englischen Vorbild“ in den Verfassungsplänen Heinrich Brünings, in: Frank Otto/ Thilo Schulz (Hg.), Großbritannien und Deutschland. Gesellschaftliche, kulturelle und politische Beziehungen im 19. und 20. Jahrhundert. FS für Bernd-Jürgen Wendt zu seinem 65. Geburtstag, Rheinfelden 1999, S. 57-75, hier: S. 57-65; Peer Oliver Volkmann, Heinrich Brüning (1885-1970). Nationalist ohne Heimat. Eine Teilbiographie, Düsseldorf 2007, S. 175-186 (m.w.N.). [7 ]

8 Vgl. Hagen Schulze, Weimar. Deutschland 1917-1933, 4.A., Berlin 1993, S. 318f. [8 ]

9 Vgl. Gotthard Jasper, Die gescheiterte Zähmung. Wege zur Machtergreifung Hitlers 1930-1934, Frankfurt a. M. 1986, S. 20f, 30; Wolfram Pyta, Hindenburg. Herrschaft zwischen Hohenzollern und Hitler, 2.A., München 2007, S. 581, 584f. [9 ]

10 Vgl. Hans Mommsen, Die verspielte Freiheit. Der Weg der Republik von Weimar in den Untergang 1918 bis 1933, Frankfurt a. M. 1990, S. 287. [10 ]

11 Brüning an Schmidt-Hannover (wie Anm. 5), 31.8.1956, S. 1f. Vgl. Schulze (wie Anm. 8), S. 319f. [11 ]

12 Zitate: Verhandlungen des Reichstags, Stenographische Berichte, IV. Wahlperiode, Band 427, Berlin 1930, S. 4728f. [12 ]

13 Vgl. Peter Krüger, Die Außenpolitik der Republik von Weimar, 2.A., Darmstadt 1993, S. 507-551; Hermann Graml, Zwischen Stresemann und Hitler. Die Außenpolitik der Präsidialkabinette Brüning, Papen und Schleicher, München 2001, S. 41. [13 ]

14 Vgl. Detlef Lehnert, Die Weimarer Republik, 2.A., Stuttgart 2009, S. 232-234. [14 ]

15 Vgl. Hermann Pünder, Politik in der Reichskanzlei. Aufzeichnungen aus den Jahren 1929-1932, Stuttgart 1961, S. 47f, hier: S. 47 (Eintragung vom 4.4.1930). [15 ]

16 Vgl. Harvard University Archives, HUGFP 93.4, Photostatic copy of typescript version, S.39. [16 ]

17 Wirsching (wie Anm. 1), S. 35. [17 ]

18 Detlev J. K. Peukert, Die Weimarer Republik. Krisenjahre der Klassischen Moderne, Frankfurt a. M. 1987, S. 253. Vgl. Ursula Büttner, Weimar. Die überforderte Republik 1918-1933, Bonn 2008 (Lizenzausgabe), S. 420f. [18 ]

19 Vgl. Heinrich August Winkler, Weimar 1918-1933. Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie, München 1993, S. 438; Büttner (wie Anm. 18), S. 423-426, 436-443. Zum Forschungsstreit über die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Regierung Brüning vgl. Kolb (wie Anm. 1), S. 233-236; Wirsching (wie Anm. 1), S. 110f. [19 ]

20 Vgl. Rudolf Morsey, Zur Entstehung, Authentizität und Kritik von Brünings „Memoiren 1918-1934“, Opladen 1975, S. 37-41; Gerhard Schulz, Von Brüning zu Hitler. Der Wandel des politischen Systems in Deutschland 1930-1933, Berlin 1992, S. 819-861; Frank Müller, Die „Brüning Papers“. Der letzte Zentrumskanzler im Spiegel seiner Selbstzeugnisse, Frankfurt a. M. 1993, S. 84-86; Volkmann (wie Anm.7), S. 187-200, 217-225, 775-769. [20 ]

21 Vgl. Bracher (wie Anm.1), S. 465-479. [21 ]