Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik [Prager-Vertrag], 11. Dezember 1973

Zusammenfassung

Der Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik vom 11. Dezember 1973 war einer der Ostverträge, die am Anfang der 1970er Jahre ein neues Kapitel in der sog. deutschen Frage aufgeschlagen hatten, zur Milderung der Spannung zwischen zwei Machtblöcken beitrugen, den Status quo nach dem Zweiten Weltkrieg besiegelten und die Gelegenheit boten, die Zusammenarbeit mit dem Ostblockstaaten auf friedliche und realistische Basis zu entwickeln. Der Prager Vertrag – mit dem auch die diplomatischen Beziehungen aufgenommen wurden – löste vor allem das Problem der Ungültigkeit des Münchener Abkommens (1938), bestätigte die Nichtanwendung der Gewalt bei gegenseitigen Problemen und bekundete den Willen der Vertragspartner, in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft etc. eng "nachbarschaftlich zusammenzuarbeiten".