Beschluß des Politbüros des CK der VKP(b), 31. Juli 1937, und Einsatzbefehl des Volkskommissars für Innere Angelegenheiten der UdSSR Nr. 00447 über die Repressivmaßnahmen gegen ehemalige Kulaken, Kriminelle und andere antisowjetische Elemente, 30. Juli 1937

[Aus dem Protokoll des Politbüros des CK der VKP(b), 31. Juli 1937]

442. Frage des GlossarNKVD.

1. Der Entwurf des Einsatzbefehls zu Repressivmaßnahmen gegen ehemalige GlossarKulaken, Kriminelle und antisowjetische Elemente ist zu bestätigen.

2. Mit der Ausführung des Unternehmens ist in allen Gebieten der Union am 5. August 1937 zu beginnen. Im Fernöstlichen Kreis, im Ostsibirischen Gebiet und im Kreis Krasnojarsk ist mit dem Unternehmen am 15. August 1937 zu beginnen, in der Turkmenischen, Usbekischen, Tadschikischen und Kirgisischen Republik am 10. August 1937. Das gesamte Unternehmen ist innerhalb von vier Monaten abzuschließen.

3. Das Unternehmen ist in zwei Phasen durchzuführen. In der ersten Phase werden Kriminelle und Kulaken, die der Kategorie I zugeordnet wurden, Repressionen ausgesetzt, in der zweiten Phase Kulaken und Kriminelle, die der Kategorie II zugeordnet wurden.

4. Als Vorsitzende der GlossarTrojkas sind GlossarVolkskommissare für Innere Angelegenheiten sowie Leiter der Kreis- und Gebietsabteilungen des NKVD zu bestätigen.

5. Dem NKVD sind aus den Reservefonds des GlossarSNK für die Ausgaben, die durch die Durchführung des Unternehmens verursacht sind, 75 Millionen Rubel zuzuteilen, davon 25 für die Begleichung des Eisenbahntarifs.

6. Das GlossarNKNS ist zu verpflichten, dem NKVD auf dessen Anträge rollendes Material für die Beförderung der Verurteilten innerhalb der Gebiete und in die Lager zur Verfügung zu stellen.

7. Alle Kulaken, Kriminelle und andere antisowjetische Elemente, die nach der Kategorie II zur Lagerhaft verurteilt wurden, sind einzusetzen:

а) bei den laufenden Bauvorhaben des GlossarGULag des NKVD der UdSSR;

b) bei der Errichtung neuer Lager im kasachischen Hinterland;

c) bei der Errichtung neuer Lager, die speziell für die Holzbeschaffung mit Gefangenenkräften gegründet werden.

8. Das Narkomles ist anzuhalten, dem GULag des NKVD folgende Waldmassive für die Gründung von Lagern für die Holzbeschaffung unverzüglich zu übergeben:

a) Tomsk-Asino - im Westsibirischen Kreis

b) Tajšet-Bratskoe - im Ostsibirischen Gebiet

c) Кuloj - im Nordgebiet

d) Čib'ju-Ust'-Vym' -"-

e) Ivdel'skij - im Gebiet Sverdlovsk

f) Kargopol'skij - im Nordgebiet

g) Lokčimskij, Storoževskij und Ust'-Kulomskij - im Vyčegda-Becken

9. GlossarNarkomles und GULag des NKVD der UdSSR sind anzuhalten, innerhalb einer Dekade zu entscheiden, welche weiteren Waldmassive, außer den oben genannten, dem GULag für die Gründung neuer Lager zu übergeben sind.

10. GlossarGosplan der UdSSR, GULag des NKVD und Narkomles sind zu beauftragen, innerhalb einer zwanzigtägigen Frist folgende Dokumente auszuarbeiten und dem SNK der UdSSR zur Bestätigung vorzulegen:

а) Pläne zur Organisation von Holzbeschaffungsarbeiten, der dafür erforderlichen Arbeitskraft, Sachressourcen, finanziellen Ressourcen und Fachkader;

b) ein Programm der Holzbeschaffungsarbeiten in diesen Lagern für das Jahr 1938.

11. Dem GULag des NKVD sind aus dem Reservefonds des SNK der UdSSR 10 Millionen Rubel als Vorschuß für die Gründung der Lager und die Durchführung der Vorbereitungsarbeiten zuzuteilen, wobei davon auszugehen ist, daß die Verurteilten im 3. und 4. Quartal des Jahres 1937 bei den Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung des Programms für das Jahr 1938 eingesetzt werden.

12. Die Gebiets- und Kreiskomitees der GlossarVKP(b) und der GlossarVLKSM jener Gebiete, in denen Lager gegründet werden, sind anzuhalten, die erforderliche Anzahl von GlossarKommunisten und GlossarKomsomolzen dem NKVD für die Komplettierung des Verwaltungsapparats und der Wachmannschaften der Lager (auf Antrag des NKVD) zur Verfügung zu stellen.

13. Das GlossarVolkskommissariat für Verteidigung ist zu verpflichten, zur Komplettierung der Kommandokader der bewaffneten Wachmannschaften für die neu gegründeten Lager 240 Kommandeure und politische Mitarbeiter aus der GlossarRKKA-Reserve zum Wehrdienst einzuberufen.

14. Das GlossarNakomzdrav ist zu verpflichten, 150 Ärzte und 400 Arzthelfer dem GULag des NKVD für die neu gegründeten Lager zur Verfügung zu stellen.

15. Das Narkomles ist zu verpflichten, 10 bedeutete Fachleute auf dem Gebiet der Forstwirtschaft und 50 Absolventen der GlossarLeningrader Akademie für Forstwirtschaft dem GULag zur Verfügung zu stellen.

Auszüge sind verschickt an:

Gen. GlossarEžov – alle; GlossarKaganovič L. – 6;

GlossarIvanov – 8, 9, 10, 15; GlossarSmirnov G. – 10;

GlossarArbuzov – 5, 10, 11; GlossarVorošilov – 13;

GlossarProppet-Graščenkov – 14; GlossarBazilevič – 13.

Die Verordnung an die Parteiorganisationen (entspr.) – 8, 12.

[…]

Siegel: Glossar"Allunions-Kommunistische Partei der Bolschewiki"

GlossarSekretär des CK GlossarI. Stalin

(Übersetzung aus dem Russ. von L. Antipow)

Einsatzbefehl des Volkskommissars für Innere Angelegenheiten der UdSSR Nr. 00447 über die Repressivmaßnahmen gegen ehemalige Kulaken, Kriminelle und andere antisowjetische Elemente

30. Juli 1937.

Moskau.

In den Unterlagen der Untersuchungen zu Fällen antisowjetischer Vereinigungen wird festgestellt, daß sich auf dem Land eine bedeutende Anzahl ehemaliger GlossarKulaken niedergelassen hat, die früher Repressionen unterworfen gewesen waren, sich vor den Repressionen versteckt hatten oder aus den Lagern, Verbannungsorten und Arbeitssiedlungen geflohen sind. Es ließen sich viele Kirchendiener und Sektenmitglieder nieder, die früher an antisowjetischen bewaffneten Ausschreitungen teilgenommen hatten und Repressionen unterworfen worden waren. Fast heil davon gekommen sind auf dem Land bedeutende Kader antisowjetischer politischer Parteien (GlossarSozialrevolutionäre, Glossargeorgische Menschewiki, GlossarDaschnaken, GlossarMussawatisten, GlossarIttichadisten) sowie ehemalige aktive Teilnehmer an den Bandenaufständen, Angehörige GlossarWeißer Truppen und Strafkommandos, Repatrianten und dergl. mehr.

Ein Teil der oben aufgeführten Personen zog vom Land in die Städte, schlich sich in Industriebetriebe, in das Transportwesen und die Bauunternehmen ein.

Außerdem nisten auf dem Land und in der Stadt bis heute bedeutende Kader von Kriminellen – Viehdiebe, Schwerverbrecher, Räuber u.a., – die ihre Strafe zwar antraten, aber aus den Haftanstalten geflohen sind und sich vor den Repressionen versteckten. Da kein angemessener Kampf gegen diese Kriminellenkontingente geführt wurde, kamen sie ungestraft davon, was ihr verbrecherisches Handeln zusätzlich förderte.

Es wurde festgestellt, daß alle diese antisowjetischen Elemente bei allerhand Verbrechen gegen die Sowjetmacht und Diversionsakten, sowohl in GlossarKolchosen und GlossarSovchosen als auch im Transportwesen und in einigen Industriebranchen, als Hauptanstifter fungieren.

Vor den Organen der Staatssicherheit steht die Aufgabe, diese ganze Bande antisowjetischer Elemente auf schonungsloseste Art und Weise zu zerschlagen, das werktätige Volk der Sowjetunion vor ihren konterrevolutionären Umtrieben zu schützen und schließlich ein für alle Mal mit ihrer gemeinen Zersetzungsarbeit an den Grundlagen des sowjetischen Staates Schluß zu machen.

In Übereinstimmung damit befehle ich: Am 5. August 1937 in allen Republiken, Kreisen und Gebieten mit Repressionen gegen ehemalige Kulaken, aktive antisowjetische Elemente und Kriminelle zu beginnen.

In der Usbekischen, Turkmenischen, Tadschikischen und Kirgisischen SSR ist damit am 10. August dieses Jahres, im Fernöstlichen Kreis und im Kreis Krasnojarsk sowie im Ostsibirischen Gebiet – am 15. August dieses Jahres zu beginnen.

Bei der Organisation und Durchführung der Unternehmen hat man sich nach folgendem zu richten:

I. Kontingente, die Repressionen zu unterwerfen sind.

1. Ehemalige Kulaken, die nach der Verbüßung der Strafe zurückgekehrt sind und ihre aktive antisowjetische Zersetzungstätigkeit fortsetzen.

2. Ehemalige Kulaken, die aus den Lagern oder den Arbeitssiedlungen geflohen sind, sowie Kulaken, die sich vor der GlossarEntkulakisierung versteckten, sofern sie antisowjetische Tätigkeiten betreiben.

3. Ehemalige Kulaken und gemeingefährliche Elemente, die Mitglieder aufständischer, faschistischer oder terroristischer Einheiten und Banden waren, ihre Strafe verbüßten, sich vor den Repressionen verstecken oder aus den Haftanstalten geflohen sind und ihre verbrecherische Tätigkeit gegen die Sowjetmacht wiederaufnahmen.

4. Mitglieder antisowjetischer Parteien (Sozialrevolutionäre, georgische Menschewiki, Mussawatisten, Ittichadisten und Daschnaken), ehemalige Angehörige der weißen Armee, Gendarmen, Beamte, Angehörige der Strafkommandos, Banditen, Bandenhelfer, Schleußer, Rückkehrer, die sich vor den Repressionen versteckten, aus den Haftanstalten flohen und ihre aktive antisowjetische Tätigkeit fortsetzen.

5. Die am meisten feindlich eingestellten und aktiven Teilnehmer der aufständischen Organisationen der GlossarKosaken und Weißgardisten, der konterrevolutionären faschistischen, Terror-, Spionage- und Diversionsgruppen, die laut Untersuchungsunterlagen und geprüfter Spitzelberichte überführt wurden und derzeit liquidiert werden.

Außerdem sind Personen dieser Kategorie Repressionen zu unterwerfen, die derzeit unter Arrest sind oder deren Fälle bereits untersucht, von den Gerichtsorganen aber noch nicht verhandelt wurden.

6. Die aktivsten antisowjetischen Elemente aus der Zahl der ehemaligen Kulaken, Angehörigen der Strafkommandos, Banditen, Weißgardisten, aktiven Sektenmitglieder, Kultusdienern und anderer, die derzeit in Gefängnissen, Lagern, Arbeitssiedlungen und Strafkolonien untergebracht sind und dort ihre aktive Zersetzungsarbeit gegen die Sowjetmacht fortsetzen.

7. Kriminelle (Banditen, Räuber, Schwerverbrecher unter den Dieben und Trickdieben, Berufsschmuggler, Viehdiebe), die verbrecherische Tätigkeiten betreiben und Kontakte zum kriminellen Milieu besitzen.

Außerdem sind Personen dieser Kategorie Repressionen zu unterwerfen, die derzeit unter Arrest sind oder in deren Fällen die Untersuchung bereits abgeschlossen ist, aber von den Gerichtsorganen noch nicht verhandelt wurde.

8. Kriminelle Elemente, die sich in Lagern und Arbeitssiedlungen befinden und dort eine verbrecherische Tätigkeit ausüben.

9. Repressionen sind alle oben aufgeführten Kontingente zu unterwerfen, die derzeit auf dem Land – in Kolchosen, Sovchosen, landwirtschaftlichen Betrieben – und in der Stadt – in Industrie- und Handelsbetrieben, im Transportwesen, in sowjetischen Institutionen und im Bauwesen – tätig sind.

II. Über die Strafmaßnahmen für Repressierte und die anZahl der Personen, die Repressionen zu unterwerfen sind.

1. Alle Kulaken, Kriminelle und andere antisowjetischen Elemente, die Repressionen unterworfen werden, sind in zwei Kategorien einzuteilen:

а) zur Kategorie I gehören alle von den oben aufgezählten Elementen, die am meisten feindlich sind. Sie sind sofort zu verhaften und nach der Verhandlung ihrer Fälle durch die GlossarTrojkas – zu erschießen.

b) zur Kategorie II gehören alle übrige Elemente, die zwar feindlich eingestellt, jedoch weniger aktiv sind. Sie sind zu verhaften und zu 8 bis 10 Jahren Freiheitsentzug im Lagern zu verurteilen; diejenigen unter ihnen, die am hartnäckigsten und am meisten gemeingefährdend sind, sind auf Beschluß der Trojka für die gleiche Zeit im Gefängnis zu inhaftieren.

2. Gemäß den statistischen Angaben, die von den Volkskommissaren für Innere Angelegenheiten der Unionsrepubliken, von Leitern der Kreis- und Gebietsabteilungen des NKVD vorgelegt wurden, werden folgende Zahlen von Personen, die der Repression zu unterwerfen sind, bestätigt:


Kategorie I Kategorie II Gesamt
1. Aserbaidschanische SSR 1500 3750 5250
2. Armenische SSR 500 1000 1500
3. Weißrussische SSR 2000 10000 12000
4. Georgische SSR 2000 3000 5000
5. Kirgisische SSR 250 500 750
6. Tadschikische SSR 500 1300 1800
7. Turkmenische SSR 500 1500 2000
8. Usbekische SSR 750 4000 4750
9. Baškirskaja ASSR 500 1500 2000
10. Burjat-Mongol'skaja ASSR 350 1500 1850
11. Dagestanskaja ASSR 500 2500 3000
12. Karel'skaja ASSR 300 700 1000
13. Kabardino-Balkarskaja ASSR 300 700 1000
14. Krim ASSR 300 1200 1500
15. Komi ASSR 100 300 400
16. Kalmykskaja ASSR 100 300 400
17. Marijskaja ASSR 300 1500 1800
18. Mordovskaja ASSR 300 1500 1800
19. ASSR der Wolgadeutschen 200 700 900
20. Severo-Osetinskaja ASSR 200 500 700
21. Tatarskaja ASSR 500 1500 2000
22. Udmurtskaja ASSR 200 500 700
23. Čečeno-Ingušskaja ASSR 500 1500 2000
24. Čuvašskaja ASSR 300 1500 1800
25. Azovo-Černomorskij Kreis 5000 8000 13000
26. Dal'ne-Vostočnyj Kreis 2000 4000 6000
27. Zapadno-Sibirskij Kreis 5000 12000 17000
28. Kreis Krasnojarsk 750 2500 3250
29. Kreis Ordžonikidze 1000 4000 5000
30. Vostočno-Sibirskij Kreis 1000 4000 5000
31. Gebiet Voronež 1000 3500 4500
32. Gebiet Gor'kij 1000 3500 4500
33. Westgebiet 1000 5000 6000
34. Gebiet Ivanovo 750 2000 2750
35. Gebiet Kalinin 1000 3000 4000
36. Gebiet Kursk 1000 3000 4000
37. Gebiet Kujbyšev 1000 4000 5000
38. Gebiet Kirov 500 1500 2000
39. Gebiet Leningrad 4000 10000 14000
40. Gebiet Moskau 5000 30000 35000
41. Gebiet Omsk 1000 2500 3500
42. Gebiet Orenburg 1500 3000 4500
43. Gebiet Saratov 1000 2000 3000
44. Gebiet Stalingrad 1000 3000 4000
45. Gebiet Sverdlovsk 4000 6000 10000
46. Nordgebiet 750 2000 2750
47. Gebiet Čeljabinsk 1500 4500 6000
48. Gebiet Jaroslavl' 750 1250 2000
Ukrainische SSR
1. Gebiet Char'kov 1500 4000 5500
....................................................... ......... ........ .........
....................................................... ........ ........ .........
4. Gebiet Doneck 1000 3000 4000
5. Gebiet Odessa 1000 3500 4500
6. Gebiet Dnepropetrovsk 1000 2000 3000
7. Gebiet Černigov 300 1300 1600
8. Moldavskaja АSSR 200 500 700
Кasachische SSR
1. Nordkasachstangebiet 650 300 950
2. Südkasachstangebiet 350 600 950
3. Westkasachstangebiet 100 200 300
4. Gebiet Kustanaj 150 450 600
5. Ostkasachstangebiet 300 1050 1350
6. Gebiet Aktjubinsk 350 1000 1350
7. Gebiet Karaganda 400 600 1000
8. Gebiet Alma-Ata 200 800 1000
Lager des NKVD 10000 10000

3. Bei den bestätigten Zahlen handelt es sich um Orientierungszahlen. Die Volkskommissare für Innere Angelegenheiten der Unionsrepubliken und die Leiter der Kreis- und Gebietsabteilungen des NKVD sind jedoch nicht berechtigt, sie aus eigenem Antrieb zu überschreiten. Alle eigenmächtigen Erhöhungen der Anzahl sind verboten.

Im Falle, daß die Umstände nach einer Erhöhung der bestätigten Zahlen verlangen, sind die Volkskommissare für Innere Angelegenheiten der Unionsrepubliken und Leiter der Kreis- und Gebietsabteilungen des NKVD verpflichtet, mir entsprechend begründete Anträge vorzulegen.

Die Reduzierung der Zahlen sowie die Überführung der Personen, die nach Kategorie I den Repressionen unterworfen werden sollten, in Kategorie II und umgekehrt – ist zugelassen.

4. Die Familien der Verurteilten nach Kategorie I und II werden in der Regel keinen Repressionen unterworfen.

Davon sind ausgenommen:

а) Familien, deren Mitglieder zu aktiven antisowjetischen Handlungen fähig sind. Mitglieder dieser Familien sind auf Sonderbeschluß der Trojka in Lager oder Arbeitssiedlungen einzuweisen.

b) Familien der Personen, die nach Kategorie I Repressionen unterworfen wurden, sind, sofern sie im Grenzgebiet wohnen, jenseits des Grenzgebietes ins Innere der Republiken, der Kreise und Gebiete umzusiedeln.

c) Familien der Personen, die nach Kategorie I Repressionen unterworfen wurden, sind, sofern sie in Moskau, Leningrad, Kiev, Tbilisi, Baku, Rostow-am-Don, Taganrog und in den Gebieten um Soči, Gagry und Suchumi wohnen, aus diesen Ortschaften in andere Gebiete ihrer Wahl, mit Ausnahme der Grenzgebiete, auszusiedeln.

5. Alle Familien der Personen, die nach Kategorie I und II Repressionen unterworfen wurden, sind amtlich zu registrieren und unter ständige Aufsicht zu stellen.

III. Ordnung für die Durchführung des Unternehmens.

1. Das Unternehmen ist am 5. August 1937 zu beginnen und innerhalb von vier Monaten abzuschließen.

In der Turkmenischen, Tadschikischen, Usbekischen und Kirgisischen SSR ist mit dem Unternehmen am 10. August dieses Jahres, im Ostsibirischen Gebiet sowie im Kreis Krasnojarsk und im Fernöstlichen Kreis am 15. August dieses Jahren zu beginnen.

2. Zunächst sind Kontingente, die Kategorie I zugeordnet wurden, Repressionen zu unterwerfen.

Kontingente, die Kategorie II zugeordnet wurden, werden keinen Repressionen unterworfen, solange keine diesbezügliche Verordnung erfolgt.

Für den Fall, daß der Volkskommissar für Innere Angelegenheiten der Unionsrepubliken, der Leiter der Verwaltung oder der Gebietsabteilung des NKVD das Unternehmen bei den Kontingenten der Kategorie I abgeschlossen hat und es für möglich hält, das Unternehmen bei den Kontingenten der Kategorie II zu beginnen, ist er verpflichtet, bevor es dieses Unternehmen tatsächlich in Angriff nimmt, meine Genehmigung einzuholen und erst nach ihrem Erhalt, mit dem Unternehmen zu beginnen.

Im Falle all jener Verhafteten, die zu verschieden Haftfristen im Lager oder im Gefängnis verurteilt wurden, ist mir nach dem Urteilsspruch zu berichten, wieviele Personen zu welcher Haftdauer im Gefängnis oder im Lager verurteilt wurden. Nach dem Eingang dieser Daten, werde ich Anweisungen geben, in welcher Reihenfolge und in welches Lager die Verurteilten zu schicken sind.

3. Das Territorium der Unionsrepublik, des Kreises und des Gebietes wird entsprechend der Situation und den lokalen Bedingungen in Einsatzsektoren unterteilt.

Für die Organisation und Durchführung des Unternehmens wird in jedem Sektor eine Einsatzgruppe gebildet, an deren Spitze ein verantwortlicher Mitarbeiter des NKBD der Unionsrepublik, der Kreis- oder Gebietsverwaltung des NKVD steht, der in der Lage ist, die wichtigen Einsatzaufgaben, die ihm übertragenen werden, erfolgreich zu erfüllen.

In einigen Fällen können die erfahrensten und fähigsten Leiter von Rajons- und städtischen Abteilungen des NKVD zu Leitern der Einsatzgruppen ernannt werden.

4. Die Einsatzgruppe ist aus Einsatzkräften in benötigter Anzahl zu bilden und mit Transport- und Verständigungsmittel auszustatten.

Wenn es die Lage am Einsatzort verlangt, sind den Gruppen Truppen- und Milizeinheiten zuzuordnen.

5. Den Leitern der Einsatzgruppen obliegt die Registrierung und Ermittlung von Personen, die Repressionen zu unterwerfen sind, ferner die Untersuchung zu leiten, die Anklageschrift zu bestätigen und die Urteile der Trojka zu vollstrecken.

Der Leiter der Einsatzgruppe trägt die Verantwortung für die Organisation und Durchführung des Unternehmens auf dem Territorium seines Sektors.

6. Für jede Person, die Repressionen zu unterwerfen ist, werden ausführliche einschlägige Angaben und kompromittierende Materialien gesammelt. Auf Grund der letztgenannten werden Verhaftungslisten zusammengestellt, die vom Leiter der Einsatzgruppe unterzeichnet und in zwei Exemplaren an den Volkskommissar für Innere Angelegenheiten, den Leiter der Verwaltung oder der Gebietsabteilung des NKVD zur Prüfung und Bestätigung geschickt werden.

Der Volkskommissar für Innere Angelegenheiten, der Leiter der Verwaltung oder der Gebietsabteilung des NKVD prüft die Liste und erteilt seine Genehmigung für die Verhaftung der darin aufgeführten Personen.

7. Auf Grund der bestätigten Liste führt der Leiter der Einsatzgruppe die Verhaftung durch. Jede Verhaftung wird durch eine Order formell bestätigt. Bei der Verhaftung wird eine sorgfältige Hausdurchsuchung durchgeführt. Unbedingt zu beschlagnahmen sind: Waffen, Munition, Militärausrüstung, Sprengstoffe, Giftstoffe, konterrevolutionäre Literatur, Edelmetalle in Form von Münzen, Barren und Fabrikaten, Fremdwährung, Vervielfältigungstechnik und Briefwechsel.

Alle beschlagnahmten Gegenstände werden in das Protokoll der Hausdurchsuchung aufgenommen.

8. Die Verhafteten werden in Orte verbracht, die von den Volkskommissaren für Innere Angelegenheiten, Leiter der Verwaltungen oder der Gebietsabteilungen des NKVD festgelegt werden. An diesen Orten müssen Räumlichkeiten vorhanden sein, die für die Unterbringung der Verhafteten geeignet sind.

9. Die Verhafteten werden streng bewacht. Es werden alle Sicherheitsvorkehrungen gegen Fluchtversuche oder irgendwelche andere Ausschreitungen getroffen.

IV. Ordnung des Untersuchungsverfahrens.

1. Für jeden Verhafteten oder jede Gruppe von Verhafteten wird eine Untersuchungsakte angelegt. Die Untersuchung wird verkürzt und vereinfacht.

Während der Untersuchung sind alle verbrecherischen Beziehungen des Verhafteten zu entlarven.

2. Nach dem Abschluß der Untersuchung wird der Fall zur Verhandlung an die Trojka weitergeleitet.

Der Akte werden beigelegt: Haftbefehl, Protokoll der Hausdurchsuchung, Unterlagen, die bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurden, persönliche Dokumente, Fragebogen des Verhafteten, Spitzelberichte, Verhörprotokoll und kurze Anklageschrift.

V. Organisation und Tätigkeit der Trojkas.

1. Ich bestätige folgende personale Zusammensetzung der Republik-, Kreis- und Gebietstrojkas:


Aserbaidschanische SSR Vorsitzender – Sumbatov, Mitglieder – Tejmurkuliev, Džangir Achund Zade.
Armenische SSR Murdusi, Mikveljan, Ternakalov
Weißrussische SSR Berman, Seliverstov,Potapenko
Georgische SSR Rapava, Talachadze, Cereteli
Kirgisische SSR Četvertakov, Džienbaev, Gucuev
Tadschikische SSR Тarasjuk, Ašurov, Bajkov
Тurkmenische SSR Nodev, Anna Muchamedov, Tašli Anna Muradov
Usbekische SSR Zagvozdin, Ikramov, Baltabaev
Baškirskaja ASSR Bak, Isančurin, Cypnjatov
Burjat-Mongol'skaja ASSR Babkevič, Doržiev, Groß
Dagestanskaja ASSR Lomonosov, Samurskij, Šiperov
Karel'skaja ASSR Tenison, Michajlovič, Nikol'skij
Kabardino-Balkarskaja ASSR Antonov, Kalmykov, Chagurov
Krim ASSR Pavlov, Trupču, Monakov
Komi ASSR Kovalev, Semičev, Litin
Kalmykskaja ASSR Ozerkin, Chonchošev, Kilganov
Marijskaja ASSR Karačarov, Vrublevskij, Bystrjakov
Mordovskaja ASSR Vejzager, Michajlov, Poljakov
ASSR der Wolgadeutschen Dalinger, Ljuft, Anisimov
Severo-Osetinskaja ASSR Ivanov, Togoev, Kokov
Tatarskaja ASSR Alimasov, Lepa, Muchamedzjanov
Udmurtskaja ASSR Šlenov, Baryšnikov, Ševel'kov
Čečeno-Ingušskaja ASSR Dement'ev, Egorov, Vachaev
Čuvašskaja ASSR Rozanov, Petrov, Elifanov
Azovo-Černomorskij Kreis Kagan, Evdokimov, Ivanov
Dal'ne-Vostočnyj Kreis Ljuškov, Ptucha, Fedin
Zapadno-Sibirskij Kreis Mironov, Ėjche, Barkov
Kreis Krasnojarsk Leonjuk, Gorčaev, Rabinovič
Kreis Ordžonikidze Bulach, Sergeev, Rozit
Vostočno-Sibirskij Kreis Lupekin, Jusup Chasimov, Grjaznov
Gebiet Voronež Korkin, Anfimov, Jarygin
Gebiet Gor'kij Lavrušin, Ogurcov, Ustjužaninov
Westgebiet Karuckij, Bilinskij, Korotčenko
Gebiet Ivanovo Radzivilovskij, Nosov, Karasik
Gebiet Kalinin Dombrovskij, Rabov, Bobkov
Gebiet Kursk Simanovskij, Piskarev, Nikitin
Gebiet Kujbyšev Popašenko, Nel'ke, Kljuev
Gebiet Kirov Gazov, Muchin, Naumov
Gebiet Leningrad Zakovskij, Smorodin, Pozern
Gebiet Moskau Redens, Maslov, Volkov
Gebiet Omsk Gorbač, Bulatov, Evstigneev
Gebiet Orenburg Uspenskij, Narbut, Mitrofanov
Gebiet Saratov Stromin, Andreev, Kalačev
Gebiet Stalingrad Raev, Semenov, Rumjancev
Gebiet Sverdlovsk Dmitriev, Abaljaev, Gračev
Nordgebiet Bak, Koržin, Rjabov
Gebiet Čeljabinsk Čižov, Ryndin, Malyšev
Gebiet Jaroslavl' Eršov, Polumordvinov, Jurčuk
Ukrainische SSR
Gebiet Char'kov Šumskij, Gikalo, Leonov
Gebiet Kiev Šarov, Kudrjavcev, Ginzburg
Gebiet Vinnica Grišin, Černjavskij, Jaroševskij
Gebiet Doneck Sokolinskij, Pramnėk, Rudenko
Gebiet Odessa Fedorov, Evtušenko
Gebiet Dnepropetrovsk Krivec, Margolin, Cvik
Gebiet Černigov Kornev, Markitan, Skljarskij
Moldavskaja АSSR Rogal', Todres, Kolodij
Kasachische SSR
Nordkasachstangebiet Panov, Stepanov, Segizbaev
Südkasachstangebiet Pintel', Dosov, Sljučak
Westkasachstangebiet Romejko, Satarbekov, Spirov
Gebiet Kustanaj Pavlov, Kuznecov, Bajdakov
Ostkasachstangebiet Čirkov, Sverdlov, Jusupov
Gebiet Aktjubinsk Demidov, Musin, Stecura
Gebiet Karaganda Adamovič, Duchovič, Pinchasik
Gebiet Alma-Ata Šabanbekov, Savdakasov, Kužanov

2. Der Staatsanwalt der Unionsrepublik, des Kreises oder des Gebietes kann an den Sitzungen der Trojkas teilnehmen (wenn er kein Mitglied der Trojka ist).

3. Die Trojka erfüllt ihre Arbeit entweder an den Orten, wo die entsprechenden NKVDs, UNKVDs oder Gebietsabteilungen des NKVD untergebracht sind, oder sie fährt zu den Einsatzsektoren hin.

4. Die Trojkas prüfen die Unterlagen für jeden Verhafteten oder jede Gruppe von Verhafteten, sowie für jede Familie, die auszusiedeln ist, im einzelnen.

Je nach der Art der Unterlagen sowie dem Grad der Gemeingefährlichkeit des Verhafteten können die Trojkas die Personen, die ursprünglich nach Kategorie II Repressionen zu unterwerfen waren, der Kategorie I und Personen, die ursprünglich nach Kategorie I Repressionen zu unterwerfen waren, der Kategorie II zuordnen.

5. Die Trojkas führen Sitzungsprotokolle, in die sie die von ihnen gefällten Urteile für jeden Verurteilten eintragen.

Das Sitzungsprotokoll der Trojka wird an den Leiter der Einsatzgruppe zwecks Urteilsvollstreckung geleitet. Den Untersuchungsakten werden Auszüge aus dem Protokoll für jeden Verurteilten beigelegt.

VI. Ordnung der Urteilsvollstreckung.

1. Die Urteile werden von bestimmten Personen auf Anweisung der Vorsitzenden der Trojkas, d.h. der Volkskommissare für Innere Angelegenheiten der Unionsrepubliken, der Leiter der Verwaltungen oder der Gebietsabteilungen des NKVD, vollstreckt.

Grundlage der Urteilsvollstreckung ist ein beglaubigter Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Trojka mit der Darlegung des Urteils für jeden Verurteilten sowie eine Sonderverordnung mit der Unterschrift des Vorsitzenden der Trojka, die der Person überreicht wird, welche das Urteil vollstreckt.

2. Die Urteile nach Kategorie I werden an Orten und in einer Art und Weise vollstreckt, die die Volkskommissare für Innere Angelegenheiten der Unionsrepubliken, die Leiter der Verwaltung und der Gebietsabteilung des NKVD festlegen [...].

Dokumente über die Urteilsvollstreckung werden der Untersuchungsakte jedes Verurteilten in einem besonderen Umschlag beigelegt.

3. Die Lagereinweisung der Personen, die nach der Kategorie II verurteilt wurden, erfolgt auf Grund der Anweisungen vom GULag an das NKVD der UdSSR.

VII. Organisation der Leitung der operation und rechenschaftslegung.

1. Mit der allgemeinen Leitung der Operation betraue ich meinen Stellvertreter – den Leiter der Hauptverwaltung für Staatssicherheit – Kommandeur des Korps, Gen. GlossarFrinovskij.

Für die Erfüllung der Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Leitung des Unternehmens stehen, ist bei ihm eine Sondergruppe zu bilden.

2. Die Protokolle der Trojkas zur Urteilsvollstreckung sind samt den beigefügten Registrierungskarten (nach der Form Nr. 1) unverzüglich an den Leiter der 8. Abteilung des GlossarGUGB des NKVD der UdSSR zu schicken;

Bei den Verurteilten nach Kategorie I sind gleichzeitig mit dem Protokoll und den Registrierungskarten auch die Untersuchungsakten zu schicken.

3. Über den Verlauf und die Ergebnisse des Unternehmens sind alle fünf Tage, zum 1., 5., 10, 15., 20. und 25. des jeweiligen Monats, Zusammenfassungen per Draht und ausführliche Berichte per Post zu schicken.

4. Über alle bei der Durchführung des Unternehmens aufgedeckte konterrevolutionäre Vereinigungen, die dabei vorgekommenen Ausschreitungen, die Fluchtversuche ins Ausland, die Bildung von Banden und Räubercliquen und andere außerordentlichen Zwischenfälle, ist unverzüglich per Draht zu berichten.

* * *

Bei der Organisation und Durchführung des Unternehmens sind hinreichende Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, daß Personen, die Repressionen unterworfen wurden, in den Untergrund abtauchen, aus ihrem Wohnort flüchten, und zwar insbesondere ins Ausland, und Banden und Räubercliquen bilden, sowie daß es zu Ausschreitungen kommt.

Alle Versuche, irgendwelche aktiven konterrevolutionären Handlungen vorzunehmen, sind rechtzeitig zu entlarven und zu unterbinden.

GlossarVolkskommissar für Innere Angelegenheiten der Union der SSR

GlossarGeneralkommissar der Staatssicherheit

(GlossarN. Ežov)

[…]

(Übersetzung aus dem Russ. von L. Antipow)