Beschluß des Politbüros des CK der VKP(b) über die Einstellung der Verfahren vor Trojkas, Militärtribunalen und dem Militärkollegium des Obersten Gerichtshofes der UdSSR, 15. November 1938, und Beschluß des Rates der Volkskommissare der UdSSR und des CK der VKP(b) "Über Verhaftungen, staatsanwaltschaftliche Aufsicht und Untersuchungsführung", 17. November 1938

Zusammenfassung

Der Beschluss des Politbüros vom 16. November 1938, wonach vom folgenden Tag an Verfahren vor sogenannten Trojkas und anderen sondergerichtlichen Instanzen einzustellen waren, sowie die Erläuterung dieser Maßnahme in dem weiteren Beschluss vom 17. November markieren das Ende des Großen Terrors. Im Zuge dieses Feldzuges gegen alle möglichen "Feinde" des stalinistischen Regimes waren vom Juli 1937 an in mehreren Massenaktionen weit über anderthalb Millionen Menschen verhaftet worden, von denen mehr als700.000 hingerichtet wurden. Die meisten "Urteile" waren von den speziell eingerichteten Trojkas gefällt worden. In der Begründung des Politbüros für Ihre Abschaffung wird der ideologische Vernichtungsfeldzug prinzipiell gerechtfertigt, während "Auswüchse" kritisiert werden. Die Kommunistische Partei wird von jeglicher Verantwortung hierfür freigesprochen, während tatsächlich Stalin und das Politbüro den Terror in Gang gesetzt und geleitet hatten.