Gründungsurkunde der Allrußländischen Obersten Macht, 26. August - 10. September 1918 (8. - 23. September) 1918
Gründungsurkunde der Allrußländischen Obersten Macht, 26. August - 10. September 1918 (8. - 23. September) 1918
Die Staatskonferenz, bestehend aus dem Kongreß der Mitglieder der Allrußländischen Konstituierenden Versammlung und den dafür bevollmächtigten Vertretern des
Komitees der Mitglieder der Allrußländischen Konstituierenden Versammlung, der
Provisorischen Regierung Sibiriens, der
Regionalregierung des Urals, der Kosakenheere von Orenburg, des Urals, Sibiriens, von Irkutsk, von Semirečensk, vom Enisej und von Astrachan', den Vertretern der Regierungen Baškiriens, der
Alaš [Orda] und Turkestans, der
Nationalverwaltung der Turk-Tataren Innenrußlands und Sibiriens, der
Provisorischen Regierung Estlands, den Vertretern des
Kongresses der Städte und Zemstva Sibiriens, des Urals und des Wolgagebiets, den Vertretern politischer Parteien und Organisationen – der
Partei der Sozialrevolutionäre, der
Rußländischen Sozialdemokratischen Arbeiterpartei, der
Partei der Volkssozialisten, der
Partei der Volksfreiheit, der
Allrußländischen Sozialdemokratischen Organisation "Einheit" und des
Bundes für die Wiedergeburt Rußlands, hat in einmütigem Bestreben zur Rettung des Landes, zur Wiederherstellung seiner Einheit und zur Sicherung seiner Unabhängigkeit beschlossen:
die gesamte Fülle der Obersten Macht auf dem gesamten Territorium des Rußländischen Staates der Allrußländischen Provisorischen Regierung, bestehend aus den fünf Personen
Nikolaj Dmitrievič Avksent’ev,
Nikolaj Ivanovič Astrov, Generalleutnant
Vasilij Georgievič Boldyrev,
Petr Vasil’evič Vologodskij und
Nikolaj Vasil’evič Čajkovskij, zu übertragen.
Die Allrußländische Provisorische Regierung läßt sich bei ihrer Tätigkeit von den folgenden, durch die vorliegende Urkunde festgelegten Grundsätze leiten:
Allgemeine Grundsätze
- 1. Die Allrußländische Provisorische Regierung ist bis zur Einberufung der Allrußländischen Konstituierenden Versammlung die einzige Trägerin der Obersten Macht auf dem gesamten Territorium des Rußländischen Staates.
- 2. Alle Funktionen der Obersten Macht, die angesichts der entstandenen Bedingungen zeitweise durch die Regionalregierungen ausgeübt werden, sollen an die Allrußländische Provisorische Regierung übergeben werden, sobald sie dies fordert.
- 3. Die Festlegung der Zuständigkeitsbereiche für die Regionalregierungen nach den Prinzipien breiter Gebietsautonomie und auf der Grundlage des unten erläuterten Aktionsprogramms der Regierung wird dem Ratschluß der Allrußländischen Provisorischen Regierung überlassen.
Die Verpflichtungen der Regierung gegenüber der Allrußländischen Konstituierenden Versammlung
Es wird zur unerläßlichen Verpflichtung der Allrußländischen Provisorischen Regierung gemacht:
- 1. Dem als staatsrechtliches Organ wirkenden Kongreß der Mitglieder der Konstituierenden Versammlung bei seiner eigenständigen Arbeit zur Sicherstellung der Anreise von Mitgliedern der Allrußländischen Konstituierenden Versammlung und zur Beschleunigung und Vorbereitung einer erneuten Tätigkeit der Konstituierenden Versammlung in der gegenwärtigen Zusammensetzung die größtmögliche Unterstützung zu gewähren.
- 2. Sich unablässig von den unbestreitbaren obersten Rechten der Konstituierenden Versammlung leiten zu lassen und unermüdlich darüber zu wachen, damit in der Tätigkeit aller der Provisorischen Regierung untergeordneten Organe nichts zugelassen werde, das zu einer Minderung der Rechte der Konstituierenden Versammlung oder zu einer Verzögerung bei der Wiederherstellung ihrer Arbeit führen könnte.
- 3. Der Konstituierenden Versammlung über ihre Tätigkeit Bericht zu erstatten, sobald die Konstituierende Versammlung ihre Arbeiten für wiederaufgenommen erklärt, und sich bedingungslos der Konstituierenden Versammlung als der einzigen Obersten Macht im Lande unterzuordnen.
Anmerkung: Dazu wird ein Beschluß des Kongresses der Mitglieder der Allrußländischen Konstituierenden Versammlung vom 16. September 1918 beigefügt.
Aktionsprogramm der Provisorischen Regierung
Bei ihrer Tätigkeit zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit und Unabhängigkeit Rußlands soll die Allrußländische Provisorische Regierung die folgenden unaufschiebbaren Aufgaben an die erste Stelle rücken:
- 1. Den Kampf für die Befreiung Rußlands von der Sowjetmacht;
- 2. Die Wiedervereinigung der entrissenen, abgefallenen und voneinander getrennten Gebiete Rußlands;
- 3. Die Nichtanerkennung des
Vertrages von Brest-Litovsk und aller weiteren Verträge internationalen Charakters, die sowohl im Namen Rußlands als auch von einzelnen seiner Teile nach der
Februarrevolution von welcher Macht auch immer geschlossen worden sind, ausgenommen die der Allrußländischen Provisorischen Regierung, und die Wiederherstellung der Wirkungsmächtigkeit der vertraglichen Beziehungen zu den Mächten der Entente;
- 4. Die Fortsetzung des Krieges gegen die deutsche Koalition.
Im Bereich der Innenpolitik soll die Provisorische Regierung die nachfolgenden Ziele verfolgen:
I. Im Militärbereich
- 1. Die Wiederherstellung einer starken, kampffähigen und einheitlichen Rußländischen Armee, die außerhalb des Einflusses politischer Parteien zu stellen und in Gestalt ihres Oberkommandos der Allrußländischen Provisorischen Regierung unterzuordnen ist;
- 2. Die vollständige Nichteinmischung der Militärbehörden in den Bereich der Zivilverwaltung, mit Ausnahme der Örtlichkeiten, die Schauplatz von Militärhandlungen sind oder durch Verordnungen der Regierung in den Kriegszustand versetzt worden sind, wenn dies eine extreme staatliche Notwendigkeit erfordert;
- 3. Die Herstellung fester Militärdisziplin nach den Prinzipien der Gesetzlichkeit und der Achtung der Persönlichkeit;
- 4. Die Nichtzulassung politischer Organisationen von Militärbediensteten und das Fernhalten der Armee von der Politik.
II. Im Zivilbereich
- 1. Das sich befreiende Rußland nach den Prinzipien der Anerkennung breiter Autonomierechte für seine einzelnen Regionen auf der Grundlage von geographischen, wirtschaftlichen und ethnischen Merkmalen zu organisieren, mit der Absicht, den Staatsaufbau durch die unumschränkt herrschende Konstituierende Versammlung nach föderativen Prinzipien endgültig zu gestalten;
- 2. Die Anerkennung der Rechte nationaler Minderheiten, welche kein gesondertes Territorium einnehmen, auf
kulturell-nationale Selbstbestimmung;
- 3. Die Wiederherstellung der demokratischen städtischen und ländlichen Selbstverwaltung in den von der Sowjetmacht befreiten Teilen Rußlands und die Festlegung von Neuwahlen in kürzester Frist;
- 4. Die Herstellung aller bürgerlichen Freiheiten;
- 5. Das Ergreifen von Maßnahmen zum wirksamen Schutz der öffentlichen Sicherheit und der staatlichen Ordnung.
III. Im Bereich der Volkswirtschaft
- 1. Der Kampf gegen die wirtschaftliche Zerrüttung;
- 2. Unterstützung der Entwicklung der Produktivkräfte des Landes. Heranziehung von russischem und ausländischem Privatkapital zur Förderung der Produktion und die Ermunterung von Privatinitiative und Unternehmergeist;
- 3. staatliche Regulierung von Industrie und Handel;
- 4. Ergreifen von Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und Kürzung des unproduktiven Verbrauchs von Nationaleinkommen;
- 5. Entwicklung der Arbeitsgesetzgebung auf der Grundlage eines wirksamen Arbeitsschutzes sowie die gesetzliche Regelung der Bedingungen für die Einstellung und für die Entlassung von Arbeitern;
- 6. Anerkennung vollständiger Koalitionsfreiheit;
- 7. Abkehr vom Getreidemonopol und von Festpreisen im Bereich der Lebensmittelpolitik unter Beibehaltung der normierten Verteilung derjenigen Produkte, die nicht in ausreichender Menge vorhanden sind. Verfolgung einer staatlichen Beschaffungspolitik unter Beteiligung von Privathandel und Kooperativen;
- 8. im Finanzbereich Kampf gegen die Entwertung des Papiergeldes, Wiederherstellung des Steuerapparats und Verstärkung der direkten Einkommensbesteuerung sowie der indirekten Besteuerung;
- 9. Im Bereich der Bodenpolitik beläßt die Provisorische Allrußländische Regierung das Land in den Händen seiner faktischen Nutzer, ohne solche Veränderungen in den bestehenden Bodenbeziehungen zuzulassen, welche eine Lösung der Bodenfrage in vollem Umfang durch die Konstituierende Versammlung behindern würden. Des weiteren ergreift sie, unter Berücksichtigung der Gewohnheiten und wirtschaftlichen Besonderheiten der einzelnen Regionen und Gebiete, Maßnahmen zur umgehenden Wiederaufnahme der Bemühungen um eine Regelung der Bodennutzung nach den Prinzipien einer maximalen Vergrößerung des kultivierbaren Landes und der Erweiterung werktätiger Bodennutzung.
Ordnung für eine Änderung der Regierungszusammensetzung
- 1. Die Provisorische Allrußländische Regierung handelt als Kollegialorgan, indem sie die Oberste Macht nach den genannten Grundsätzen ausübt. Ihre Mitglieder sind bis zum Zusammentritt der Konstituierenden Versammlung niemandem verantwortlich und nicht absetzbar.
- 2. Für den Fall des Ausscheidens des einen oder anderen Mitglieds aus dem Bestand der Provisorischen Regierung werden als Stellvertreter gewählt:
Andrej Aleksandrovič Argunov,
Vladimir Aleksandrovič Vinogradov, Infanteriegeneral
Michail Vasil’evič Alekseev,
Vasilij Vasil’evič Sapožnikov und
Vladimir Michajlovič Zenzinov.
- 3. Im Fall des Ausscheidens irgendeines Mitglieds der Provisorischen Allrußländischen Regierung ersetzt der Stellvertreter den Ausgeschiedenen. Stellvertreter N. D. Avksent’evs ist A. A. Argunov, N. I. Astrovs V. A. Vinogradov, V. G. Boldyrevs M. V. Alekseev, P. V. Vologodskijs V. V. Sapožnikov und N. V. Čajkovskijs V. M. Zenzinov.
- 4. Da es für die Provisorische Allrußländische Regierung notwendig ist, umgehend in ihrer vollständigen Zusammensetzung zur Ausübung der Macht und zur Verwaltung des Staates überzugehen, sollen vor der Ankunft der derzeit abwesenden Mitglieder umgehend deren persönliche Stellvertreter in ihren Bestand eintreten.
- 5. Die Mitglieder der Provisorischen Allrußländischen Regierung leisten bei ihrem Eintritt das feierliche Versprechen gemäß dem hier beigefügten Text.
Für den Vorsitzenden Staatskonferenz:
Der stellvertretende Vorsitzende Evgenij Francevič Rogovskij,
Mitglied der Allrußländischen Konstituierenden Versammlung.
Der stellvertretende Vorsitzende der Staatskonferenz, Versorgungsminister der Provisorischen Regierung Sibiriens, I. I. Serebrjannikov.
Der Sekretär der Staatskonferenz und Mitglied der Konstituierenden Versammlung, Boris Moiseenko.
Der Sekretär der Staatskonferenz und Mitglied der Regionalregierung des Urals,
Die Mitglieder der Allrußländischen Konstituierenden Versammlung:
K. Burevoj,
Michail Gendel’man,
Apol. Nik. Kruglikov,
V. Podvickij,
O. S. Minor,
N. Ivanov,
D. Rozenbljum,
G. Teregulov,
V. Pavlov,
V. Pankratov,
N. Zdobnov,
G. Titov,
S. Šendrikov,
Barancev,
N. Oganovskij,
K. Šumakov,
S. Volodin,
Moisej Krol’,
A. Vlasov,
V. Ch. Tanačev,
S. Lotošnikov,
N. Fomin,
M. Vozmitel’,
B. Archangel’skij,
A. Šapošnikov,
D. Šnyrev,
A. Minin,
N. Levčenko,
M. Slonin,
V. Mamonov,
V. L. Utgov,
B. Sokolov,
F. Tuchvatullin,
N. Ljubimov,
Iv. Vasil’ev,
V. Lomšakov,
M. Achmerov,
D. Petrov,
Vissarion Gurevič,
V. Vladykin,
Koz’ma Gurov,
A. Devizorov,
B. Černenkov,
P. Suchanov,
Ach. Bajtursunov,
A. Beremžanov,
G. A. Alimbekov,
S. Doščanov,
Ipmagomet,
A. Zisman,
L. Efremov,
M. Lindberg,
V. Alekseevskij,
L. Krol’,
V. Matuškin,
M. F. Tuchtarov,
Breškovskaja,
E. Lazarev,
V. Vol’skij,
M. Svjatickij.
Die Vertreter des Komitees der Mitglieder der Allrußländischen Konstituierenden Versammlung:
Die Vertreter der Provisorischen Regierung Sibiriens:
Generalmajor Ivanov-Rinov, der geschäftsführende Innenminister
S. Starynkevič, für die Sibirische Regierung und die Sibirischen Kosaken Generalleutnant
G. Katanaev, Oberst
Bobrik, der Kommissar des Uralgebiets Professor
Petr Maslov.
Die Vertreter der Provisorischen Regionalregierung des Urals:
Die Vertreter der Heeresregierungen der Kosakenheere:
Des Heeres der Uralkosaken, General M. Chorošchin.
Der Vertreter des Sibirischen Kosakenheeres und Vertreter des Heeresatamans, der Kosakenoberstleutnant E. Berezlovskij.
Der Stellvertreter des Semirečensk-Kosakenheeres Il’ja Šendrikov.
Der Stellvertreter des Enisej-Heeres Prokopij Šuvaev.
Des Astrachan-Kosakenheeres G. Astachov.
Des Irkutsk-Kosakenheeres I. Peženskij.
Der Vertreter der Regierung Baškiriens:
Das Mitglied der Regierung Baškiriens Iskander Bek-Muchametiarovič Sultanov.
Die Vertreter der kirgisischen Regierung "Alaš Orda":
Der Vertreter der autonomen Alaš und Vorsitzende der Alas-Orda Alichan Bukejchan, Imam Alimbek.
Die Vertreter der Provisorischen Regierung des autonomen Turkestans:
Der Vorsitzende der Provisorischen Regierung M. Čokaev, das Mitglied der Provisorischen Regierung des autonomen Turkestan
A. Urazaev, das Mitglied des Provisorischen Volksrates Turkestans
S. A. Muftizade.
Die Vertreter der Nationalverwaltung der Turk-Tataren Innenrußlands und Sibiriens:
Die Vertreter der Nationalverwaltung der muslimischen Turk-Tataren Innenrußlands und Sibiriens Džantjurin,
M. G. Ischakov,
Sultan-Bek Šagi-Bekovič Mamleev.
Die Vertreter der Provisorischen Regierung Estlands:
B. Linde,
A. L. Kaelas,
Aleksej Neu.
Die Vertreter des Kongresses der Städte und Zemstva Sibiriens, des Urals und des Wolgagebiets:
I. Achtjamov,
A. Gačičeladze,
S. Tret’jakov,
N. Mitkevič.
Die Vertreter der Zentralkomitees der politischen Parteien und Organisationen:
Des Zentralkomitees der Partei der Sozialrevolutionäre Michail Gendel’man,
Flor. Fedorovič, der Delegation der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei
B. Kibrik,
S. M. Lepskij, des Zentralkomitees der Partei der Volkssozialisten-Trudoviki
F. Čembulov,
S. Znamenskij,
I. Suchanov.
Das Mitglied des Zentralkomitees der allrußländischen sozialdemokratischen Organisation "Einheit" V. Fomin.
Des Zentralkomitees der Partei der Volksfreiheit A. I. Korobov,
A. P. Mel’gunov.
Der Vertreter des Bundes für die Wiedergeburt Rußlands S. Znamenskij.
Originalunterschriften:
Provisorische Allrußländische Regierung:
N. Avksent’ev
V. Boldyrev
V. Zenzinov
V. Sapožnikov
Der Geschäftsführer der Provisorischen Allrußländischen Regierung A. Kruglikov.
Für die Richtigkeit:
In Vertretung des Kanzleichefs Permjakov
Übersetzung von N. Katzer.