Beschluß des Plenums des CK der KPSS "Über die Antiparteigruppe Malenkov G.M., Kaganovič L.M., Molotov V.M.", 29. Juni 1957

Zusammenfassung

Mit dem Beschluß des Plenums des CK der KPSS vom Juni 1957 wurden hochrangige Parteiführer und einst mächtige Mitstreiter Stalins V. Molotov, G. Malenkov, L. Kaganovič sowie D. Šepilov, der "sich ihnen angeschlossen hatte", zur "Antiparteigruppe" erklärt. Sie hätten sich zu einer Verschwörung zusammengeschlossen, mit dem Ziel, das Land in einen Zustand zurückversetzten, wie er vor dem XX. Parteitag der KPSS geherrscht hatte, die friedliche Außenpolitik der Sowjetunion, ihre antibürokratischen Wirtschaftsreformen und die Entlarvung des "Personenkults" zu sabotieren, die amtierende Partei- und Staatsführung abzusetzen und den Zerfall der Sowjetunion herbeizuführen. Der Verabschiedung des Beschlusses gingen seit Anfang 1957 interne Auseinandersetzungen zwischen zwei Gruppen der sowjetischen Staats- und Parteiführung voraus. Der Zusammenstoß zwischen dem konservativen und reformorientierten Teil der poststalinistischen "kollektiven Führung" endete mit dem Sieg N. Chruščevs und der Verurteilung der "Antiparteigruppe". Unter Bezugnahme auf den Beschluß wurden Molotov, Kaganovič, Malenkov und Šepilov ihrer Ämter enthoben. Desweiteren sorgte in der Folgezeit dieser Beschluß dafür, daß Chruščevs persönliche Macht auf Kosten der "kollektiven Führung" gestärkt wurde. Andererseits wuchs der Einfluß der Partei- und Staatsfunktionäre der mittleren Ebene, auf die sich Chruščev bei seinem Machtkampf gegen die "Antiparteigruppe" stützte, in den politischen Entscheidungsprozessen. Somit markierte der Beschluß einen weiteren Schritt in der Abkehr vom stalinistischen System.